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//Land auswählenDie Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 „über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)“ stellt eine von einem Umweltgutachter zu validierende Umwelterklärung in den Mittelpunkt. In einem solchen Dokument legt das Unternehmen seine Umweltauswirkungen offen und kommuniziert gleichzeitig sein Umweltmanagementsystem, seine Anstrengungen zu einer Erhöhung der Umweltleistung sowie die dabei erzielten Ergebnisse. Neben der erhöhten Öffentlichkeitswirksamkeit durch die jedermann zugänglichen Umwelterklärungen sowie die Eintragung in ein europaweites Standortregister zeichnet sich dieses Gemeinschaftssystem der EU auch dadurch aus, dass hier in Deutschland der Gesetzgeber eine aktive Rolle bei der Einführung des Systems und der Überwachung der Umweltgutachter inne hat. Mit einem validierten EMAS-System profitieren Sie u. a. von der EMAS-Privilegierungs-Verordnung, d. h. z. B.:
Aufgrund des ähnlichen strukturellen Ablaufs kann eine Validierung nach EMAS leicht mit einer Zertifizierung nach ISO 14001 und/oder weiteren Normen wie dem Energiemanagement nach ISO 50001 kombiniert werden.
ISO 14001 | EMAS | |
Basis |
int. Norm ISO 14001:2004 |
EU: Verordnung (EWG) Nr. 1221/2009; D: Umweltauditgesetz von 2002 |
Anwendungsbereich |
weltweit |
Schwerpunkt Europäische Union, jedoch künftig auch weltweit möglich. |
Anwendungsbereich |
organisationsbezogen |
Primär standortbezogen, jedoch können auch organisationsbezogene Eintragungen erfolgen. |
Verifizierungsprozess |
Zertifizierungsverfahren (2stufig) durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle |
Überprüfung des Umweltmanagement-Systems und Validierung der Umwelterklärung durch einen zugelassenen Umweltgutachter |
Information der Öffentlichkeit |
im Rahmen der betrieblichen Kommunikationsverfahren, nicht zwingend notwendig. |
obligatorisch durch Veröffentlichung der validierten Umwelterklärung |
Registrierung |
entfällt |
Eintragung in das deutsche und euro-päische Standortregister durch Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammer |
Zusätzliche Aspekte im Managementsystem |
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Aufgrund der aktuellen Corona-Virus-Notlage sind bei den meisten Akkreditierern und Standardgebern Sonderregelungen möglich.
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Die Kunst, Natur, Umwelt und Gesellschaft in Einklang zu bringen und gleichzeitig davon zu profitieren.
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