Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) wurden die EG-Arbeitsschutzrichtlinie über Lärm und Vibrationen und das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes zu Lärm und Vibrationen in deutsches Recht umgesetzt. Danach müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass deren Beschäftigte am Arbeitsplatz Lärm und Vibrationen nur bis zu bestimmten Grenzwerten ausgesetzt sind und bei einer Überschreitung geeignete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden.
Besonders die sich ausbreitende Lärmschwerhörigkeit, aber auch Gesundheitsschäden durch Humanschwingungen sollen mit der Verordnung begegnet werden. Humanschwingungen sind mechanische Schwingungen, die auf Teile des Körpers oder auf den gesamten menschlichen Körper einwirken. Hierbei wird nach Hand-Arm-Schwingungen sowie Ganzkörperschwingungen im Stehen und Sitzen differenziert. Die Übertragung dieser Schwingungen auf den Menschen kann Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit verursachen und zu Berufskrankheiten (2103, 2104, 2110) führen.
Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zu prüfen hat, ob und inwieweit die Beschäftigten Lärm und Vibrationen ausgesetzt sind oder sein könnten (§ 3).
Aber auch Hersteller von Maschinen sind durch die Europäische MRL 2006/42/EG in der Pflicht. Typische Lärmpegel und Vibrationspegel, die beim Betrieb der Maschine auftreten können, sind entsprechend dem Stand der Technik durch fachkundiges Personal messtechnisch zu erfassen und in der Bedienungsanleitung anzugeben.
Die durchzuführenden Messungen müssen dem Stand der Technik entsprechen (§ 4) und von fachkundigem Personal (§ 5) nach einschlägigen technischen Messnormen durchgeführt werden. Über die Anforderungen der LärmVibrationsArbSchV hinaus sollten lärmsensible Bereiche (z.B. Büroarbeitsplätze) weiterhin nach der angepassten DIN 45645-2 in Verbindung mit der VDI 2058, Bl. 3 beurteilt werden.
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Identifikation maßgeblicher Schallquellen an einer komplexen Gesamtanlage für eine Lärmsanierung.
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