2111203
WHG-Grundkurs für betrieblich verantwortliche Personen in Fachbetrieben nach WHG (auf Basis von § 62 AwSV)
Wasserrechtliches Grundlagenwissen nach AwSV für WHG-Fachbetriebe erwerben
Seminar1 Tag
DEModulare WeiterbildungPräsenz / Live Online
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fordert für Betriebe, die die Tätigkeiten Errichten (Aufstellen, Einbauen oder Einfügen), Instand setzen, von Innen reinigen oder Stilllegen an Anlagen und Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausführen, eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG.
Der Nachweis erfolgt durch ein Fachbetriebszertifikat, zum Beispiel ausgestellt von einer Sachverständigenorganisation nach AwSV.
Als Voraussetzungen benötigt der Betrieb mindestens eine schriftlich benannte und mit Weisungsbefugnis ausgestattete betrieblich verantwortliche Person, die die notwendige Qualifikation besitzt, durch die die Einhaltung der Anforderungen des WHG gewährleistet wird. Der Betrieb unterliegt zudem einer erstmaligen und in mindestens zweijährigen Abständen einer wiederkehrenden Prüfung, in der u.a. sowohl die zur Ausführung der Tätigkeiten erforderlichen Geräte- und Ausrüstungsteile, als auch Tätigkeiten an einer Referenzanlage überprüft werden. In unserer zweistufigen Ausbildung erhalten Sie die Möglichkeit, diese Qualifikation mit der erfolgreichen Teilnahme am WHG-Grundkurs und der erfolgreichen Teilnahme an einem fachspezifischen WHG-Kurs zu erwerben. Der eintägige WHG-Grundkurs vermittelt Ihnen die nach AwSV erforderlichen theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich- verantwortliche Person im Fachbetrieb nach WHG. Im fachspezifischen Kurs vertiefen Sie je nach Tätigkeitsfeld Ihre Kenntnisse.
Als Voraussetzungen benötigt der Betrieb mindestens eine schriftlich benannte und mit Weisungsbefugnis ausgestattete betrieblich verantwortliche Person, die die notwendige Qualifikation besitzt, durch die die Einhaltung der Anforderungen des WHG gewährleistet wird. Der Betrieb unterliegt zudem einer erstmaligen und in mindestens zweijährigen Abständen einer wiederkehrenden Prüfung, in der u.a. sowohl die zur Ausführung der Tätigkeiten erforderlichen Geräte- und Ausrüstungsteile, als auch Tätigkeiten an einer Referenzanlage überprüft werden. In unserer zweistufigen Ausbildung erhalten Sie die Möglichkeit, diese Qualifikation mit der erfolgreichen Teilnahme am WHG-Grundkurs und der erfolgreichen Teilnahme an einem fachspezifischen WHG-Kurs zu erwerben. Der eintägige WHG-Grundkurs vermittelt Ihnen die nach AwSV erforderlichen theoretischen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als betrieblich- verantwortliche Person im Fachbetrieb nach WHG. Im fachspezifischen Kurs vertiefen Sie je nach Tätigkeitsfeld Ihre Kenntnisse.
- Sie erwerben das Basiswissen im Wasserrecht im WHG-Grundkurs.
- Sie lernen die Pflichten des Betreibers und der Fachbetriebe nach WHG kennen.
- Sie schlagen den Weg zum zertifizierten WHG-Fachbetrieb ein.
- Schutzziel, Anlagen, wassergefährdende Stoffe
- Sicherheitsphilosophie und Grundsatzanforderungen
- Fachbetrieb nach WHG (auf Basis von § 62 AwSV)
- Betreiberpflichten und Auswirkungen auf fachbetriebspflichtige Tätigkeiten
- Eignung von Anlagenteilen bzw. Bauprodukten
- Organisatorische Anforderungen und Überwachungskonzept
- Rückhaltung wassergefährdender Stoffe
- Prüfung zum Nachweis der ausreichenden Kenntnisse
Teilnahmebescheinigung einer AwSV-Sachverständigenorganisation des TÜV SÜD
Für die Qualifikation der betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG ist immer die erfolgreiche Teilnahme, nachgewiesen durch Prüfungserfolg, an dem „WHG-Grundkurs“ und mindestens einem „Fachspezifischen WHG-Kurs“ erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen den „WHG-Grundkurs“ vor dem „Fachspezifischen WHG-Kurs“ zu absolvieren. Voraussetzung für die Bestellung zur betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG ist neben den geforderten erfolgreich absolvierten Schulungen die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 62 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a und b der AwSV.
Wir empfehlen Ihnen den „WHG-Grundkurs“ vor dem „Fachspezifischen WHG-Kurs“ zu absolvieren. Voraussetzung für die Bestellung zur betrieblich verantwortlichen Person in einem Fachbetrieb nach WHG ist neben den geforderten erfolgreich absolvierten Schulungen die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 62 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a und b der AwSV.
Betriebe und Fachfirmen, die Anlagen beziehungsweise Anlagenteile mit wassergefährdenden Flüssigkeiten errichten, instand setzen, von innen reinigen und stilllegen
Sachverständige einer AwSV-Sachverständigenorganisation des TÜV SÜD
