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Fachspezifischer WHG-Kurs für die Innenreinigung und das Stilllegen von Anlagen
Vertiefen Sie Ihr Wissen in Ihrem spezifischen Tätigkeitsfeld nach WHG.
Präsenztraining1 TagModulare WeiterbildungPräsenz Training
Betrieblich verantwortliche Personen im Fachbetrieb nach WHG müssen über allgemeine und grundlegende Kenntnisse, sowie ausreichende technische Kenntnisse auf dem Gebiet des Wasserrechts verfügen. Dazu ist es erforderlich, neben dem eintägigen WHG-Grundkurs einen fachspezifischen WHG-Kurs erfolgreich zu absolvieren.
In unserem eintägigen fachspezifischen WHG-Kurs für das Innenreinigen und Stilllegen von Anlagen und Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen lernen Sie die umfangreichen Anforderungen für den Fachbetrieb in diesem Bereich kennen. Dabei wird neben diesen Tätigkeiten auch auf ausgewählte Aspekte des Arbeitsschutzes und die Beförderung und Lagerung von Kleinmengen Bezug genommen.
- Sie erwerben grundlegende Kompetenzen für die Innenreinigung und das Stilllegen von Anlagen nach WHG.
- Sie lernen, wie Sie die Vorgaben der Behörden einhalten und umsetzen.
- Sie kennen die Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG.
- Wiederholung der allgemeinen Anforderungen nach Wasserrecht
- Die Tätigkeiten Innenreinigung und Stilllegung aus wasserrechtlicher Sicht
- Von innen Reinigen und Stilllegen von Anlagen in der betrieblichen Praxis
- Ausgewählte Aspekte des Arbeitsschutzes
- Beförderung und Lagerung von wassergefährdenden Stoffen und Gefahrgut
- Prüfung für den Nachweis der ausreichenden Kenntnisse
Teilnahmebescheinigung einer AwSV-Sachverständigenorganisation des TÜV SÜD
Für die Qualifikation der betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG ist immer die erfolgreiche Teilnahme, nachgewiesen durch Prüfungserfolg, an dem „WHG-Grundkurs“ und mindestens einem „Fachspezifischen WHG-Kurs“ erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen den „WHG-Grundkurs“ vor dem „Fachspezifischen WHG-Kurs“ zu absolvieren.
Voraussetzung für die Bestellung zur betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG ist neben den geforderten erfolgreich absolvierten Schulungen die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 62 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a und b der AwSV.
Betrieblich verantwortliche Personen und
Mitarbeiter von Betrieben, die Reinigungs- und Innenreinigungstätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (wie zum Beispiel Lagertanks, Prozessanlagen, Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden) durchführen
Sachverständige einer AwSV-Sachverständigenorganisation des TÜV SÜD