Vom Verdacht zum verantwortungsbewussten Umgang mit Asbest
Vom Verdacht zum verantwortungsbewussten Umgang mit Asbest
Woran erkennt man Asbest? Die einfache Antwort lautet: mit bloßem Auge und einer Internet-Recherche leider gar nicht. Um Asbestvorkommen sicher zu erkennen und vor allem sicher auszuschließen, braucht es immer einen professionellen Test. TÜV SÜD verrät, warum Sie sich auf Beispielfotos und Indizien nicht letztgültig verlassen können, und wie Sie stattdessen Schritt für Schritt vorgehen sollten.
Sie planen Sanierungs-, Abriss- oder Renovierungsarbeiten und möchten dabei nicht mit Asbest in Kontakt geraten? Oder Sie besitzen ein älteres Gebäude, für das Sie eine Asbestsanierung in Erwägung ziehen?
Dann sind Sie schon den ersten Schritt hin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem gefährlichen Baustoff gegangen, indem Sie sich hier informieren. Nun gilt es, alle verdächtigen Materialien professionell auf Asbest untersuchen zu lassen. Denn Asbestfasern sind für das menschliche Auge unsichtbar; Bildvergleiche oder Indizien liefern keine verlässlichen Ergebnisse. Zur Verdeutlichung: Länge und Durchmesser von Asbestfasern werden in Mikrometern angegeben – also in tausendstel Millimetern. Dass diese Fasern nicht vorhanden sind, kann niemand ohne Hilfsmittel wie ein Rasterelektronenmikroskop feststellen.
Vorsicht bei Immobilien vor Oktober 1993
Doch besteht überhaupt Gefahr, dass Sie in Ihren eigenen vier Wänden auf Asbest stoßen?
In älteren Gebäuden leider ja. Denn Asbest (ein Sammelbegriff für verschiedene Silikat-Minerale) wurde in Deutschland jahrzehntelang verwendet. Das Verbot trat 1993 in Kraft. Dass lagernde asbesthaltige Baustoffe weiter zum Einsatz kamen, kann aber auch für die folgenden Jahre nicht ausgeschlossen werden. Deswegen setzen einige Expert*innen den kritischen Zeitraum eher bis 1995 an.
Außerdem kam Asbest für unterschiedlichste Zwecke zum Einsatz: von Cushion-Vinyl-Belägen, Floor-Flex- und Eternit-Platten über Spritzasbest bis hin zu Dämmmaterialien und Nachtspeicheröfen, um nur einige Beispiele zu nennen. Asbest wurde also nicht nur über lange Zeit und häufig, sondern auch an unterschiedlichsten Stellen im Haus und in verschiedenen Formen eingesetzt (als Asbestzement / schwach gebundenes Asbest und auch Asbest als Zuschlagstoff in Spachtelmassen, Fliesenklebern, Kitten und Ähnlichem – reines Asbest kommt nicht vor).
Aus diesem Grund können in Deutschland prinzipiell alle Gebäude, die vor 1993 errichtet, renoviert oder saniert wurden, asbesthaltige Baumaterialien enthalten. Es empfiehlt sich daher, alle Materialien untersuchen zu lassen, die Sie im Zuge Ihres Umbaus entfernen oder ersetzen möchten. Auf Indizien oder Bildvergleiche können Sie sich nicht verlassen.
Wenn Sie den Test von TÜV SÜD wählen, müssen Sie dabei nicht selbst entscheiden, welche Materialien verdächtig sind. Schicken Sie uns gerne mehrere Materialproben zu. Unsere Expert*innen wählen dann für Sie potenziell verdächtige Proben aus und führen erst nach Rücksprache mit Ihnen Untersuchungen durch.
In drei Schritten zu mehr Sicherheit
Ihr Gebäude wurde vor 1993 errichtet, renoviert oder saniert? Dann können asbesthaltige Baumaterialien zum Einsatz gekommen sein. Um beispielsweise Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) sicher durchführen zu lassen, raten wir Ihnen zu folgendem Vorgehen:
Sie lassen alle Materialien professionell untersuchen, die Sie beispielsweise im Zuge Ihres Umbaus entfernen oder ersetzen möchten. TÜV SÜD bietet Asbest-Tests an, die Sie bequem im Online-Shop bei unserem akkreditierten Labor beauftragen können. Wir begleiten Sie von der sicheren Probeentnahme bis zur Auswertung der Ergebnisse. Bitte beachten Sie unbedingt vor und während der Probeentnahme sämtliche Hinweise des Anbieters, für den Sie sich entscheiden.
Übrigens: Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Proben auf Asbest untersucht werden sollen, können Sie uns gerne mehrere Materialproben zusenden. Wir wählen dann potenziell verdächtige Proben aus und führen erst nach Rücksprache mit Ihnen Untersuchungen durch.
Während Ihre Probe untersucht wird, lassen Sie aufgrund des Asbest-Verdachts keine Arbeiten an und mit den verdächtigen Materialien durchführen. Darunter fällt auch das Entsorgen. Sie sichern die Orte der Probeentnahme gemäß den Angaben des Herstellers Ihres Tests.
Lange warten müssen Sie dabei nicht, wenn Sie sich für TÜV SÜD entscheiden. Ist die Probe bei uns angekommen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nur sechs bis acht Werktage. Noch dazu müssen Sie bei uns nicht auf die Zusendung eines Testkits warten. Die Hilfsmittel, die Sie für eine sichere Testdurchführung benötigen, haben Sie wahrscheinlich sowieso zuhause. Wenn nicht, können Sie sie unkompliziert in der Apotheke oder in Geschäften des täglichen Bedarfs besorgen.
Haben Sie den Test von TÜV SÜD gewählt, dann erhalten Sie, anders als bei vielen anderen Anbietern, nicht nur einen Laborbericht. Denn dieser kann für Laien schwer zu verstehen sein. Wir erklären und interpretieren deswegen die Ergebnisse für Sie. Sollte in Ihren Proben Asbest gefunden werden, ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen. Ihre Arbeiten an diesem Material (einschließlich entsorgen) beispielsweise überlassen Sie dann zwingend einem spezialisierten Fachbetrieb nach TRGS 519. Solche Betriebe kennen die technischen Regeln, um beispielsweise eine Asbest-Sanierung oder Asbest-Entsorgung sicher durchzuführen. TÜV SÜD informiert Sie über das in Ihrem Fall angeratene Vorgehen.
Unser Mehrwert für Sie
✓ Wir erklären und interpretieren die Ergebnisse, anstatt Ihnen nur einen Laborbericht zuzuschicken.
✓ Dank modernster Technik erhalten Sie schnell Gewissheit (Bearbeitungszeit 6-8 Werktage).
✓ Die Wartezeit für die Zusendung eines Testkits entfällt ganz.
✓ Sie beauftragen uns unkompliziert direkt online von zuhause aus.
✓ Sie setzen auf einen Partner mit langjähriger Erfahrung und Expertise.
Warum das kein empfehlenswertes Vorgehen ist
Beschädigte Dachplatten, abgeplatzter Wandputz: Vielleicht haben auch Sie bei Ihren Recherchen zum Thema Asbest schon solche Fotos gesehen. Auf diesen Bildern sind oft einzelne feine Fasern oder raue, „haarige“, „wollähnliche“, faserige Strukturen zu erkennen.
Sehr leicht entsteht durch diese Aufnahmen der Eindruck, so sähe Asbest aus. Zur Schlussfolgerung, anders aussehende Strukturen seien asbestfrei, ist es nicht mehr weit. Das ist ein gefährlicher Trugschluss. Betrachten Sie Beispielfotos asbesthaltiger Baustoffe deswegen immer nur als genau das – ein Beispiel für bestimmte Baustoffe.
Das bedeutet: Auch völlig anders aussehende Baumaterialien können den Schadstoff Asbest enthalten; nur durch Untersuchungen mit dem Rasterelektronenmikroskop kann Asbest sicher nachgewiesen beziehungsweise ausgeschlossen werden. Schlimmstenfalls setzen Sie beim unbedachten Versuch, etwas mit bloßem Auge zu erkennen, aus Ihrem Produkt oder Baustoff das gefährliche Asbest frei. So würden Sie sich genau der gesundheitlichen Gefahr aussetzen, die sie eigentlich beseitigen wollten.
Darum können Sie sich auf fehlende Hinweise nicht verlassen
Wie vor Gericht gilt: Wenn am Anfang Indizien fehlen, bedeutet das am Ende nicht automatisch einen Freispruch. Es können schließlich handfeste Beweise auftauchen. So ist es auch mit Asbest – vor allem, weil Laien oft nicht alle Indizien kennen. Besonders häufig zu lesen sind folgende Hinweise und Indizien:
Um zu beschreiben, wie Asbest aussieht, werden immer wieder dieselben Adjektive herangezogen: grün, grau, grünlich-grau oder grau-grün. Doch auch andersfarbige Baustoffe können Asbest enthalten. Ebenso können asbesthaltige, ins Farbschema passende Materialien überstrichen sein.
Asbesthaltige Produkte wurden unter anderem deswegen so häufig eingesetzt, weil sie beispielsweise hitze- und säurebeständig waren und sich gut mit anderen Baustoffen verbanden. Doch seien Sie vorsichtig: Ihr Verdachtsstoff kann auch Asbest enthalten, obwohl er Ihnen nicht sofort aufgrund seiner Eigenschaften verdächtig erscheint. Blumentöpfe beispielsweise müssen weder feuerfest sein noch scharfen Säuren widerstehen. Wenn Sie nun denken, dann hätte man wohl für Blumentöpfe auch kein Asbest verwendet, irren Sie jedoch.
Auch wenn es nicht an Listen asbesthaltiger Baustoffe mangelt und diese sogar teils von den Herstellern selbst stammen: Eine vollständige Liste existiert nicht. Das Fehlen auf einer Liste ist also kein Beweis für das Fehlen des Schadstoffs Asbest. Das gilt umso mehr, als die Typ- und Materialnamen, Seriennummern oder Produktionsjahre nach so langer Zeit oft nicht mehr zweifelsfrei feststellbar sind.
Ob in Ihrem Gebäude oder Haus Asbest vorhanden ist oder nicht, lässt sich nur mithilfe eines professionellen Tests zweifelsfrei nachweisen. TÜV SÜD bietet solche Tests mittels Rasterelektronenmikroskop für verschiedenste Materialien an und begleitet Sie von der sicheren Probeentnahme bis zur Interpretation der Ergebnisse.
Je nach Art des Kontakts geht bereits von kleinsten Mengen Asbest ein hohes Gesundheitsrisiko aus. Asbest gilt laut internationaler GHS-Kennzeichnung als gesundheitsgefährlich (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) und fällt unter die krebserregenden Stoffe der Kategorie 1A mit nachgewiesener Wirkung beim Menschen (Anhang VI der CLP- Verordnung EG Nr. 1272/2008). Aus diesem Grund wurden alle Asbest-Arten bereits im Jahr 1993 deutschlandweit verboten. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass Lagerbestände trotz Verbot auch nach 1993 noch verwendet wurden, raten Experten dazu, den kritischen Zeitraum länger als nur bis zum Inkrafttreten des gesetzlichen Verbots anzusetzen. Bitte bedenken Sie, dass Asbest nicht EU-weit oder weltweit zur gleichen Zeit verboten wurde. Das Jahr 1993 ist somit nur für Deutschland ein Referenzpunkt.