Weisen Sie Das Einhalten von Grenzwerten nach
Nach Gefahrstoffverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe zu schützen. So sollte u.a. sicher gestellt werden, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte für freigesetzte Gefahrstoffe eingehalten sind.
Für Schweißarbeitsplätze hat die Berufsgenossenschaft dazu spezifische Leitkomponenten für die Schweiß-, Trenn- oder Lötverfahren definiert. Denn abhängig vom eingesetzten Verfahren und Werkstoff entsteht Schweißrauch, der Schadstoffe enthält, die als krebserregend oder sensibilisierend einzustufen sind und vom Schweißer eingeatmet werden können. Schweißarbeitsplätze sind daher so zu gestalten, dass freigesetzte Rauche und Gase ausreichend abgesaugt werden. Unsere Experten stehen Ihnen hierbei gerne unterstützend zur Seite.
Schweißarbeitsplätze – Unsere Services
- Begehung der Arbeitsbereiche, Erfassung der eingesetzten Schweißverfahren
- Zuordnung der anzuwendenden Leitkomponenten
- Durchführung der Messung, Überprüfung der Arbeitsplatzgrenzwerte, Expositions- und Kontrollmessungen
- Erstellung des Berichtes gem. TRGS 402
- Empfehlung sinnvoller Maßnahmen, falls erforderlich
- Optional Terminverfolgung durch uns
Ihre Vorteile
- Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und reduzieren Ihr Haftungsrisiko.
- Sie zeigen Verantwortung und erhöhen die Zufriedenheit Ihrer Arbeitnehmer.
- Unsere exakten Messergebnisse bieten eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
- Bei unseren objektiven Empfehlungen haben wir stets die wirtschaftlichste Lösung im Blick.
- Die erstklassige Reputation von TÜV SÜD sichert Ihnen die höchste Akzeptanz unserer Berichte und Zertifikate.