Bauphysik | Bautechnik

Strahlenschutz in Medizin, Industrie und Forschung

Gesetzliche Anforderungen nach Strlschg bzw. Strlschv einhalten

Als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder Bestrahlungsanlagen bzw. Anwender von umschlossenen radioaktiven Stoffen (z. B. Prüfstrahlern) oder als Nutzer von Radionuklidlaboratorien bzw. Anwender von offenen radioaktiven Stoffen haben Sie die Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) sowie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu erfüllen. Eine Herausforderung, die sich mit den Experten von TÜV SÜD als Prüfer der betreffenden Anlagen, bei der Freigabemessung z. B. von Radionuklidlaboratorien oder als Ansprechpartner in allen Fragen des Strahlenschutzes meistern lässt.

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Unsere Leistungen zum Strahlenschutz in Medizin, Forschung und Industrie gemäß StrlSchG bzw. StrlSchV im Überblick:

  • Radioaktivität in Baustoffen § 134 StrlSchG
    • Bestimmung der spezifischen Aktivität von Bauprodukten nach § 134 StrlSchG.
    • Bestimmung des Aktivitätsindex nach Anlage 17 der StrlSchV und Erstellung einer Konformitätsbestätigung.
    • Bestimmung weiterer Eigenschaften von mineralischen Baustoffen sowie Nachweis gewünschter Eigenschaften des Baustoffes, wie z. B. Wasserinhalt, Frostsicherheit, Scherfestigkeit, Dichte etc.

    Weitere Informationen zum Thema Baustoffradiometrie

  • Prüfung nach § 88 SchrlSchV
    • Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 10 oder § 12 StrlSchG: Die Prüfung stellt sicher, dass eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung alle geforderten Auflagen erfüllt. Sie muss wiederkehrend sowie nach wesentlichen Änderungen an der Anlage durchgeführt werden.
    • Bestrahlungsanlagen: Anlagen zur Bestrahlung müssen vor der Inbetriebnahme, wiederkehrend sowie nach wesentlichen Änderungen an der Anlage durch einen behördlichen Sachverständigen nach § 88 StrlSchV überprüft werden, um ihre Konformität zu dokumentieren.
    • Gammaradiografie-Geräte: Ein probates Mittel für die zerstörungsfreie Prüfung von Werkstoffen ist die Gammaradiographie. Die Sicherheit und der Strahlenschutz beim Umgang mit Gammaradiographiegeräten erfordern eine regelmäßige Überprüfung der mobilen Geräte durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen.
    • Baulicher Strahlenschutz: Die Überprüfung des baulichen Strahlenschutzes liefert den Nachweis, ob die ionisierende Strahlung durch Wände, Decken oder zusätzliche Abschirmungen in den angrenzenden Räumen ausreichend abgeschirmt wird und somit in diesen Raumbereichen die Forderungen hinsichtlich Unterschreitung der Grenzwerte und der Dosisminimierung eingehalten werden.
  • Dichtheitsprüfungen / Überprüfungen auf Kontaminationsfreiheit
    • Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen: Mit der Prüfung nach § 89 StrlSchV wird festgestellt, ob die Umhüllungen von umschlossenen radioaktiven Stoffen intakt sind und somit Menschen und Umgebung keiner Kontamination ausgesetzt sind.
    • Prüfung auf Kontaminationsfreiheit von ECD: Besteht bei Elektroneneinfang-Detektoren (ECD) der Verdacht auf eine Kontamination, bringt eine genaue Untersuchung Sicherheit hinsichtlich der Einhaltung der StrlSchV.
    • Strahlungsfeldvermessungen: Mit der Vermessung eines Strahlungsfeldes erhalten Sie genaue Information über die Dosisleistungsverteilung um die Strahlenquelle. Mit dem Resultat können bei Bedarf gezielt Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes eingeleitet werden.
  • Freigabemessungen
    • Freigabeverfahren nach StrlSchV Teil 2, Kapitel 3: Wir unterstützen Sie vom Antrag bis zur Erteilung der Freigabe einschließlich der hierfür ggf. erforderlichen Freigabemessungen. Das Ergebnis der Freigabemessungen ermöglicht es zu entscheiden, ob die betreffenden Reststoffe, Gebäude oder Bodenflächen als nicht radioaktiv eingestuft werden können. Diese Messungen sind Voraussetzungen, damit die zuständige StrlSch-Behörde die Freigabe nach StrlSchV erteilen kann.
  • Baulicher Strahlenschutz
    • Strahlenschutzplanung in Medizin (Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Radiologie): Sie planen den Neubau einer medizinischen Einrichtung (Praxis, Klinik, Krankenhaus) oder die Neuanschaffung von Geräten, für die bauliche Strahlenschutzmaßnahmen oder / und eine Genehmigung nach StrlSchG erforderlich sind? Unsere Experten unterstützen Sie bei der erforderlichen Planung des baulichen Strahlenschutzes.
    • Strahlenschutzplanung in Forschung und Industrie: Bevor eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 10 oder § 12 StrlSchG errichtet bzw. betrieben werden kann, bedarf es der notwendigen Planung des baulichen und organisatorischen Strahlenschutzes. Das betrifft sowohl medizinische und nicht medizinische Beschleunigeranlagen bzw. Bestrahlungsanlagen. Unsere Sachverständigen haben bei allen Anlagentypen (von konventionellen Teilchenbeschleunigern bis Hochintensitätslasern), insbesondere bei Linear- oder Kreisbeschleunigern (Elektronen- oder Protonenbeschleunigern, PET-Zyklotrons, Ionenimplantern u. a.), sehr große Erfahrungen.
    • Berechnungen zum baulichen Strahlenschutz: Um den Schutz des Personals und der Umwelt vor zusätzlicher Strahlenexposition zu gewährleisten und die gesetzlichen Forderungen hinsichtlich Einhaltung der Grenzwerte nach §§ 78, 80 StrlSchG sowie 71 StrlSchV sicherzustellen, sind Berechnungen zum baulichen Strahlenschutz erforderlich. Damit werden die Voraussetzungen für die anforderungsgerechte Dimensionierung der Wände / Decken und andere Gebäudekomponenten gegeben. Gemäß § 212 StrlSchG sind die §§ 78, 80 StrlSchG seit dem 01.01.2019 einzuhalten.
    • Erstellung von Strahlenschutzbauplanungen: Damit die notwendigen baulichen Strahlenschutzmaßnahmen exakt umgesetzt werden können, benötigen Sie bereits in den ersten Planungsphasen die Unterstützung von einem Strahlenschutz-Fachplaner.
    • Bauüberwachung bei Strahlenschutzprojekten: Die Umsetzung des baulichen Strahlenschutzes erfordert innerhalb von Bauprojekten für Gebäude, in denen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder Bestrahlungsanlagen betrieben werden sollen, höchste Sorgfalt und fachlichen Sachverstand. Unsere Experten überwachen die ordnungsgemäße Umsetzung der Baumaßnahmen gemäß den freigegebenen Planungsunterlagen.
    • Qualitätssicherung von Baumaßnahmen aus der Sicht des Strahlenschutzes: Durch regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der einzelnen Gewerke (Rohbau, TGA, Anlagenkomponenten zur Erzeugung ionisierender Strahlung) tragen unsere Experten zur Qualitätssicherung beim gesamten Bauprojekt bei. Dabei werden vor allem identifizierte Abweichungen und Mängel direkt der Bauleitung / Projektsteuerung angezeigt.
    • Prüfung des baulichen Strahlenschutzes: Die Überprüfung des baulichen Strahlenschutzes liefert den Nachweis, ob die ionisierende Strahlung durch Wände, Decken oder zusätzliche Abschirmungen in den angrenzenden Räumen ausreichend abgeschirmt wird und somit in diesen Raumbereichen die Forderungen hinsichtlich Unterschreitung der Grenzwerte und der Dosisminimierung eingehalten werden.
  • Unterstützung beim Strahlenschutz
    • Teilchentransportberechnungen: Die aus der Simulation von Nuklearprozessen gewonnenen Erkenntnisse beim Betrieb von Geräten bzw. Anlagen zur Nutzung ionisierender Strahlung sind eine Vorrausetzung, um die Wirkprinzipien dieser Geräte oder Anlagen besser verstehen oder optimieren zu können.
    • Unterstützung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen: Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung bei Strahlenschutzprojekten und Sie können kompetente Unterstützung bei Genehmigungsverfahren erhalten.
    • Ansprechpartner beim Thema Strahlenschutz: Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) und Strahlenschutzbeauftragten (SSB) bieten wir kompetente Unterstützung in allen Fragen des Strahlenschutzes an.
    • Stellung von externen Strahlenschutzbeauftragten (außer Medizin): Die Bestellung von externen Personen zum SSB nach § 70 StrlSchG eines Unternehmens oder einer Einrichtung ist grundsätzlich möglich. Auf Wunsch übernimmt TÜV SÜD im Rahmen eines Abgrenzungsvertrages diese Funktion für Sie.
    • Verifikationsmessungen: Transmissionsmessungen an Bestandswänden in Altgebäuden oder an neu errichteten Strahlenschutzwänden zur Ermittlung der realen Abschirmwirkung und zur Verifikation der Planung und der Ausführung des Rohbaus bei Neubaumaßnahmen
    • Planung, Abnahme oder Begutachtung von Radionuklidlaboratorien (Einstufung nach DIN 25425 Teil 1/3 bzw. DIN 25422) hinsichtlich Dimensionierung der Strahlenschutz-Wände, der Lüftungs- und Abwasserführung aus der Sicht des Strahlenschutzes sowie des radiologischen Mess- und Bilanzierungssystems (Fortluftüberwachung und –bilanzierung, Abwasserfreimessung)
    • Planung, Überprüfung oder Abnahme von Abklinganlagen zur Lagerung radioaktiv kontaminierter Abwässer aus Strahlenschutzbereichen (z. B. Radiojod-Therapiestationen bei nuklearmedizinischen Anwendungen, Radionuklidlaboratorien)
    • Unterstützung bei der Konzipierung von Transportgebinden und Ermittlung der Transportkennzahlen nach ADR von Versandstücken für den Transport radioaktiver Stoffe (z. B. Transport von Radiopharmaka, umschlossene radioaktive Stoffe in Anlagenkomponenten)
  • Umweltradioaktivität
    • Erkundung radiologischer Altlasten: Die Untersuchungen von Wasser, Boden und Luft liefern wesentliche Informationen, ob und in welchem Umfang radiologische Altlasten vorhanden sind. Über unser Strahlenmesslabor als Teil der nach Typ A gemäß DIN EN ISO/IEC 17020:2012 akkreditierten Inspektionsstelle können wir auch die erforderlichen Messungen zur Strahlungs- und Aktivitätsbestimmung selbst durchführen.
    • Atmosphärische Ausbreitungsrechnungen: Unsere Fachexperten prüfen und bewerten, in welchem Maß sich durch geplante Neubauten die Ausbreitungsverhältnisse und damit die Güte der freien Ab­strömung verändert und ermitteln, bei welchen Kaminhöhen eine Rückwirkungsfreiheit von geplanten Neubauten in Bezug auf eine freie Abströmung der abgegebenen Fortluft gewährleistet ist.
    • Ermittlung der Strahlenexposition in der Umgebung: Die Auswirkungen von Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Fortluft aus Medizin, Forschung und Industrie erfordern insbesondere bei niedrigen Abluftöffnungen in Verbindung mit umgebenden komplexen Bebauungsverhältnissen die besondere fachliche Erfahrung und den Sachverstand unserer Experten.
  • Radonmessungen
    • Messungen von Radonkonzentrationen: Mit der Einführung des Referenzwertes der Radon-222-Aktivitätskonzentration von 300 Bq/m³ gemäß § 126 StrlSchG wurde für Arbeitsplätze die daraus resultierende Strahlenexposition im novellierten Strahlenschutzrecht erstmals regulatorisch erfasst. Die Messung der Radon-Konzentration, vorrangig in Wohnhäusern oder gewerblich genutzten Gebäuden, liefert einen wichtigen Nachweis über die Strahlenexposition durch natürliche Strahlung. Aus den Messergebnissen können ggf. erforderliche Maßnahmen zur Minimierung der natürlichen Strahlenexposition abgeleitet werden.

    Jetzt informieren: Radonmessung, Prüfung und Bewertung

  • Überprüfung von Strahlenschutzbekleidung / Röntgen-Schutzkleidung
    • Betreiberverantwortung: Um das strahlenexponierte Personal bei der Anwendung von ionisierender Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung) optimal zu schützen, sollte die Strahlenschutzkleidung / Röntgen-Schutzkleidung in angemessenen Fristen einer fachgerechten Prüfungen auf Mängel oder Defekte unterzogen werden. Damit wird der Betreiber seiner Verantwortung gerecht.
    • Überprüfung nach DIN 6857-2: Die Überprüfung der Röntgen-Schutzbekleidung wird durch Fachexperten von TÜV SÜD direkt in der jeweiligen Einrichtung nach der gültigen Norm (DIN 6857-2), die für derartige Prüfungen herangezogen werden sollte, absolviert.
    • Fach- und sachkundiges Personal (R7): Unsere Fachexperten, die die Fachkundegruppe R7 zum Betrieb von Röntgenanlagen und umfangreiche Erfahrungen durch die Prüfungen von weit mehr als 1000 Teilen Röntgen-Schutzkleidung an diversen medizinischen Einrichtungen in den Jahren 2012-2015 vorweisen können, führen die Überprüfung der Röntgen-Schutzkleidung selbstständig mit einer Röntgenanlage (Durchleuchtung, C-Bogen u.a.) des Betreibers durch.
    • Katalogisierung der Bekleidungsteile: Für die Erstellung des umfangreichen Prüfberichtes übernehmen die TÜV SÜD Experten, wenn gewünscht, auch die Katalogisierung der Bekleidungsteile, die für eine Bewertung und Darstellung von Mängeln oder Defekten zwingend notwendig ist.

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