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Um Ihren Aufgaben als Betriebsbeauftragter für Abfall oder als verantwortliche Person in Entsorgungsfachbetrieben und in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, gerecht werden zu können, muss Ihr Fachwissen auf aktuellem Stand sein. Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen wird in § 5 Absatz 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV (mindestens alle drei Jahre), in § 9 Absatz 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV (mindestens alle zwei Jahre) und in § 9 Absatz 2 Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV (mindestens alle zwei Jahre) gefordert. Mit der Teilnahme an diesem staatlich anerkannten Lehrgang erfüllen Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung und werden kompetent und kompakt über die Neuerungen und die aktuellen Trends im Entsorgungsbereich informiert. Sie erfahren die Änderungen im EU- und nationalen Abfallrecht, vertiefen Ihre Kenntnisse zu den Vorschriften beim Umgang mit gefährlichen Abfällen und frischen Ihr Wissen über die gefahrgutrechtlichen Aspekte in der Abfallentsorgung auf. Die Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen wird anhand von Beispielen vertieft, und aktuelle Problemstellungen aus der betrieblichen Praxis werden diskutiert.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Neuerungen im nationalen Abfallrecht
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und untergesetzliches Regelwerk
- Änderungen im internationalen Recht
- Aktuelle Verordnungen im praktischen Vollzug
- Änderungen im Gefahrstoffrecht
- Neuerungen in den Arbeitsschutzregelungen sowie den DGUV-Vorschriften
- Gefahrgutrecht mit Hinweisen zu Änderungen
- Trends in der Entsorgungstechnik und Entsorgungswirtschaft, Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
- Organisation und Durchführung des Arbeitsschutzes im Betrieb
- Kennzeichnung und Lagerung gefährlicher Abfälle (TRGS 201 und TRGS 510)
- Praxisbeispiele
Dauer
2 TageTrainer
Fachdozenten der TÜV SÜD AkademieTeilnehmerkreis
Verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben beziehungsweise in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, sowie Betriebsbeauftragte für Abfall, die ihrer Fortbildungspflicht nachkommen wollen
Voraussetzung
- Fachkunde gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV und/oder
- Fachkunde gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 3 EfbV und/oder
- Fachkunde gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD AkademieIhr Nutzen
- Sie als Betriebsbeauftragter für Abfall und/oder Fachkundiger gemäß EfbV und/oder AbfAEV weisen die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Fortbildung nach.
- Sie kennen die Neuerungen und die aktuellen Trends im Entsorgungsbereich.
- Sie erörtern Problemstellungen aus Ihrer Praxis.