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Fortbildungslehrgang gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 3 - Online Training
Verlängerung der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3
Präsenztraining1 Tag
Jetzt verfügbar - Neue Termine für 2025
Mit diesem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang verlängern Sie die Geltungsdauer Ihres Sachkundenachweises gemäß TRGS 519 Anlage 3 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) und aktualisieren Ihr Fachwissen. Gemäß Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten die Sachkundenachweise für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
Unser Seminar basiert auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519. Die geprüften Verfahren nach DGUV-Information 201-012 (ehemals BGI 664) inklusive der letzten Ergänzungen werden Ihnen erläutert. Außerdem kennen Sie die Entwicklung der TRGS 519 bis zu dem aktuellen Stand. Unsere Experten geben Ihnen wertvolle Tipps für den Umgang mit Asbest. Sie sind somit bestens gerüstet für Ihre Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
Unser Seminar basiert auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519. Die geprüften Verfahren nach DGUV-Information 201-012 (ehemals BGI 664) inklusive der letzten Ergänzungen werden Ihnen erläutert. Außerdem kennen Sie die Entwicklung der TRGS 519 bis zu dem aktuellen Stand. Unsere Experten geben Ihnen wertvolle Tipps für den Umgang mit Asbest. Sie sind somit bestens gerüstet für Ihre Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
Ihre Vorteile
- Sie verlängern die Gültigkeit Ihrer Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 um weitere 6 Jahre.
- Sie kennen die aktuellen Vorschriften für den Umgang mit Asbest.
- Sie erörtern Problemstellungen aus Ihrer Praxis.
- Sie erhalten wertvolle Tipps für den Umgang mit Asbest.
Inhalte im Überblick
- Rechtliche Grundlagen – aktueller Stand
- TRGS 519 – aktueller Stand
- Asbest unter den rechtlichen Aspekten der Gefahrstoffverordnung
- Überdeckungsverbot
- Reinigen von Asbestzementprodukten
- Behördliche Ausnahmen
- DGUV Information 201-012 (ehemals BGI 664) – Geprüfte Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit den aktuellen Ergänzungen
- Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) M 23 – Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
- Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch, speziell im Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Teilnahmevoraussetzungen
Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 3
Zielgruppe
Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3, die ihren Sachkundenachweis aufrecht erhalten wollen
Trainer
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie