Als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder Bestrahlungsanlagen bzw. Anwender von umschlossenen radioaktiven Stoffen (z. B. Prüfstrahlern) oder als Nutzer von Radionuklidlaboratorien bzw. Anwender von offenen radioaktiven Stoffen haben Sie die Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) sowie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu erfüllen. Eine Herausforderung, die sich mit den Experten von TÜV SÜD als Prüfer der betreffenden Anlagen, bei der Freigabemessung z. B. von Radionuklidlaboratorien oder als Ansprechpartner in allen Fragen des Strahlenschutzes meistern lässt.
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