Strahlenschutzkurse


Werden Sie zertifizierter Strahlenschutzexperte

Alle Mitarbeitenden, die eigenverantwortlich oder unter Aufsicht mit ionisierender Strahlung arbeiten, müssen mindestens Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen – etwa in der Medizin oder in industriellen Anwendungen.

Strahlenschutzkurse online oder in Präsenz

Unsere staatlich anerkannten Lehrgänge vermitteln die Grundlagen zur sicheren Anwendung von Strahlung – praxisnah, kompakt und auf Ihren Arbeitsbereich zugeschnitten. Sie profitieren von erfahrenen Dozent*innen, anerkannten Abschlüssen und flexibel buchbaren Formaten wie Präsenz, Online, Hybrid oder einer Inhouse-Schulung. So erwerben Sie genau die Fachkompetenz, die für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit ionisierender Strahlung erforderlich ist.

Strahlenschutz – Seminare im Überblick

Kursart medizinisch technisch
Ärzte med. Personal
Grundkurs Kombinierter Kenntnis- und Grundkurs im Strahlenschutz als Bestandteil der Fachkunde für Ärzte Röntgendiagnostik (Röntgenschein) – Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Fachkunderichtlinie Technik für die Tätigkeitsgruppe R3
Aufbaukurs Spezialkurs im Strahlenschutz für Ärzte für die Untersuchung mit Röntgenstrahlung (Diagnostik)    
Aktualisierung
(innerhalb einer Frist von 5 Jahren)
Aktualisierung der Fachkunde bzw. erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 48 StrlSchV Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz Bereich Technik (R3, R4 nach Modul ARG)
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz Bereich Technik (R1, R2, R5, R7 und R8 nach Modul ARG und ARA)
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz Bereich Technik (R6 nach Modul ARG, ARA und ARQ)
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Wer muss einen Strahlenschutzkurs machen?

Wer Röntgeneinrichtungen oder genehmigungspflichtige Störstrahler in Medizin, Industrie, Forschung oder Technik betreibt, benötigt laut Strahlenschutzgesetz eine anerkannte Fachkunde nach § 74 StrlSchG.

Zur technischen Anwendung gehört auch die gewerbsmäßige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen einschließlich der Qualitätssicherung sowie von Störstrahlern.

Wenn Sie mit ionisierender Strahlung arbeiten, sind Fachkunde bzw. erforderliche Kenntnisse Pflicht. Aber welche Schulung ist die richtige für Sie? Wir helfen Ihnen, den passenden Strahlenschutzkurs zu finden.

Strahlenschutzkurse für Ärzte und medizinisches Personal

Die Strahlenschutzkurse im medizinischen Bereich der TÜV SÜD Akademie sind auf die Zielgruppe abgestimmt und decken das notwendige Wissen in sinnvoller Tiefe ab. Ziel ist es, medizinisches Personal und Ärzt*innen gezielt auf die Anforderungen in ihrem Berufsalltag vorzubereiten.

    • Kenntnis- und Grundkurse zusammen mit dem Spezialkurs ermöglichen den Fachkundenachweis für Ärzt*innen im Strahlenschutz.
    • OP-Personal benötigt den speziell ausgerichteten Kurs für OP-Personal.
    • Das Seminar Röntgendiagnostik (Röntgenschein) ermöglicht auch Personen in Praxen ohne MTR-Ausbildung das Bedienen von Röntgeneinrichtungen und entspricht der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin“.
    • Strahlenschutz-Auffrischungskurse für medizinisches Fachpersonal ermöglichen die zielgenaue Aktualisierung des Fachwissens.

Strahlenschutzkurse für Anwender aus Industrie, Poststellen und anderen Bereichen

Die TÜV SÜD Akademie bietet maßgeschneiderte Strahlenschutzkurse für Mitarbeitende, die mit Hoch-, Voll- oder Basisschutzgeräten arbeiten oder in der Fachkundegruppe R3 tätig sind. Unsere praxisorientierten Schulungen vermitteln Ihnen das nötige Wissen, um den sicheren Umgang mit Strahlung in Ihrem Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Besonders wichtig: Zukünftige Strahlenschutzbeauftragte erhalten in unseren Kursen die entscheidende Ausbildung, um eine sichere und regelkonforme Handhabung in ihrem Unternehmen zu gewährleisten – für maximalen Schutz und rechtliche Sicherheit.

Unsere Teilnehmenden kommen typischerweise aus Bereichen wie:

    • Industrie und Maschinenbau
    • Lebensmittelherstellung und Qualitätssicherung
    • Flughäfen, Frachtkontrollen und Zoll
    • Justizvollzugsanstalten und Sicherheitsdienste
    • Banken und Poststellen

Passende Kurse: Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz (Tätigkeitsgruppe R3) und der dazugehörige Auffrischungskurs .

Auffrischung der Fachkunde

Wichtig: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. Wird die Frist überschritten, muss der komplette Kurs wiederholt werden – und bis zum erneuten Nachweis darf nicht mit ionisierender Strahlung gearbeitet werden.

Auffrischung von Röntgenschein und medizinischer Fachkunde

Die Aktualisierung muss alle fünf Jahre erfolgen. Die TÜV SÜD Akademie bietet kompakte, staatlich anerkannte Kurse, die Sie effizient auf den neuesten Stand bringen.

Relevant ist der Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde bzw. erforderlichen Kenntnisse nach § 48 StrlSchV .

"Um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, schulen wir unsere Ärzte und OP-Schwestern alle fünf Jahre im Strahlenschutz. Mit der TÜV SÜD Akademie haben wir einen zuverlässigen und flexiblen Inhouse-Schulungspartner gefunden. Besonders überzeugt haben uns die hohe Qualität der Referenten und die freundliche Betreuung. Gerne empfehlen wir die Strahlenschutz-Seminare der TÜV SÜD Akademie weiter!"

Dr. Judith Marquardt, Leiterin der ELBLAND Akademie, ELBLAND Akademie Stiftung
Aktualisierung der Fachkunde nach RöV

Auffrischung im nicht-medizinischen Bereich

Für Strahlenschutzbeauftragte in Industrie und Technik: Aktualisierungskurs für Strahlenschutzbeauftragte (1 Tag) .


Modulare Ausbildungsübersicht im Strahlenschutz

Unsere modular aufgebauten Programme bieten einen klaren Überblick über alle Fachkunde- und Kenntniskurse.

Modulare Ausbildung im Strahlenschutz

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FAQ - Häufige Fragen

Sie haben Fragen rund um Strahlenschutzkurse und Aktualisierungen nach StrlSchV? Hier finden Sie Antworten.

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss gemäß § 48 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) alle fünf Jahre durch einen Aktualisierungskurs erneuert werden. Dies gilt für alle, die beruflich mit ionisierender Strahlung arbeiten und eine Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Ohne eine fristgerechte Auffrischung ist eine erneute Schulung erforderlich.

Der Begriff „Röntgenschein“ taucht in der Strahlenschutz-Gesetzgebung offiziell nicht auf. Er hat sich umgangssprachlich etabliert und bedeutet, den Nachweis zu besitzen, Röntgenstrahlen zur technischen Durchführung anwenden zu dürfen.

Zur Erlangung der Kenntnisse im Strahlenschutz ist gemäß der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin in der Fassung vom 27.6.2012 ein 90-stündiger Strahlenschutzkurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik zu absolvieren.

Das nach erfolgreichem Abschluss ausgestellte Zertifikat muss bei der zuständigen Stelle, in der Regel die Ärztekammer, eingereicht werden. Erst diese Stelle erteilt den Nachweis über die Kenntnisse im Strahlenschutz, der auch als “Röntgenschein” bezeichnet wird.

Der Röntgenschein (Kenntnisse im Strahlenschutz) ist fünf Jahre gültig und muss danach durch einen Aktualisierungskurs verlängert werden.

Ja, unser Strahlenschutzkurs „Röntgendiagnostik (Röntgenschein)“ findet nicht nur in Präsenzseminaren, sondern auch hybrid statt. Dadurch können Sie flexibel virtuell an der Fortbildung teilnehmen.

Um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erhalten, müssen folgende Schritte erfüllt werden:

  1. Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundekurs

  2. Nachweis der praktischen Sachkunde durch eine gewisse Anzahl an dokumentierten Untersuchungen oder Anwendungen
  3. Antrag auf Anerkennung der Fachkunde bei der zuständigen Landesbehörde

Für medizinisch-technische Fachangestellte (MFA) ist auch der sogenannte „Röntgenschein“ von Bedeutung, also der Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz.

Ärzt*innen erhalten für den Besuch der Strahlenschutzkurse gemäß Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammern Fortbildungspunkte. Diese müssen vor Seminarbeginn (ca. 3 Wochen) durch den Weiterbildungsanbieter bei der zuständigen Ärztekammer beantragt werden.

Die Strahlenschutzkurse müssen von der jeweils zuständigen Behörde oder Ärztekammer anerkannt sein. Eine Auflistung der zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Nein. Hierfür gibt es einen eigenen Aktualisierungskurs speziell für die Zahnmedizin.

  • Kurs für Ärzte am Ort der technischen Durchführung für Teleradiologie
  • Kombinierter Kenntnis- und Grundkurs im Strahlenschutz als Bestandteil der Fachkunde für Ärzte
  • Spezialkurs im für Ärzte für die Untersuchung mit Röntgenstrahlung (Diagnostik)
  • Spezialkurs im Strahlenschutz für Ärzte im Bereich Computertomografie
  • Kurs zum Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz für OP-Personal
  • Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik (Röntgenschein)
  • Aktualisierung der Fachkunde bzw. erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 48 StrlSchV
  • Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für OP-Personal nach § 48 StrlSchV
Muss für den erfolgreichen Abschluss der Strahlenschutzkurse eine Prüfung absolviert werden?
Alle Strahlenschutzkurse enden mit einer Prüfung. Zum großen Teil handelt es sich hierbei um Multiple-Choice-Fragen.

Gilt für den erfolgreichen Abschluss der Strahlenschutzkurse eine Anwesenheitspflicht?
Ja, dem Teilnehmer wird nach bestandener Prüfung eine „regelmäßige und erfolgreiche“ Kursteilnahme bescheinigt. Erfolgreich ist die Teilnahme, wenn die Prüfung bestanden wurde.