Wer benötigt die Kenntnisse im Strahlenschutz?
Die Kenntnisse im Strahlenschutz benötigen Ärzte, die nicht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, wenn sie auf ihrem speziellen Arbeitsgebiet über die für die Anwendung erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen und unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Arztes tätig sind und medizinische Fachangestellte, die bei der Anwendung ionisierender Strahlung technisch mitwirken.
Wie werden die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben?
Wer bei der Anwendung ionisierender Strahlung auf Mensch oder Tier technisch mitwirkt, erwirbt die dazu erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in einem Strahlenschutzkurs. Davon betroffen sind z. B. Arzthelfer/innen, OP-Personal, Tierarzthelfer/innen, aber auch Ärztinnen und Ärzte, die nicht über eine Fachkunde verfügen und unter der Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes ionisierende Strahlen auf Menschen anwenden, wobei unter „Anwendung" die technische Durchführung und die Befundung zu verstehen sind.
Muss OP-Pflegepersonal oder Endoskopie-Personal, das den C-Bogen oder ein anderes Durchleuchtungsgerät bedient, über Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen?
Ja, denn im § 145 Absatz 2 StrlSchV ist geregelt, dass die technische Durchführung nur Personen erlaubt ist, die eine abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung und die Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen und sich unter ständiger Aufsicht eines fachkundigen Arztes befinden. Zur technischen Durchführung gehört das Einstellen der technischen Parameter an der Röntgeneinrichtung, das Lagern des Patienten unter Beachtung der Einstelltechnik, das Zentrieren und Begrenzen des Nutzstrahls, das Durchführen von Strahlenschutzmaßnahmen und das Auslösen der Strahlung.
Zur Erlangung der Kenntnisse im Strahlenschutz ist gemäß der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin in der Fassung vom 27.6.2012 ein 20-stündiger Strahlenschutzkurs für OP-Personal zu absolvieren.