umweltmanagement

EMAS-Zertifizierung

Das Gütesiegel für Umweltmanagementsysteme

Das Gütesiegel für Umweltmanagementsysteme

Die Europäische InitiativeTuev-Sued EMAS

Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 „über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)“ stellt eine von einem Umweltgutachter zu validierende Umwelterklärung in den Mittelpunkt. In einem solchen Dokument legt das Unternehmen seine Umweltauswirkungen offen und kommuniziert gleichzeitig sein Umweltmanagementsystem, seine Anstrengungen zu einer Erhöhung der Umweltleistung sowie die dabei erzielten Ergebnisse. Neben der erhöhten Öffentlichkeitswirksamkeit durch die jedermann zugänglichen Umwelterklärungen sowie die Eintragung in ein europaweites Standortregister zeichnet sich dieses Gemeinschaftssystem der EU auch dadurch aus, dass hier in Deutschland der Gesetzgeber eine aktive Rolle bei der Einführung des Systems und der Überwachung der Umweltgutachter inne hat. Mit einem validierten EMAS-System profitieren Sie u. a. von der EMAS-Privilegierungs-Verordnung, d. h. z. B.:

  • Verringerung der betrieblichen Überwachung
  • Niedrigere Gebühren für Genehmigungen nach dem Bundes-Immisionsschutz-Gesetz
  • Als stromintensives Unternehmen profitieren Sie von einer EMAS-Validierung auch in Bezug auf die Besondere Ausgleichsregelung nach § 40ff. EEG (Begrenzung der EEG-Umlage) und/oder den Spitzenausgleich nach dem Stromsteuergesetz

Vorteile von EMAS

  • Der Bedarf an ein objektives Kommunikationsmedium zu Umweltaspekten und Umweltleistungen gegenüber den eigenen Mitarbeitern und externen Interessengruppen und lokalen Anwohnern wird  optimal durch die Umwelterklärung unterstützt.
  • Es besteht die Möglichkeit aus der Umwelterklärung bestimmte Informationen auszukoppeln und als validierte Informationen spezifischen Zielgruppen zur Verfügung zu stellen (z.B. auch über die Umweltaspekte bestimmter Produkte oder über die Realisierung besonderer Umweltleistungen).
  • Die Teilnahme an EMAS ist neben Bayern auch in einigen anderen Bundesländern mit finanziellen Erleichterungen bei den Gebühren für Genehmigungsverfahren verbunden, die bei größeren Industrieanlagen den zusätzlichen Aufwand für EMAS kompensieren können.
  • Bei der Teilnahme an EMAS reduzieren sich für den Betreiber eine Zahl von Berichts- und weiteren Pflichten gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.
  • EMAS ist deutlicher als die ISO 14001 auf die tatsächliche Einhaltung von rechtlichen und sonstigen regulatorischen Anforderungen ausgerichtet. Die Umweltprüfung, die Umweltbetriebsprüfung, die Prüftätigkeit des Umweltgutachters, die explizit Compliance mit dem Regelwerk bestätigt, sowie die Einbeziehung der lokal zuständigen Genehmigungsbehörden in den Eintragungsprozess sorgen für ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für das teilnehmende Unternehmen.
  • Durch die Offenlegung von Zielen und der damit verbundenen Umweltleistungen fördert EMAS innerbetrieblich die nutzbringende Anwendung von Umweltleistungsindikatoren und der Transparenz in der Messung und Bewertung der tatsächlich erreichten Verbesserung der Umweltleistung.
  • EMAS eignet sich auch für die Anwendung in kleinen und mittleren Unternehmen, es gibt hierzu eigene EMAS-light Programme.
  • Letztendlich führt die Summe dieser Vorteile auch zu einer Steigerung der Motivation der Mitarbeiter, das Managementsystem mitzutragen und zu unterstützen; die Qualität der Leistung wird besser und trägt damit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei.

 

Zertifizierung

Aufgrund des ähnlichen strukturellen Ablaufs kann eine Validierung nach EMAS leicht mit einer Zertifizierung nach ISO 14001 und/oder weiteren Normen wie dem Energiemanagement nach ISO 50001 kombiniert werden.

 

Unterschiede ISO 14001 und EMAS

   ISO 14001  EMAS
 Basis  

int. Norm ISO 14001:2004

 EU: Verordnung (EWG) Nr. 1221/2009; D: Umweltauditgesetz von 2002
 

Anwendungsbereich

 

weltweit

Schwerpunkt Europäische Union, jedoch künftig auch weltweit möglich.

Anwendungsbereich

 

organisationsbezogen

 

Primär standortbezogen, jedoch können auch organisationsbezogene Eintragungen erfolgen.

Verifizierungsprozess

Zertifizierungsverfahren (2stufig) durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle

Überprüfung des Umweltmanagement-Systems und Validierung der Umwelterklärung durch einen zugelassenen Umweltgutachter

 

Information der Öffentlichkeit

 

im Rahmen der betrieblichen Kommunikationsverfahren, nicht zwingend notwendig.

 

obligatorisch durch Veröffentlichung der validierten Umwelterklärung

 

Registrierung

 

entfällt

 

Eintragung in das deutsche und euro-päische Standortregister durch Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammer

 

Zusätzliche Aspekte im Managementsystem

 

--

  •  Einhaltung der Rechtsvorschriften
  • Orientierung des Managementsystems  an der Verbesserung der Umweltleistung des Unternehmens
  • Einbeziehung der Arbeitnehmer und -vertreter in das Umweltmanagement
  • Aktive externe Kommunikation über Umweltaspekte

EMAS geht in seinem Anforderungsprofil über die Punkte der ISO 14001 hinaus und stellt damit ein teilweise höherwertiges Profil mit einem starken Schwerpunkt auf Regelwerkskonformität und interne und externe Kommunikation dar.

Wissenswert

Factsheet ISO 14001
Flyer

ISO 14001 Factsheet

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur ISO 14001, Umweltmanagementsysteme.

Download

ISO 14001 Umweltmanagementsystem

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