Für einen fachgerechten Gesundheits- und Arbeitsschutz
Für einen fachgerechten Gesundheits- und Arbeitsschutz
Messung der Radon-222-Ativitätskonzentration mit einem passiven Exposimeter
Radonmessungen in Aufenthaltsräumen in Privathaushalten unterliegen keinen gesetzlichen Vorgaben durch das Strahlenschutzgesetz. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, je ein Messgerät in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer aufzustellen. Zusätzlich sollte im Keller, wo die Ver- und Entsorgungsleitungen in das Haus führen, ein Messgerät platziert werden, da hier die höchsten Werte zu erwarten sind. Die Exposimeter werden mit Aufstellhinweisen versendet. Am Ende des Messzeitraums senden Sie die Exposimeter zurück und erhalten nach der Auswertung einen Prüfbericht. Der Messzeitraum beträgt in der Regel 12 Monate, wobei im Einzelfall auch kürzere Messzeiten möglich sind.
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