Prüfung Monitore C-Bogen

Abnahmeprüfung von Monitoren an C-Bögen

(Stand 11.2024)

In vielen Arztpraxen und Kliniken existieren ältere C-Bögen. In der Vergangenheit herrschte oft Ungewissheit, wie lange und unter welchen Voraussetzungen sie noch betrieben werden dürfen. Auch die Bedingungen für die Abnahme oder einen Verkauf der Geräte waren häufig unklar. Mit der neuen QS-RL vom 28.08.2024 sind die Anforderungen für die notwendigen Prüfungen zum rechtskonformen Betrieb von C-Bögen nun eindeutiger.

Die aufgeführten Vorgehensweisen spiegeln den heutigen Wissens- und Interpretationsstand wider. Bei der Durchführungsfrist der Abnahmeprüfung sind ggf. noch Änderungen möglich. Insgesamt kann man zwei Blöcke zur Kategorisierung bilden:

  • Gruppe 1: Geräte an denen eine Abnahmeprüfung mit auf der Modalität gespeicherten Testbildern durchgeführt wurde

    Für Geräte aus Gruppe 1 müssen verschiedene Szenarien betrachtet werden:

    • Szenario 1: Die Anlage wurde nach DIN 6868-157 abgenommen.
      Hier ist nichts weiter zu tun. Das Gerät kann unter Einhaltung der Raumklassen und der Konstanzprüfungen des BWS uneingeschränkt bis auf weiteres betrieben werden:
      • Hinweis 1: Auf die regelmäßigen Konstanzprüfungen des BWS ist zu achten!
      • Hinweis 2: Die Raumklasse 4 ist nicht zulässig! 
    • Szenario 2: Die Anlage wurde vor Inkrafttreten der QS-RL (01.12.2024) nach DIN V 6868-57 mit, auf der Modalität hinterlegten, Bildern nach dieser DIN abgenommen. Die Konstanzprüfung wurde seitdem durchgeführt.
      Das Gerät kann unter Einhaltung der Raumklassen und der Konstanzprüfungen des BWS uneingeschränkt bis auf weiteres betrieben werden.

      Da nach Inkrafttreten der QS-RL (01.12.2024) Teil- oder Abnahmeprüfungen in der Regel nicht mehr nach DIN V 6868-57 durchgeführt werden dürfen, muss dieses Szenario im Falle einer notwendigen Abnahme- oder Teilabnahme wie folgt noch weiter aufgesplittet betrachtet werden:
      • Szenario 2a: Der Hersteller bestätigt nicht, dass keine Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 möglich ist.
        Ein Weiterbetrieb ist daher ohne einen Umstieg auf DIN 6868-157 nicht mehr möglich.
      • Szenario 2b: Der Hersteller bestätigt, dass keine Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157 möglich ist.
        In diesem Fall sind Teil- und Abnahmeprüfungen nach DIN V 6868-57 auch weiterhin möglich.

    Bei allen Geräten aus Gruppe 1 ist zu beachten, dass für Geräte die nach dem 06.02.2018 erstmalig in Betrieb gegangen sind, der folgende Prüfpunkt zu erfüllen ist.

    M04H25: Funktion vorhanden, die die Parameter zur Ermittlung der Exposition des Patienten elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht.

  • Gruppe 2: Geräte an denen bisher keine oder eine Abnahmeprüfung ohne auf der Modalität gespeicherten Testbildern durchgeführt wurde

    Für Geräte aus Gruppe 2 ist nach Inkrafttreten der QS-RL (01.12.2024) kein Weiterbetrieb mehr möglich.

Der Weg zur Prüfung von Monitoren an C-Bögen

Infografik Prüfung Monitore C-Bögen

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