In der Ausbildung zum/zur Strahlenschutzbeauftragten (Fachkunde R3) bei der TÜV SÜD Akademie erwerben Sie die erforderliche Qualifikation für den Einsatz von nicht-medizinischen Röntgen-Einrichtungen und Störstrahlern gemäß §47 StrlSchV und der Fachkunderichtlinie Technik. Dazu gehören zum Beispiel industrielle Prüf- und Messeinrichtungen, Fremdkörperdetektion, Durchleuchtungseinrichtungen für Gepäck sowie Elektronenmikroskope.
Als Strahlenschutzbeauftragte* r sind Sie unter anderem dafür verantwortlich, dass Strahlenschutzmaßnahmen im Betrieb normgerecht umgesetzt und dokumentiert werden. Sie werden vom Strahlenschutzverantwortlichen bestellt und erstatten regelmäßig Meldung zur Einhaltung aller Vorgaben.
Das Seminar richtet sich auch an Personen, die in Ihrer täglichen Arbeit mit Hoch-, Voll- oder Basisschutzgeräten umgehen und entsprechende Fachkunde nachweisen wollen. Sie lernen unter anderem naturwissenschaftliche Grundlagen der Dosimetrie, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie Anforderungen an den sicheren Umgang mit Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern kennen.
Mit der Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten bei der TÜV SÜD Akademie erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern setzen auf wichtige Vorteile:
- Bundesweit gültiger Nachweis Ihrer Qualifikation im Strahlenschutz
- Grundlage für die Bestellung zum/zur Strahlenschutzbeauftragten
- Kompaktes Tagesseminar in Präsenz oder im Virtual Classroom
Diese Inhalte erwarten Sie in der Strahlenschutzbeauftragter-Ausbildung an der TÜV SÜD Akademie:
- Naturwissenschaftliche und gesetzliche Grundlagen
- Dosimetrie
- Maßnahmen und Verhalten bei außergewöhnlichen Ereignisabläufen oder Betriebszuständen
- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
- Röntgengeräte und Störstrahler
- Prüfung
Bundesweit gültiges Zertifikat der TÜV SÜD Akademie
Für die Teilnahme an der Ausbildung zum/zur Strahlenschutzbeauftragten (R3) gibt es keine vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Wenn Sie die Strahlenschutzbeauftragten-Ausbildung online absolvieren, findet auch die Prüfung online statt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie am Ende dieser Seite.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Fachkunde als Strahlenschutzbeauftragte*r spätestens nach Ablauf von 5 Jahren zu aktualisieren. Buchen Sie dazu den
Auffrischungskurs für Fachgruppe R3 (Produktnr. 4612218).
- Zukünftige Strahlenschutzbeauftragte
- Bediener*innen von Hoch-, Voll- und Basisschutzgeräten
- Tätige in Fachkundegruppe R3 (z. B. Industrie, Flughafen, Justizvollzug, Lebensmittel, etc.)
- Arbeitsschutzkräfte, die die Besonderheiten des Strahlenschutzes kennen wollen
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie