Umwelt und Klimaschutz

Berechnung der Schornsteinhöhe

Die Berechnung der erforderlichen Schornsteinhöhe ist ein zentraler Bestandteil eines Genehmigungsverfahrens von Anlagen, wenn Luftschadstoffe, Stäube oder geruchsintensive Stoffe über eine gefasste Quelle in die Atmosphäre abgegeben werden.

Das Ziel ist es, schädliche Umwelteinwirkungen auf Menschen und die Umwelt durch unvermeidbare Emissionen so gering wie möglich zu halten. Das setzt voraus, dass durch die freie Luftströmung eine möglichst gute Verdünnung der gefassten Abgase erfolgt. Die Freisetzung der Abgase muss daher frei von störenden Einflüssen wie Gebäuden, Vegetation oder Geländeveränderungen erfolgen.

Mit unserer Expertise bei der Berechnung von Schornsteinhöhen garantieren wir Ihnen planungs- und rechtssichere Lösungen, die sowohl den betrieblichen als auch den umweltrechtlichen Anforderungen gerecht werden. Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Berechnung der erforderlichen Schornsteinhöhe. 

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Was ist der rechtliche Hintergrund bei der Berechnung der erforderlichen Schornsteinhöhe?

Die Vorgaben zur Ableitung von Luftschadstoffen bei genehmigungspflichtigen Anlagen sind dabei in der TA Luft festgelegt. Für gewerbliche und industrielle Feuerungsanlagen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Verordnungen zur Durchführung des BImSchG (z. B. 44. BImSchV), während geruchsintensive Stoffe durch Anhang 7 der TA Luft geregelt werden. Ergänzt werden diese Anforderungen mit Hinweisen zur Umsetzung durch die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI).

Mit welcher Methodik wird die erforderliche Schornsteinhöhe berechnet?

Die umfangreiche Methodik zur Berechnung der Schornsteinhöhe hängt von der Art und Leistung der jeweiligen Anlage sowie ihrer Lage in der Umgebung ab. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für neue Anlagen oder aber auch bei der Überprüfung bestehender Schornsteinhöhen sind im Regelfall folgende Prüfschritte erforderlich:

  • Ermittlung der Abgasparameter (z. B. Durchführung von Verbrennungsrechnungen bei Feuerungsanlagen).
  • Bestimmung der gebäudebedingten Schornsteinhöhe (Stichwort "freie Abströmung", VDI-Richtlinie 3781 Blatt 4). 
  • Berechnung der emissionsbedingten Schornsteinhöhe mit Hilfe einer standardisierten Ausbreitungsrechnung (Stichwort "ausreichende Verdünnung").
  • Korrektur der emissionsbedingten Schornsteinhöhe aufgrund von Bebauung und Bewuchs sowie unebenem Gelände. 

Darüber hinaus kommt es in der Praxis oft zu Fallkonstellationen, die durch die vorhandenen Regelungen nicht bzw. nicht ausreichend abgedeckt sind und eine Einzelfallbetrachtung erfordern. In solchen Fällen können Sie auf unsere langjährige Erfahrung bei der Berechnung der erforderlichen Schornsteinhöhe vertrauen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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