Radonmessungen

Radon - Messung, Prüfung und Bewertung

Für einen fachgerechten Gesundheits- und Arbeitsschutz

Für einen fachgerechten Gesundheits- und Arbeitsschutz

Radon ist ein Edelgas und Bestandteil der natürlichen Uran-Zerfallsreihe. Seine Folgeprodukte lagern sich an Schwebstoffe der Luft und diese am empfindlichen Lungengewebe ab, sodass mit steigender Radon-Aktivitätskonzentration in der Luft durch Einatmen die Wahrscheinlichkeit für Lungen-Krebs ansteigt.  Aus Gründen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes ist es deshalb wichtig, die mögliche Radon-Aktivitätskonzentration in der Luft zu kennen, um vorsorglich geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-Exposition und damit zum Schutz vor Lungenkrebs treffen zu können.

 

Besteht für Sie Handlungsbedarf?

Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen (§§ 126-132 StrlSchG und §§ 155-158 StrlSchV)

Für Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss in Radonvorsorgegebieten sind verpflichtend Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration durchzuführen. Darüber hinaus gilt für folgende Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon (Anlage 8 StrlSchG) auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten eine Messpflicht:

  • Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken
  • Arbeitsplätze in Radonheilbädern und Radonheilstollen
  • Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, –aufbereitung und –verteilung

Die für die Messungen notwendigen Messgeräte müssen bei einer vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkannten Messstelle angefordert und nach deren Vorgaben eingesetzt werden. Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz gemäß §155 StrlSchV (4) als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration anerkannt. Die Anerkennung wird unter dem Aktenzeichen 51163/48 geführt.

Verantwortlich für die Messung ist zum einen, wer in seiner Betriebsstätte eine Betätigung ausübt oder ausüben lässt. Zum anderen, in wessen Betriebsstätte ein Dritter eine Betätigung beruflich ausübt oder ausüben lässt. Somit ist immer der Inhaber einer Betriebsstätte verantwortlich, unabhängig davon ob dieser selbst dort arbeitet, Angestellte dort arbeiten lässt oder Fremdfirmen dort beschäftigt. 

Anfrage stellen

Für private Bestandsgebäude mit Aufenthaltsräumen existiert grundsätzlich keine Messpflicht. Bei Anhaltspunkten für eine hohes Radon-Vorkommen in der Raumluft ist eine Messung hilfreich, um die vorliegende Radon-Situation festzustellen und mögliche Maßnahmen zu planen.

Messung beauftragen

 

Ihre Pflichten

  • DIESE PFLICHTEN HAT DER VERANTWORTLICHE
    • Innerhalb von 18 Monaten ist nach Ausweisung des Radonvorsorgegebiets oder nach Aufnahme der beruflichen Betätigung, die Radon-222-Aktivitätskonzentration zu messen. Die Frist kann von der Behörde um bis zu 6 Monate verlängert werden, falls Umstände auftreten, die der Verantwortliche nicht zu vertreten hat.
    • Bei baulichen oder betrieblichen Änderungen, welche dazu führen könnten, dass die Radon-222-Aktivitätskonzentration über dem Referenzwert liegt, sind erneute Messungen durchzuführen.
    • Unter bestimmten Voraussetzungen sind auf Veranlassung der Behörde erneut Messungen vorzunehmen.
    • Die Messergebnisse sind aufzuzeichnen und bis zum Ende der Betätigung oder dem Erhalt von neuen Messergebnissen aufzubewahren und auf behördliches Verlangen dieser vorzulegen.
    • Die betroffenen Arbeitskräfte und Betriebs- oder Personalrat sind unverzüglich über die Messergebnisse zu informieren. Bei Beschäftigung Dritter muss der Dritte unverzüglich informiert werden.

Sollten die Messergebnisse eine Überschreitung des Referenzwertes (300 Bq/m³) ergeben, muss der Verantwortliche unverzüglich Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-222-Aktivitätskonzetration treffen. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist durch Messungen zu bestätigen, welche innerhalb von 30 Monaten nachdem die Überschreitung bekannt geworden ist, erfolgt sein müssen. Hier gelten für den Verantwortlichen wiederum die o. g. Pflichten zur Aufzeichnung und Aufbewahrung der Messergebnisse sowie zur Information von Betroffenen.

Die Frist von 30 Monaten kann analog zur ersten Messpflicht behördlich verlängert werden. Die Behörde kann den Verantwortlichen auch von der Maßnahmenpflicht befreien, falls diese mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind. Dazu sind jedoch besondere Gründe notwendig, welche sich aus Belangen des Arbeits- oder Gesundheitsschutzes oder der Natur des Arbeitsplatzes ergeben.

Nachfolgend haben wir die sich aus dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung ergebenden Pflichten bzgl. der Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration und erforderlicher Maßnahmen zum Radonschutz übersichtlich dargestellt.

Privatperson (Aufenthaltsräume in Wohngebäuden) Verantwortlicher für einen Arbeitsplatz im Innenraum (Erd- oder Kellergeschoss)
In Radonvorsorgegebiet außerhalb Radonvorsorgegebiet In Radonvorsorgegebiet außerhalb Radonvorsorgegebiet
Bestandsgebäude Messung1 Maßnahmen1 Messung1 Maßnahmen1 Messung3 Maßnahmen4 Messung1 Maßnahmen4
Renovierung / Sanierung Messung1 Maßnahmen2 Messung1 Maßnahmen2 Messung3 Maßnahmen4 Messung1 Maßnahmen2+4
Neuerrichtung Messung1 Maßnahmen3 Messung1 Maßnahmen3 Messung3 Maßnahmen3 Messung1 Maßnahmen3
Arbeitsfelder mit Rn-Exposition / / / / Messung3 Maßnahme4 Messung3 Maßnahmen4

1) Messungen bzw. Maßnahmen sind gesetzlich nicht verpflichtend

2) Maßnahmen sind in Betracht zu ziehen

3) Messungen bzw. Maßnahmen sind erforderlich

4) Maßnahmen sind bei Überschreitung des Referenzwerts von 300 Bq/m³ erforderlich

 

UNSERE LEISTUNGEN

Der TÜV SÜD bietet als anerkannte Messstelle nach § 155 (4) StrlSchV (Aktenzeichen 51163/48) die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration für Privathaushalte und Arbeitsplätze an. Nach der Messung kümmern wir uns für Sie um die Auswertung und Interpretation der Messergebnisse.

Eine Messung mit unseren passiven Kernspurexposimetern zur Ermittlung der Radon-222-Aktivitätskonzentration inklusive Prüfbericht können Sie per Bestellformular beauftragen.  Die Messung inklusive Prüfbericht kostet 40,-- € je Exposimeter zzgl. MwSt. (Stand 01/2024). Die Messung erfolgt gemäß dem Messtandard DIN ISO 11665-4 und die Messgeräte sind vom BfS anerkannt. Eine Messanleitung wird den Exposimetern beigelegt. Die Zahlung ist nur per Rechnung möglich.

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Unsere Leistungen im Überblick:

  • Passive Exposimeter

    Kernspurdetektoren, auch passive Exposimeter genannt, sind einfach einzusetzen und relativ kostengünstig. Die Exposimeter werden an den betroffenen Arbeitsplätzen oder in Aufenthaltsräumen, wie Keller, Wohn- und Schlafzimmer, platziert. Sie liefern zuverlässige Ergebnisse, jedoch sind diese erst nach einer Auswertung im Labor verfügbar. Der Messzeitraum beträgt in der Regel 12 Monate, wobei im Einzelfall auch kürzere Messzeiten möglich sind. Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH ist vom BfS nach § 155 (4) StrlSchV als Messstelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration mittels passiver Exposimeter anerkannt.

  • Aktive Exposimeter

    Eine schnelle Einschätzung der aktuellen Radonbelastung wird durch Messungen mit aktiven Exposimetern ermöglicht. Diese haben meist eine elektronische Anzeige und werden nur für wenige Stunden bis Tage eingesetzt. Durch die kurze Messdauer ist zwar keine Aussage über den Jahresmittelwert der Radon-222-Aktivitätskonzentration möglich, es können jedoch kritische Räume und Radon-Eintrittspfade identifiziert werden. Es gibt aktive Exposimeter, welche in der Lage sind über einen Logger die zeitliche Schwankung der Radonkonzentration aufzuzeichnen. Werden diese über einen längeren Messzeitraum aufgestellt, lassen sich Aussagen über den Effekt von nutzungsbedingten Einflüssen (z. B. Lüftungsverhalten) ableiten.

  • Radon-Sniffer

    Für aktive Messungen können sogenannte Radon-Sniffer verwendet werden, welche durch das Ansaugen von Luft für eine erhöhte Zufuhr von Luft in das Messgerät sorgen, wodurch z. B. effektiv nach Radon-Eintrittspfaden in das Gebäude gesucht, aber auch Raummessungen durchgeführt werden können.

  • ODL-Messgeräte

    Wird eine Radiumbelastung oder eine hohe Radon-222-Exhalationsrate von Baustoffen vermutet, kann dies mithilfe von empfindlichen Ortsdosisleistungs-(ODL-)Messgeräten untersucht werden. Sollte die ODL-Messung Indizien für erhöhte Dosisleistungen liefern, kann dies anschließend durch Materialproben und Messung der Exhalationsrate verifiziert werden.

Fragestellungen zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration, dem baulichen Schutz vor Radon und den gesetzlichen Anforderungen sind von vielen Faktoren abhängig. Eine einzige allgemeine Lösung gibt es oft nicht. Wir stehen Ihnen bei Ihren individuellen Anliegen und Fragestellungen mit unserer Expertise zur Seite. Dabei bietet Ihnen TÜV SÜD maßgeschneiderte Lösungen. 

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RADON IN GEBÄUDEN

Das Potential für ein hohes Radon-Aufkommen in der Raumluft ist von der Art und Zusammensetzung des Gesteins am Standort des Gebäudes abhängig. Für eine Einordnung der standortabhängigen Faktoren in Ihrer Region hat das BfS eine Übersichtskarte erstellt. Für die tatsächliche Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft ist jedoch entscheidend, ob Radon in ein Gebäude gelangt. Der primäre Eintrittspfad ist die Ankopplung des Gebäudes an den Baugrund, insbesondere sind dies das Fundament und erdberührende Wände. Das Ausmaß hängt von folgenden Aspekten ab:

  • Abdichtung des Gebäudes gegenüber dem Baugrund z.B. durch Feuchteschutzmaßnahmen

    Durch eine gas- und wasserdichte Gebäudehülle im erdberührten Bereich, welche oftmals im Zuge von Feuchteschutzmaßnahmen installiert wird, kann der Eintritt von Radon aus dem Boden ins Gebäude verhindert oder erheblich erschwert werden. Wird der Feuchteschutz in Form einer Schwarzen Wanne gemäß DIN 18533 oder in Form einer Weißen Wanne nach der DAfStb-Richtlinie – Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) realisiert, kann ein guter Radonschutz erwartet werden. 
    Unabhängig vom Feuchteschutz tragen auch die Dicke und Art der Baustoffe zur Abdichtung des Gebäudes gegenüber Radon bei. Eine wichtige Größe ist hierbei die Halbwertsdicke eines Baustoffs. Dies ist die Dicke, ab der im Schnitt nur noch die Hälfte der Radonatome durch den Baustoff gelangen.

  • Vorhandene Fugen und Risse in erdberührten Wänden und Böden

    Undichtigkeiten, wie Fugen und Risse, aber auch Durchdringungen in der Gebäudehülle (z. B. Medieneinführungen), erleichtern den Eintritt von Radon in das Gebäude erheblich. Von den betroffenen Räumen kann sich Radon im ganzen Gebäude verteilen. Daher sind Undichtigkeiten wichtige Anhaltspunkte bei der Ermittlung der Radoneintrittspfade in das Gebäude.

  • Nutzungsbedingter Unterdruck im Gebäude

    Temperaturdifferenzen zwischen Innenräumen und der Außenluft können zu einem Unterdruck im Gebäude führen. Dies kann zusätzlich durch den Betrieb von Lüftungen, Öfen und Heizungen verstärkt werden. Ein Unterdruck im Gebäude kann Radon aus der Bodenluft „ansaugen“ und dadurch zu einer erhöhten Radon-222-Aktivitätskonzentration im Gebäude führen.

  • Die intrinsische Radon-222-Exhalationsrate der verwendeten Baustoffe

    Radon kann auch über Baumaterialien in ein Gebäude eingebracht werden. Dies trifft insbesondere auf Materialien mit einem hohen Gehalt an Radium zu. Die Radon-Exhalationsrate (= Austrittsrate von Radon aus dem Baustoff) für übliche Baustoffe wurde in wissenschaftlichen Studien untersucht. Der Beitrag zur Radon-222-Aktivitätskonzentration durch Baustoffexhalation ist jedoch in der Regel kleiner als 15 Bq/m³.

  • Radoneintritt über Trink- und Grundwasser

    Da Radon gut löslich in Wasser ist, kann es vom Grundwasser aufgenommen und transportiert werden. Es gelangt anschließend bei der Wasserverwendung, wie z.B. beim Duschen, in die Raumluft. Im Regelfall trägt dieser Eintrittsweg jedoch nur geringfügig zum Jahresdurchschnitt der Radon-222-Aktivitätskonzentration bei. Weitere Informationen zu Radon-222 in Trinkwasser finden Sie hier.
    Das Entgasen von in Wasser gelöstem Radon kann zu sehr hohen Radon-222-Aktivitätskonzentrationen in Anlagen zur Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung führen, weshalb für diese Arbeitsfelder besondere gesetzliche Regelungen gelten.

  • Luftaustauschrate

    Die Radon-222-Aktivitätskonzentration ist abhängig vom Luftaustausch zwischen der Raumluft mit potenziell hoher Aktivitätskonzentration und der generell gering belasteten Außenluft. Besonders nach einer energetischen Sanierung kann die Luftaustauschrate stark eingeschränkt sein, wodurch evaluiert werden muss, ob die bisherigen Maßnahmen noch ausreichend sind.

Bei wem eine hohen Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft auftritt oder wer ein Gebäude errichtet, der kann bzw. muss Maßnahmen ergreifen, um die Radon-Exposition zu verringern. Es gibt jedoch kein standardisiertes Kochrezept zum Erfolg, im Gegenteil, für jede Ausgangssituation muss eine individuelle Lösung gefunden werden.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Einschätzung der Radon Situation bei Ihnen vor Ort oder haben Sie Fragen zu Radonschutzmaßnahmen, der Thematik Radon allgemein oder zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration?  Dann fragen Sie unverbindlich ein Beratungsgespräch mit einem unserer Sachverständigen an.

 

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Gesetzliche Vorgaben

Der Schutz vor Radon in Deutschland ist seit 2018 im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) (siehe §§ 121 – 132) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) (siehe §§ 153 – 158) verankert.

In Kombination regeln die beiden o. g. Gesetzestexte folgende Aspekte:

  • Festlegung eines Referenzwertes für Aufenthaltsräume (§ 124 StrlSchG) und Arbeitsplätze in Innenräumen (§ 126 StrlSchG)

    Der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen beträgt 300 Bq/m³ (Becquerel pro Kubikmeter). Der aktuell gültige Referenzwert entspricht der Empfehlung der europäischen Richtlinie 2013/59/Euratom.

  • Festlegung von Radonvorsorgegebiete (§ 121 StrlSchG und § 153 StrlSchV)

    Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, in denen erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert überschreitet. Für die Festlegung von Radonvorsorgegebieten sind die Landesbehörden zuständig. Diese haben u. a. auch mindestens alle 10 Jahre die Festlegung von Radonvorsorgegebieten zu überprüfen. Derzeit sind in 6 von den 16 Bundesländern Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Eine Übersicht über die Radonvorsorgegebiete finden Sie hier.

  • Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Neubauten (§ 123 StrlSchG und § 154 StrlSchV)

    Wer ein Haus mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, ist verpflichtet geeignete Maßnahmen zu treffen, welche den Eintritt von Radon ins Gebäude verhindern oder erheblich erschweren. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn die nach allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz umgesetzt wurden.

    In Radonvorsorgegebieten muss zusätzlich mindestens eine der folgenden fünf Maßnahmen durchgeführt werden:

    • Verringerung der Radon-222-Aktivitätskonzentration unter dem Gebäude.
    • Gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen dem Gebäudeinnerem und der Bodenluft an der Außenseite von Wänden und Böden mit Erdkontakt. In diesem Fall muss der Radoneintritt ins Gebäude durch Diffusion aufgrund des Standorts oder der Bauart begrenzt sein. 
    • Begrenzung der Rissbildung in Wänden und Böden mit Erdkontakt und Auswahl diffusionshemmender Betonsorten mit der erforderlichen Dicke der Bauteile.
    • Absaugung von Radon an Randfugen oder unter Abdichtungen.
    • Einsatz diffusionshemmender und konvektionsdicht verarbeiteter Materialen oder Konstruktionen. 

    Die zuständige Behörde kann im Einzelfall von der oben genannten Pflicht befreien, falls für deren Wahrnehmung ein unangemessener Aufwand betrieben werden muss oder die Auflagen zu unbilliger Härte führen, z.B. wenn eine Referenzwertüberschreitung nicht zu erwarten wäre.

    Für Bestandsgebäude mit Aufenthaltsräumen existiert grundsätzlich keine Maßnahmenpflicht. Wird jedoch im Zuge einer baulichen Veränderung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen die Luftwechselrate erheblich vermindert, sollen Maßnahmen in Betracht gezogen werden, soweit diese erforderlich und zumutbar sind.

 

FAQ - Häufige Fragen zu Radon

  • Was ist Radon und wie entsteht es?

    Radon ist ein radioaktives chemisches Element, welches zu den Edelgasen gezählt wird. Unter Normalbedingungen ist es ein farb-, geruchs- und geschmackloses Gas. 
    In der Natur tritt zu 90 % das Radon-Isotop 222Rn auf. Es entsteht durch den natürlichen Zerfall des Uran-Istotops 238U im Boden und besitzt eine Halbwertszeit von ca. 3.8 Tagen1. Beim Zerfall des Radons entstehen verschiedene Isotope der Schwermetalle Blei, Bismut und Polonium.

    1 Walker F. W. Parrington J. R. Feiner F. & General Electric Company. (1989). Nuclides and isotopes : (chart of the nuclides) (14th ed.). General Electric.

  • Wo tritt Radon auf?

    Radon tritt überall auf der Welt auf, da im Boden oft kleine Mengen Uran vorhanden sind. Das Radon gelangt dann durch Strömungen und Diffusion an die Oberfläche. Die tatsächliche Radonaktivitätskonzentration an der Oberfläche ist jedoch sehr variabel, da sie von vielen Faktoren abhängig ist. So sind neben des Urangehalts, die Gasdurchlässigkeit des Bodens und die Witterungsverhältnisse zu beachten.

    Radon kann sich auch im Grundwasser lösen und so im geologischen Untergrund transportiert werden.
    Eine Deutschlandkarte zur regionalen Verteilung von Radon im Boden, wurde vom BfS erstellt.

  • Wie gelangt Radon ins Gebäude?

    Der primäre Eintrittspfad von Radon erfolgt durch die Ankopplung des Gebäudes an den Baugrund, insbesondere über das Fundament und erdberührende Wände. Das Ausmaß des Radoneintritts hängt hierbei von der Abdichtung des Gebäudes gegenüber dem Baugrund, dem Auftreten von Fugen und Rissen und den Luftdruckverhältnissen im Gebäude ab.

  • Wie wird Radon gemessen?

    Um das Vorkommen von Radon zu quantifizieren, wird bei Messungen die Radon-222-Aktivitätskonzentration bestimmt. Diese beschreibt die Anzahl an Radonzerfällen pro Sekunde (Becquerel) pro Kubikmeter Luft (m3).
    Es existieren verschiedene Messverfahren, wobei die Messung mit sogenannten passiven Exposimetern am verbreitetsten ist. Diese werden typischerweise für 12 Monate an den betroffenen Arbeitsplätzen oder Aufenthaltsräumen platziert, um den Jahresmittelwert der Radon-222-Aktivitätskonzentration zu ermitteln.

  • Welche Auswirkungen hat Radon auf die Gesundheit?

    Das gasförmige Radon wird meist ohne Wechselwirkungen mit dem Körper ein- und wieder ausgeatmet. Die Zerfallsprodukte des Radons, welche sich an Schwebstoffe in der Raumluft binden, können sich jedoch in der Lunge und an den Atemwegen einlagern. Diese eingelagerten Schwermetalle zerfallen wiederum und können somit das Lungengewebe schädigen.
    Eine langfristige Radonexposition erhöht das Lungenkrebsrisiko, wobei ein statistischer Zusammenhang zwischen der Radonaktivitätskonzentration in der Luft und der schädlichen Wirkung der Exposition besteht.2,3,4

    2 International Agency for Research on Cancer (1988). Man-made mineral fibres and radon. IARC Monographs on the evaluation of carcinogenic risks to humans, Vol. 43, Lyon: IARC.
    3 Darby et al. (2005). Radon in homes and risk of lung cancer: collaborative analysis of individual data from 13 European case-control studies. BMJ (Clinical research ed.), 330(7485), 223.
    4 Menzler et al. (2006). Abschätzung des attributablen Lungenkresbrisikos in Deutschland durch Radon in Wohnungen. Ecomed-Verlag. Landsberg.

  • Wie kann man sich vor Radon schützen?

    Aufgrund der vielfältigen Ursachen und der zahlreichen Einflussfaktoren auf die Radonaktivitätskonzentration in Gebäuden existiert keine universell gültige Schutzstrategie.
    Schutzmaßnahmen sollten auf der Basis von Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration und der Gebäudeeigenschaften individuell angepasst werden, um eine maximale Wirksamkeit bei gleichzeitig minimalem Kostenaufwand zu gewährleisten.
    Typische Schutzmaßnahmen sind eine gute Belüftung von Räumen, Abdichtungen gegenüber dem Gebäudeuntergrund und die gezielte Beeinflussung des Luftdrucks im oder am Gebäude.

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