Umwelt und Klimaschutz

Ausgangszustandsbericht (AZB)

nach BImSchG und BBodSchV

nach BImSchG und BBodSchV

Betreiber bestimmter Anlagen müssen laut der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und deren Umsetzung in deutsches Recht (BImSchG) im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einen sogenannten Ausgangszustandsbericht vorlegen. Dieser beschreibt den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser auf dem Anlagenareal. Das gilt für die Errichtung neuer Anlagen und seit Januar 2014 auch bei Änderung am Bestand.

 

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Der Ausgangszustandsbericht:

 dient sowohl Behörden als auch Betreibern und Planern zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

 bietet Ihnen Planungs- und Rechtssicherheit   

 schafft eine fundierte Basis für die Behördenkommunikation

 unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens   

 dient als Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren

 

FAQ - Häufige Fragen zur Erfordernis und zur Erstellung des Ausgangszustandsberichts

 

  • Für welche Anlagen ist ein Ausgangszustandsbericht erforderlich?

    Einen Ausgangszustandsbericht vorlegen müssen:

    Anlagen der Energiewirtschaft

    Raffinerien

    Kokereien

    Anlagen der Metallherstellung und -verarbeitung

    Anlagen der mineralverarbeitenden Industrie

    Anlagen der chemischen Industrie

    Abfallbehandlungsanlagen

    Anlagen der Holz- und Papierindustrie

    Schlachtanlagen

    Anlagen der Nahrungsmittelindustrie

    Anlagen der Intensivtierhaltung

  • Welche Regelwerke sind zu beachten?

    Unsere Gutachten orientieren sich stets an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerken, u. a.:

    EU Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

    BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)

    BBodSchV (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)

    CLP-Verordnung – Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

    Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht der LABO

  • Welche Inhalte umfasst ein Ausgangszustandsbericht?

    ► Schritt 1: Erfordernisprüfung Ausgangszustandsbericht

    • Beurteilung des Stoffrisikos: Ermittlung der im Betrieb verwendeten, erzeugten oder freigesetzten gefährlichen Stoffe gemäß CLP-Verordnung. Beurteilung der stofflichen und quantitativen Relevanz.
    • Beurteilung des Freisetzungsrisikos: Prüfung, ob aufgrund einer Freisetzungsmöglichkeit für relevante gefährliche Stoffe oder Gemische ein Ausgangszustandsbericht erforderlich ist.

    ► Schritt 2: Erstellung des Ausgangszustandsberichts

    • Erstellung eines Untersuchungskonzeptes: Wird ein Ausgangszustandsbericht erforderlich, erstellen wir auf der Grundlage der Nutzungshistorie sowie der in Schritt 1 gewonnenen Erkenntnisse ein standortspezifisches Untersuchungskonzept.
    • Behördenkommunikation
    • Untersuchungsdurchführung: Beprobung und Analyse des Bodens und ggf. des Grundwassers auf die relevanten Stoffe
    • Erstellung des Ausgangszustandsberichts

    ► Schritt 3: Überwachung während der Anlagenbetriebsphase

    • Wiederkehrende Überwachung des Grundwasser- und Bodenzustands in der Anlagenbetriebsphase durch analoge Status-Untersuchungen (alle 5 bzw. alle 10 Jahre).

Warum TÜV SÜD als Partner für Ihr Fachgutachten?

Mit uns setzen Sie auf:

➥  1. Ganzheitliche Begleitung: Wir unterstützen Sie über alle Phasen des Genehmigungsverfahrens hinweg und stellen sicher, dass das Fachgutachten alle Anforderungen erfüllt.

➥  2. Fachkompetenz & Erfahrung: Unsere Sachverständigen verfügen über umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung in zahlreichen Projekten verschiedenster Branchen.

➥  3. Anlagenspezifisches Know-how durch interdisziplinäre Expertenteams

➥  4. Synergieeffekte: Profitieren Sie von unserem breiten Leistungsportfolio (z. B. Lärmschutz, Anlagensicherheit, UVP-Berichte) – alles aus einer Hand.

➥  5. Verlässlichkeit & Qualität: Wir sind Ihr kompetenter Partner – von der ersten Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

 

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