nach BImSchG und BBodSchV
nach BImSchG und BBodSchV
Betreiber bestimmter Anlagen müssen laut der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und deren Umsetzung in deutsches Recht (BImSchG) im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einen sogenannten Ausgangszustandsbericht vorlegen. Dieser beschreibt den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser auf dem Anlagenareal. Das gilt für die Errichtung neuer Anlagen und seit Januar 2014 auch bei Änderung am Bestand.
✓ dient sowohl Behörden als auch Betreibern und Planern zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
✓ bietet Ihnen Planungs- und Rechtssicherheit
✓ schafft eine fundierte Basis für die Behördenkommunikation
✓ unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
✓ dient als Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren
Einen Ausgangszustandsbericht vorlegen müssen:
► Anlagen der Energiewirtschaft
► Raffinerien
► Kokereien
► Anlagen der Metallherstellung und -verarbeitung
► Anlagen der mineralverarbeitenden Industrie
► Anlagen der chemischen Industrie
► Abfallbehandlungsanlagen
► Anlagen der Holz- und Papierindustrie
► Schlachtanlagen
► Anlagen der Nahrungsmittelindustrie
► Anlagen der Intensivtierhaltung
Unsere Gutachten orientieren sich stets an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerken, u. a.:
✓ EU Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
✓ BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)
✓ BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)
✓ CLP-Verordnung – Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
✓ Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht der LABO
► Schritt 1: Erfordernisprüfung Ausgangszustandsbericht
► Schritt 2: Erstellung des Ausgangszustandsberichts
► Schritt 3: Überwachung während der Anlagenbetriebsphase
Mit uns setzen Sie auf:
➥ 1. Ganzheitliche Begleitung: Wir unterstützen Sie über alle Phasen des Genehmigungsverfahrens hinweg und stellen sicher, dass das Fachgutachten alle Anforderungen erfüllt.
➥ 2. Fachkompetenz & Erfahrung: Unsere Sachverständigen verfügen über umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung in zahlreichen Projekten verschiedenster Branchen.
➥ 3. Anlagenspezifisches Know-how durch interdisziplinäre Expertenteams
➥ 4. Synergieeffekte: Profitieren Sie von unserem breiten Leistungsportfolio (z. B. Lärmschutz, Anlagensicherheit, UVP-Berichte) – alles aus einer Hand.
➥ 5. Verlässlichkeit & Qualität: Wir sind Ihr kompetenter Partner – von der ersten Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung.