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Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dürfen bestimmte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von Fachbetrieben nach § 62 AwSV errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden. Der Nachweis der anerkannten Fachbetriebsqualifikation erfolgt durch ein Zertifikat, zum Beispiel ausgestellt von einer Sachverständigenorganisation nach AwSV. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens eine betrieblich verantwortliche Person im Betrieb die notwendige Qualifikation besitzt, durch die die Einhaltung der Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes gewährleistet wird. Weiterhin wird ein Überwachungsvertrag abgeschlossen und eine erst- und wiederkehrende Prüfung des Betriebs durchgeführt, in der sowohl die zur Ausführung der Tätigkeiten erforderlichen Geräte- und Ausrüstungsteile als auch Tätigkeiten an einer Referenzanlage überprüft werden. In unserer zweistufigen Ausbildung haben Sie die Möglichkeit diese Qualifikation, mit der erfolgreiche Teilnahme am WHG-Grundkurs und mindestens einem fachspezifischen WHG-Kurs, zielgerichtet zu erwerben. Unser eintägiger WHG-Grundkurs vermittelt Ihnen die nach AwSV erforderlichen theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich verantwortliche Person im Fachbetrieb nach WHG. Sie lernen die wesentlichen Rechtsvorschriften sowie ihre Schutzziele. Darüber hinaus kennen Sie die dahinterstehende Sicherheitsphilosophie des Wasserrechts und erhalten einen Überblick über anlagenspezifische Anforderungen. Sie wissen um die Betreiberpflichten. Ebenso kennen Sie die Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen, die die Sicherheit der Anlagen gewährleisten und sind in der Lage, eine Anlage nach AwSV einzustufen. Abschließend erfahren Sie im Detail, welche Anforderungen an WHG-Fachbetriebe gestellt werden und kennen die zu erfüllenden Voraussetzungen, damit Ihr Betrieb die Fachbetriebseigenschaft erlangen kann.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Anlagen, wassergefährdende Stoffe und Schutzgebiete
- Sicherheitsphilosophie und grundsätzliche Anforderungen
- Fachbetrieb nach WHG (auf Basis von § 62 AwSV)
- Organisatorische Anforderungen und Überwachungskonzept
- Rückhaltung wassergefährdender Stoffe
- Prüfung zum Nachweis der ausreichenden Kenntnisse
Dauer
1 TagTrainer
Sachverständige der AwSV-Sachverständigenorganisationen des TÜV SÜDTeilnehmerkreis
Betriebe und Fachfirmen, die Anlagen beziehungsweise Anlagenteile mit wassergefährdenden Flüssigkeiten errichten, instand setzen, von innen reinigen und stilllegen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung einer AwSV-Sachverständigenorganisation des TÜV SÜDHinweis
Voraussetzung für die betrieblich verantwortliche Person in einem Fachbetrieb nach WHG ist außerdem die Erfüllung folgender Anforderungen gemäß § 62 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a und b der AwSV:- Eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk,
- Ein erfolgreicher Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung oder eine geeignete gleichwertige Ausbildung.
Ihr Nutzen
- Sie erwerben das Basiswissen im Wasserrecht im WHG-Grundkurs.
- Sie bringen Ihr wasserrechtliches Wissen auf den aktuellen Stand.
- Sie schlagen den Weg zum zertifizierten WHG-Fachbetrieb ein.