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Schulung zur aktuellen Maschinenrichtlinie und der neuen Maschinenverordnung
Rechtssicher mit den Anforderungen der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und den Neuerungen durch die MaschVO
Präsenztraining1 TagPräsenz Training oder Virtuelles Klassenzimmer
Als Hersteller, Händler oder Betreiber von technischen Produkten sind Sie verpflichtet, eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Dadurch erfüllen Sie auf der einen Seite die Anforderungen an die Sicherheit und minimieren auf der anderen Seite Ihre Haftungsrisiken. Im Bereich von Maschinen und Anlagen spielt hierbei bisher die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine wesentliche Rolle. Am 19. Juli 2023 ist die neue Maschinenverordnung in Kraft getreten. Die neue Maschinenverordnung wird dabei die Maschinenrichtlinie ablösen. Das bedeutet für Sie, dass sie die aktuellen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kennen und anwenden müssen und mit einer klar definierten Übergangszeit alle neuen Anforderungen der Maschinenverordnung in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden müssen. Von der Risikobeurteilung über die Betriebsanleitung und die vollständige technische Dokumentation bis hin zur Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung mit anschließender CE-Kennzeichnung sind eingehende Kenntnisse notwendig. In diesem Seminar erhalten Sie das erforderliche Wissen. Wir informieren Sie über Inhalte und Aktuelles zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der neuen Maschinenverordnung. Sie lernen, wie Sie diese Richtlinie im Unternehmen praxisorientiert umsetzen und einhalten können, welche Umsetzungsfristen Sie für die Maschinenverordnung haben und worin beide Gesetztestexte sich unterscheiden. Weiterhin erfahren Sie, wie die rechtlichen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes und verbindliche technische Rechtsvorschriften der EU effizient umzusetzen sind.
- Sie kennen die rechtlichen Anforderungen und Ziele der aktuellen Maschinenrichtlinie und ihrer nationalen Umsetzung im Produktsicherheitsgesetz.
- Wesentliche Inhalte und Aktuelles, wie der Umfang der harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind Ihnen bekannt.
- Sie lernen bereits jetzt die Basis der neuen Maschinenverordnung 1230/2023/EU und die Unterschiede zur aktuellen Richtlinie kennen
- Sie können alle Anforderungen und technische Rechtsvorschriften effizient in der betrieblichen Praxis umsetzen.
- Sie erfahren, wie Sie Ihre Haftungsrisiken minimieren können.
- Einführung in europäischen Rechtsgrundlagen zur Inverkehrbringung von Produkten (CE-Kennzeichnung)
- Produktsicherheit im europäischen Kontext
- Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)
- Allgemeine Produktanforderungen/Herstellerpflichten
- Einführung: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Maschinenverordnung 2023/1230/EU
- Anforderungen und Pflichten an Wirtschaftsakteure von Maschinen
- Risikobeurteilung von Maschinen
- Mindestanforderungen: Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
- Technische Dokumentation, Betriebsanleitungen und Konformitätserklärung
- Konformitätsbewertungsverfahren und Kriterien
- Neue Maschinenverordnung - Ausblick
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Die neue Maschinenverordnung ist am 19.Juli 2023 in Kraft getreten. In diesem Seminar wird die immer noch gültige Maschinenrichtlinie geschult und der neuen Maschinenverordnung gegenübergestellt. Mit der Maschinenverordnung wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach einer Übergangszeit ersetzt.
- Konstrukteure und Konstruktionsleiter
- Entwicklungs- und Konstruktionsverantwortliche
- Projektleiter
- Unternehmer und Geschäftsführer
- Maschinenimporteure und -händler (auch Gebrauchtmaschinenhändler)
- Betreiber und Verantwortliche für den Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen
- Vertriebsverantwortliche und Einkäufer
- Technische Redakteure
- Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte
Sachverständige von TÜV SÜD, Fachdozenten