Fachkundelehrgang für verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV
Abfall fachgerecht entsorgen
Aufgrund unseres modularen Lehrgangsaufbaus erhalten Sie zusätzlich den Fachkundenachweis gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung).
Ihre Vorteile
- Sie als Verantwortlicher erwerben die von der EfbV geforderten Fachkenntnisse.
- Sie gewinnen Sicherheit durch Kenntnis der für Entsorgungsbetriebe geltenden Vorschriften.
- Sie erhalten wertvolle Hinweise zur Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen.
Inhalte im Überblick
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Rechtssystematik
- EU- und nationale Gesetze und Verordnungen im Bereich Abfall
- Vorschriften des Umweltrechts
- Straf- und Ordnungsrecht
- Haftungsrecht
- Nachweisführung
- Umgang mit dem Abfallverzeichnis (AVV)
- Nachweisverordnung
- Elektronische Nachweisführung
- Abfallregister
- Beförderung, Vermittlung
- Gefahrgutrecht
- Beförderung im In- und Ausland
- Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Makler und Händler
- Entsorgungsfachbetrieb: der Weg zum Entsorgungsfachbetrieb, Anforderungen und Vorteile
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaften und Charakteristik
- Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial
- Entsorgungsanlagen: Zulassungen und Anlagentechnik
- Anlagenbetrieb
- Organisatorische Maßnahmen
- Betriebsorganisation
- Arbeitsschutz
- Umweltschutz
Abschluss
Wichtige Hinweise
- Voraussetzung für die Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 9 Absatz 2 Nummer 1 und 2 EfbV.
- Der Besuch der Veranstaltung „Fachkundelehrgang gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AbfAEV” oder “Fachkundelehrgang gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV” bei der TÜV SÜD Akademie innerhalb eines Vierteljahres kann angerechnet werden.