(Stand 11.2024)
In vielen Arztpraxen und Kliniken existieren ältere C-Bögen. In der Vergangenheit herrschte oft Ungewissheit, wie lange und unter welchen Voraussetzungen sie noch betrieben werden dürfen. Auch die Bedingungen für die Abnahme oder einen Verkauf der Geräte waren häufig unklar. Mit der neuen QS-RL vom 28.08.2024 sind die Anforderungen für die notwendigen Prüfungen zum rechtskonformen Betrieb von C-Bögen nun eindeutiger.
Die aufgeführten Vorgehensweisen spiegeln den heutigen Wissens- und Interpretationsstand wider. Bei der Durchführungsfrist der Abnahmeprüfung sind ggf. noch Änderungen möglich. Insgesamt kann man zwei Blöcke zur Kategorisierung bilden:
Für Geräte aus Gruppe 1 müssen verschiedene Szenarien betrachtet werden:
Bei allen Geräten aus Gruppe 1 ist zu beachten, dass für Geräte die nach dem 06.02.2018 erstmalig in Betrieb gegangen sind, der folgende Prüfpunkt zu erfüllen ist.
M04H25: Funktion vorhanden, die die Parameter zur Ermittlung der Exposition des Patienten elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht.
Für Geräte aus Gruppe 2 ist nach Inkrafttreten der QS-RL (01.12.2024) kein Weiterbetrieb mehr möglich.