Pflichten im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Betreiber bestimmter Anlagen müssen laut der EU Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und deren Umsetzung in deutsches Recht (BImSchG) im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einen sog. Ausgangszustandsbericht vorlegen. Dieser beschreibt den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser auf dem Anlagenareal. Das gilt für die Errichtung neuer Anlagen und seit Januar 2014 auch bei Änderung am Bestand. Einen Ausgangszustandsbericht vorlegen müssen:
- Anlagen der Energiewirtschaft
- Raffinerien
- Kokereien
- Anlagen der Metallherstellung und –verarbeitung
- Anlagen der mineralverarbeitenden Industrie
- Anlagen der chemischen Industrie
- Abfallbehandlungsanlagen
- Anlagen der Holz- und Papierindustrie
- Schlachtanlagen
- Anlagen der Nahrungsmittelindustrie
- Anlagen der Intensivtierhaltung
Rückführungspflicht nach Stilllegung auf Basis des Ausgangszustandsberichts
Bei der Einstellung des Betriebs muss das Anlagengrundstück in seinen Ausgangszustand zurückgeführt werden. Als Maßstab für die Rückführungspflichten bzw. als Mittel zur "Beweissicherung" dient der Ausgangszustandsbericht.
Gegenstand der Untersuchungen für den Ausgangszustandsbericht sind Stoffe und Gemische, die in der Anlage verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden. Dies betrifft ausschließlich die nach CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) als gefährlich klassifizierten Stoffe und Gemische. Zudem müssen sie eine stoffliche sowie quantitative Relevanz aufweisen.
Unsere Services
Schritt 1: Erfordernisprüfung Ausgangszustandsbericht
- Beurteilung des Stoffrisikos: Ermittlung der im Betrieb verwendeten, erzeugten oder freigesetzten gefährlichen Stoffe gemäß CLP-Verordnung. Beurteilung der stofflichen und quantitativen Relevanz.
- Beurteilung des Freisetzungsrisikos: Prüfung, ob aufgrund einer Freisetzungsmöglichkeit für relevante gefährliche Stoffe oder Gemische ein Ausgangszustandsbericht erforderlich ist.
Schritt 2: Erstellung des Ausgangszustandsberichts
- Erstellung eines Untersuchungskonzeptes: Wird ein Ausgangszustandsbericht erforderlich, erstellen wir auf der Grundlage der Nutzungshistorie sowie der in Schritt 1 gewonnenen Erkenntnisse ein standortspezifisches Untersuchungskonzept.
- Behördenkommunikation
- Untersuchungsdurchführung: Beprobung und Analyse des Bodens und ggf. des Grundwassers auf die relevanten Stoffe
- Erstellung des Ausgangszustandsberichts
Schritt 3: Überwachung während der Anlagenbetriebsphase
- Wiederkehrende Überwachung des Grundwasser- und Bodenzustands in der Anlagenbetriebsphase durch analoge Status-Untersuchungen (alle 5 bzw. alle 10 Jahre)
Unsere Sachverständigen sind nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) anerkannt und erstellen im Rahmen des gesamten Genehmigungsverfahrens den AZB für Boden und Grundwasser.
IHRE VORTEILE
- Sie haben einen zentralen Ansprechpartner für die ganzheitliche Bearbeitung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
- Sie sichern sich garantierte Vertraulichkeit und Transparenz.
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