Anlagenbau

Lärmschutz und Erschütterungsschutz am Arbeitsplatz nach LärmVibrationsArbSchV

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nach LärmVibrationsArbSchV

Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) wurden die EG-Arbeitsschutzrichtlinie über Lärm und Vibrationen und das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes zu Lärm und Vibrationen in deutsches Recht umgesetzt. Danach müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass deren Beschäftigte am Arbeitsplatz Lärm und Vibrationen nur bis zu bestimmten Grenzwerten ausgesetzt sind und bei einer Überschreitung geeignete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden.

Besonders die sich ausbreitende Lärmschwerhörigkeit, aber auch Gesundheitsschäden durch Humanschwingungen sollen mit der Verordnung begegnet werden. Humanschwingungen sind mechanische Schwingungen, die auf Teile des Körpers oder auf den gesamten menschlichen Körper einwirken. Hierbei wird nach Hand-Arm-Schwingungen sowie Ganzkörperschwingungen im Stehen und Sitzen differenziert. Die Übertragung dieser Schwingungen auf den Menschen kann Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit verursachen und zu Berufskrankheiten (2103, 2104, 2110) führen.

 

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Lärmschutz und Erschütterungsschutz – die Umsetzung in der Praxis

Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zu prüfen hat, ob und inwieweit die Beschäftigten Lärm und Vibrationen ausgesetzt sind oder sein könnten (§ 3).

Aber auch Hersteller von Maschinen sind durch die Europäische MRL 2006/42/EG in der Pflicht. Typische Lärmpegel und Vibrationspegel, die beim Betrieb der Maschine auftreten können, sind entsprechend dem Stand der Technik durch fachkundiges Personal messtechnisch zu erfassen und in der Bedienungsanleitung anzugeben.

Die durchzuführenden Messungen müssen dem Stand der Technik entsprechen (§ 4) und von fachkundigem Personal (§ 5) nach einschlägigen technischen Messnormen durchgeführt werden. Über die Anforderungen der LärmVibrationsArbSchV hinaus sollten lärmsensible Bereiche (z.B. Büroarbeitsplätze) weiterhin nach der angepassten DIN 45645-2 in Verbindung mit der VDI 2058, Bl. 3 beurteilt werden.

 

Unsere Services

Als nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Prüflabor für akustische und schwingungstechnische Messungen unterstützten Sie die Experten von TÜV SÜD umfassend und kompetent bei der Beantwortung dieser Fragestellungen – und darüber hinaus.

 

  • Unsere Leistungen im Überblick
    • Auswahl der geeigneten Messstrategie (tätigkeitsbezogen, berufsbezogen oder Ganztagsmessung)
    • Bestimmung von Lärmbereichen durch Erfassen der Expositionspegel, Dokumentation
    • Messung der Vibrationspegel und Bestimmung der Expositionspegel
    • Bewertung und Vergleich der Ergebnisse mit Expositionsgrenzwerten und Auslösewerten für Lärm und Vibrationen
    • Überprüfung der Arbeitsplatzbelastung, Arbeitsplatzanalysen mit Darstellung von notwendigen Maßnahmen, von der Kennzeichnungspflicht bis zum Lärmminderungsprogramm
    • Ergebnisdarstellung als Ampelkennzeichnung oder farbiges Pegelkataster
    • Unsicherheitsbestimmung der Ergebnisse durch statistische Verfahrensweisen
    • Messung oder Berechnung der Nachhallzeit und Raumrückwirkung
    • Erstellen von Schallausbreitungskurven SAK (DL2) und Pegelüberhöhung (DLf) nach VDI 3760
    • Ursachen- und Wirkungsanalysen
    • Projektierung von Minderungsparametern nach dem Stand der Technik
    • Darstellung des Sanierungsbedarfs
    • Gewährleistungsformulierung mit Angabe von Garantieparametern für Planungen
    • Unterstützung bei der wirtschaftlichen Auslegung von Schutzmaßnahmen
    • Schallschutz am Arbeitsplatz
    • Messtechnische Bestandsaufnahme von Schalldruckpegeln an Arbeitsplätzen und in Betrieben
    • Ermittlung von Lärmpegelbereichen, Tageslärmexpositionspegeln und auftretenden Spitzenschalldruckpegeln
    • Messung der Schallpegelabnahme im Raum und Bestimmung des mittleren Schallabsorptionsgrades α durch Messung und Berechnung
    • Bestimmung und Optimierung von Geräuschminderungsmaßnahmen an Arbeitsplätzen
    • Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen wie z.B. der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Wissenswert

Referenzprojekt: Identifikation maßgeblicher Schallquellen an einer komplexen Gesamtanlage für eine Lärmsanierung
Referenz

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Identifikation maßgeblicher Schallquellen an einer komplexen Gesamtanlage für eine Lärmsanierung.

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