Prüfzeichen
Prüfzeichen
Dieses Prüfzeichen wird nach erfolgreicher Kontrolle durch den TÜV SÜD-Mitarbeiter direkt am Objekt angebracht. Der Kunde besitzt damit kein Recht, das Prüfzeichen für Werbezwecke zu verwenden.
Gemäß Strahlenschutz Gesetz muss jeder Betreiber einer Röntgeneinrichtung sein Röntgengerät durch einen von den zuständigen Behörden anerkannten Sachverständigen prüfen lassen.
Prüfgrundlage sind die Anforderungen der Strahlenschutz Gesetzgebung. Nach §12 bzw. §19 Strahlenschutz Gesetz sind die Anlagen vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung und nach §88 Strahlenschutz Verordnung in Zeitabständen von längstens fünf Jahren durch einen Sachverständigen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Strahlenschutz Gesetz nach dem Stand der Technik insbesondere auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz zu überprüfen.
Datum: Die Angabe der Jahreszahl und/oder Monat bezieht sich je nach Aussage auf die letzte oder nächste Prüfung. Prüffristen nach Vorgabe der Röntgenverordnung RöV.