Auch in Großbritannien!
Auch in Großbritannien!
Die Europäische Gemeinschaft hat mit der MaschRL 2006/42/EG und der Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG Anforderungen für das Inverkehrbringen von Maschinen festgelegt. So dürfen Geräte und Maschinen, für die die Outdoor-Richtlinie gilt, nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn der Hersteller (oder sein Bevollmächtigter) sichergestellt hat, dass diese die Anforderungen der Richtlinie hinsichtlich der umweltbelastenden Geräuschemissionen erfüllen. Hierzu sind schalltechnische Untersuchungen notwendig. Darüber hinaus gelten für bestimmte Maschinen und Geräte (gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG) Geräuschemissionsgrenzwerte, deren Einhaltung durch eine Benannte Stelle bestätigt werden muss.
TÜV SÜD ist von der EG Benannte Stelle für Geräuschemissionen von Maschinen und Geräten. Mit unserem Prüflabor für akustische und schwingungstechnische Messungen unterstützen wir Sie umfassend und kompetent bei der Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben.
Als Approved Body führen wir auch Zertifizierungen für den britischen Markt nach UKCA-Vorgaben (Reg. 1701; The Noise Emission in the Environment by Equipment for use Outdoors Regulations 2001) durch.
Identifikation maßgeblicher Schallquellen an einer komplexen Gesamtanlage für eine Lärmsanierung.
Jetzt ansehen