Automatische Messeinrichtungen (AMS) überwachen Emissionen nach TA Luft/BImSchV. Wir kalibrieren und prüfen die Funktion, um die Messgenauigkeit zu sichern.
► Anerkannte §29b-Messstelle
Als offiziell bekannt gegebene Messstelle erhalten Sie von uns ein Gutachten, das Behörden und Zertifizierungsstellen akzeptieren.
► Bewährte Branchenkenntnisse
Unsere Experten haben langjährige Erfahrung mit Feuerungsanlagen, Chemie und Abfallverbrennung. Sie kennen die branchenspezifischen Anforderungen genau.
► Service aus einer Hand
Emissionsprüfung, Geruchs- und Lärmmessung, Anlagensicherheit, UVP-Berichte: Wir bündeln alle Leistungen, damit Sie Zeit und Kosten sparen.
Betreiber großer Anlagen sind nach BImSchG gesetzlich verpflichtet, ihre Emissionen kontinuierlich zu überwachen. Das geschieht mit zertifizierten, bekannt gegebenen automatischen Messeinrichtungen (AMS). Bevor eine solche Anlage in Betrieb geht, prüfen wir Installation, Aufstellungsort, Vergleichsmessstelle und Dokumentation. Danach stellen wir eine Einbaubescheinigung nach VDI 3950 aus.
Im laufenden Betrieb führen wir jährliche Funktionsprüfungen (AST) durch. Alle drei Jahre kommen zusätzlich Kalibrierungen (QAL2) nach DIN EN 14181 hinzu. Beide Prüfstufen sichern die Datenqualität Ihrer Emissionsmessung. Sie schützen vor fehlerhaften Messwerten und helfen Ihnen, Driftverhalten oder Verschleiß frühzeitig zu erkennen.
Unsere Gutachten gehen dabei über den reinen Nachweis hinaus. Sie liefern auch Analysen zu Brennstoffqualität, Lastspitzen und Optimierungspotenzialen Ihrer Anlage.
Verlässliche Emissionsdaten beginnen mit der richtigen Prüfung. Fordern Sie jetzt einen unverbindlichen Gesprächstermin an.
Die Prüfpflicht gilt für alle Anlagen mit kontinuierlicher Emissionsüberwachung:
✓ Großfeuerungen (13. BImSchV)
✓ Abfallverbrennung (17. BImSchV)
✓ Krematorien (27. BImSchV)
✓ Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV)
✓ Druckereien und Lackieranlagen (31. BImSchV)
► AST: jährlich
► QAL2: alle drei Jahre
► Einbaubescheinigung: vor Inbetriebnahme
Ausnahmen: Krematorien (alle fünf Jahre), Temperaturmesseinrichtungen nach 17. BImSchV (alle sechs Jahre).
Unsere Prüfungen orientieren sich an folgenden Grundlagen:
✓ DIN EN 14181: Europäische Norm für Qualitätssicherung von AMS, regelt QAL1, QAL2, QAL3 und AST
✓ VDI 3950: Grundlage für Einbaubescheinigungen vor der Inbetriebnahme
✓ TA Luft: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, definiert Emissionsgrenzwerte
✓ BImSchV (13./17./27./30./31.): Anlagenspezifische Prüfpflichten und Intervalle
✓ EU-IED-Richtlinie 2010/75/EU: Europäischer Rahmen für Industrieemissionen
Unsere jährliche Funktionsprüfung umfasst folgende Tests:
► Prüfung der Dokumentation
► Gerätezustand
► Dichtheit
► Einstellzeit
► Null- und Referenzpunktdrift
► Linearitätsprüfung
► Querempfindlichkeiten
Zusätzlich führen wir Vergleichsmessungen durch, um die Kalibrierfunktion zu überprüfen.
Unsere QAL2-Kalibrierung umfasst die folgenden Leistungen:
► Durchführung von 15 Vergleichsmessungen
► Erstellung einer neuen Kalibrierfunktion
► Bestimmung der Variabilität
➥ Anfrage und Termin
Wir stimmen den Prüftermin auf Ihren Betriebsalltag ab, damit der Aufwand für Sie so gering wie möglich bleibt.
➥ Vor-Ort-Vorbereitung
Wir prüfen Einbauort, Dokumentation und Gerätezustand gemeinsam vor Ort.
➥ Durchführung
Wir überprüfen Ihre Mess- und Auswerteeinrichtung systematisch und führen Vergleichsmessungen durch.
➥ Datenauswertung
Die ermittelten Daten werten wir aus und fassen diese in einem Bericht zusammen.
➥ Gutachtenübergabe
Sie erhalten Ihr vollständiges Dokument klar aufbereitet und behördenbereit.
Mit unserer QAL2-Kalibrierung von Emissionsmessgeräten erfüllen Sie die Anforderungen der DIN EN 14181 zuverlässig.
Gleichzeitig gewinnen Sie wertvolle Einblicke in das Emissionsverhalten Ihrer Anlage. Die Ergebnisse helfen bei Audits, Optimierungen und Zertifizierungsverfahren.
Sichern Sie die Datenqualität Ihrer Emissionsmessung. Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Prüfkonzept an.