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Fachspezifischer WHG-Kurs für das Errichten und Instandsetzen von Anlagen
Vertiefen Sie Ihr Wissen in Ihrem spezifischen Tätigkeitsfeld nach WHG.
Präsenztraining1 TagModulare WeiterbildungPräsenz Training
Betrieblich verantwortliche Personen im Fachbetrieb nach WHG müssen über allgemeine und grundlegende Kenntnisse sowie ausreichende technische Kenntnisse auf dem Gebiet des Wasserrechts verfügen. Dazu ist es erforderlich, neben dem eintägigen WHG-Grundkurs einen fachspezifischen WHG-Kurs erfolgreich zu absolvieren.
In unserem eintägigen fachspezifischen WHG-Kurs für das Errichten und Instand setzen von Anlagen und Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden grundsätzliche Fragen zur Errichtung und Instandsetzung behandelt. Dies beinhaltet sowohl Fragen zur Vorbereitung, als auch zur Durchführung, Dokumentation und Vorgehensweise bei bestehenden Anlagen.
- Sie erwerben grundlegende Kompetenzen für das Errichten und die Instandsetzung von Anlagen nach WHG.
- Sie lernen, wie Sie die Vorgaben der Behörden einhalten und umsetzten.
- Sie kennen die Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG.
- Wiederholung der allgemeinen Anforderungen nach Wasserrecht
- Die Tätigkeiten Errichten und Instandsetzen aus wasserrechtlicher Sicht
- Errichten und Instandsetzen von Anlagen in der betrieblichen Praxis
- Grundsätzliche Fragestellungen zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation
- Regelungen für bestehende Anlagen
- Prüfpflichten durch Sachverständige
- Prüfung zum Nachweis der ausreichenden Kenntnisse
Teilnahmebescheinigung einer AwSV-Sachverständigenorganisation des TÜV SÜD
Für die Qualifikation der betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG ist immer die erfolgreiche Teilnahme, nachgewiesen durch Prüfungserfolg, an dem „WHG-Grundkurs“ und mindestens einem „Fachspezifischen WHG-Kurs“ erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen den „WHG-Grundkurs“ vor dem „Fachspezifischen WHG-Kurs“ zu absolvieren.
Voraussetzung für die Bestellung zur betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG ist neben den geforderten erfolgreich absolvierten Schulungen die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 62 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a und b der AwSV.
Betrieblich verantwortliche Personen und
Mitarbeiter von Betrieben, die Anlagen bzw. Anlagenteile zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einbauen und aufstellen sowie Instandsetzungstätigkeiten durchführen.
Sachverständige einer AwSV-Sachverständigenorganisation des TÜV SÜD