Zulassung Zertifizierung Prüfung Medizinprodukte

Sachverständigenprüfungen an Röntgeneinrichtungen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Röntgentechnik

Röntgentechnik

Strahlenschutz in Medizin und Industrie

Prüfung von Röntgengeräte nach StrlSchG

Röntgentechnische Geräte spielen neben ihrem industriellen Einsatz (z. B. zur Materialprüfung) vor allem bei Diagnose und Therapie in der Medizin seit langem eine anerkannt wichtige Rolle. Damit die Geräte Patienten und Anwender nicht gefährden, müssen sie ein hohes Maß an Einsatzsicherheit bieten und dennoch in puncto Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit Maßstäbe setzen. Betreiber von Röntgengeräten haben zu gewährleisten, dass jederzeit ein ausreichender Strahlenschutz für Mitarbeiter und Patienten vorhanden ist. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen von Röntgeneinrichtungen vor.

Unsere Sachverständigen führen alle vorgeschriebenen Erst- und Wiederholungsprüfungen gemäß StrlSchG (früher Röntgenverordnung bzw. RÖV) an Ihren Röntgeneinrichtungen durch und übernehmen auch die Berechnung des Strahlenschutzes für neue Röntgeneinrichtungen. Unser Kundenkreis umfasst Krankenhäuser, Universitäten, Arztpraxen, Automobilhersteller und -zulieferer, Halbleiterproduzenten, Lebensmittelindustrie und viele mehr. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Angebot anfragen

So können wir Sie beim Betrieb Ihrer Röntgeneinrichtungen unterstützen:

  • Alle Sachverständigenprüfungen nach StrlSchG an Röntgeneinrichtungen
  • Wiederkehrende Prüfungen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) alle 5 Jahre 
  • Prüfungen nach wesentlichen Änderungen
  • Unterstützung in allen Fragen des Strahlenschutzes
  • Unterstützung bei Fragen zum StrlSchG sowie sonstigen Normen, Verordnungen und technischen Vorschriften

Neben den vorgeschriebenen Sachverständigenleistungen können wir Sie auch beim Thema Qualitätssicherung rund um Ihre Röntgeneinrichtungen unterstützen:

  • Durchführung der Konstanzprüfung
  • Kontrolle der Filmbetrachtungsgeräte
  • Prüfung der Film-/ Foliensysteme
  • Prüfung von Schutzkleidung nach DIN-6857-2

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Warum TÜV SÜD bei Sachverständigenprüfungen an Röntgeneinrichtungen nach StrlSchG?

  • Sie erhalten Rechtssicherheit
  • Sie stellen die Qualität sicher
  • Sie gewährleisten den Strahlenschutz für Patient und Personal
  • Sie bekommen Planungssicherheit, denn wir informieren Sie frühzeitig, wann welche Prüfungen und Kosten zu berücksichtigen sind
  • Sie erhalten bei gesetzlichen Änderungen umfassende Informationen

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