Unsere Laserschutzkurse richten sich sowohl an Hersteller von Laseranlagen als auch an Mitarbeitende aus Industrie und Forschung, Kliniken, Arztpraxen sowie Kosmetikstudios, in denen Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 betrieben werden. Kompakt und praxisnah qualifizieren wir Sie zum Laserschutzbeauftragten nach OStrV und TROS für die Laserklassen 3R, 3B und 4 und bieten Ihnen den erforderlichen Auffrischungskurs an.
Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat der TÜV SÜD Akademie.
Sie verfügen als Laserschutzbeauftragter bereits über die erforderliche Fachkunde? Mit unserem eintägigen Aktualisierungskurs für Laserschutzbeauftragte bringen Sie Ihr Fachwissen auf den neuesten Stand.
Bitte beachten Sie, dass die DGUV die bisherige Ausbildung zum 31.12.2021 zurückgezogen hat (DGUV Grundsatz 303-005).
Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten nach OStrV und TROS finden Sie in unserem White Paper oder in unseren FAQs. Hier finden Sie viele nützliche Informationen rund um das Thema Laserstrahlung und die entsprechenden Vorschriften.
Sie haben Fragen rund um den Laserschutzbeauftragten nach OStrV und TROS? Hier finden Sie Antworten.
Die TROS Laserstrahlung bildet die technischen Regeln im Bereich der Laserstrahlung zur OStrV.
Diese Technische Regel dient dem Schutz der Beschäftigten vor direkten Gefährdungen der Augen und der Haut durch Laserstrahlung am Arbeitsplatz und behandelt auch den Schutz vor Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen.
Die TROS Laserstrahlung gilt für Laserstrahlung im Wellenlängenbereich zwischen 100 nm und 1 mm.
Die aktuelle Ausgabe der TROS Laserstrahlung vom Juli 2018 (GMBl. 2018 S. 962 [Nr. 50-53] (21.11.2018)) hat zu einigen Anpassungen geführt, so dauert die Schulung im medizinischen Bereich nunmehr 2 Tage.
OStrV § 5 besagt, der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
§5 (2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen.
Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.
Der Laserschutzbeauftragte und die fachkundige Person können, müssen jedoch nicht, dieselbe Person sein. Beachten Sie hierbei auch den Abschnitt Fachkundige Person!
Ebenso empfehlenswert ist die Durchsicht der Berufsgenossenschaftliche Vorgaben und unfallverhütungsspezifische Vorgaben wie z. B. DGUV (Siehe auch: Weitere Laserspezifische Regelungen).
Um Laserschutzbeauftragte zu werden, ist vorauszusetzen, dass der Teilnehmer
Dies steht jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an entsprechenden Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B bzw. 4.
Der Laserschutzbeauftragte hat an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen, die Abschlussprüfung bestanden und besitzt einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme. Er erhält seine Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme (mind. alle 5 Jahre) an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen (Aktualisierungskurs für Laserschutzbeauftragte) auf aktuellem Stand. (Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel 5.1 TROS)
In Bezug auf die Schulung des Laserschutzbeauftragter ist zu beachten, dass ein Kurs ausgewählt wird, der Fachkenntnisse nach OStrV und TROS Laserstrahlung vermittelt. Dieser Laserschutzkurs muss auch erfolgreich abgeschlossen werden, d. h. eine bestandene schriftliche Prüfung.
Zwei Schulungen zum Laserschutzbeauftragten sind möglich:
Laserschutzbeauftragte, die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. DGUV Vorschrift 12 (GUV-V B2) geschult worden sind, müssen sich bis zum 31.12.2021 (lt. DGUV Grundsatz 303-005) gemäß OStrV und TROS „Laserstrahlung“ qualifizieren. Dazu besuchen Sie bitte die LSB Kurse mit Prüfung – für allgemeine Laseranwendungen (2 Tage) für umfängliches Lasersicherheitsmanagement oder ggf. den eingeschränkten Kurs für spezielle Laseranwendungen (1 Tag).