Einheitliche Anforderungen für eine nachhaltige Zukunft
Einheitliche Anforderungen für eine nachhaltige Zukunft
Verpackungen sind wichtig, um Produkte effektiv zu schützen, ihren Transport zu erleichtern und Käufer zu informieren. Sie belasten aber zunehmend unsere Umwelt – auch und vor allem durch den anhaltenden Boom im Onlinehandel. Die EU hat darauf reagiert und mit der Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 einen neuen regulatorischen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle geschaffen. Die PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG.
Die PPWR verfolgt ein klares Ziel: Verpackungen sollen künftig in jeder Phase ihres Lebenszyklus umweltverträglicher werden. Dazu bedarf es weniger Abfall, mehr Wiederverwendung und echtem Recycling. Um das zu erreichen, beinhaltet die Packaging and Packaging Waste Regulation strenge Anforderungen an alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, in Verkehr bringen, vertreiben oder nutzen.
Erfahren Sie hier, welche Pflichte für wen gelten, welche Fristen einzuhalten sind und wie Ihr Unternehmen die Anforderungen erfolgreich umsetzt.
► Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.
► Sie beinhaltet verpflichtende Vorgaben für Design, Recycling und Wiederverwendung.
► Zu den betroffenen Produkten der Verpackungsverordnung gehören grundsätzlich alle Verpackungsarten in der EU, unabhängig vom verpackten Produkt.
► Die Packaging and Packaging Waste Regulation ist seit 11. Februar 2025 in Kraft. Betroffene Wirtschaftsakteure profitieren von Übergangsfristen bis August 2026 und teilweise auch länger, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
► Bei Nichteinhaltung der Verordnung drohen empfindliche Strafen.
Die neue Verpackungsverordnung der EU (PPWR) reguliert Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Verpackungen neu. Ihr Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden und sie im Idealfall dank intelligenter Wiederverwendung gar nicht erst entstehen zu lassen. Sie will damit zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen, zu einem rascheren Übergang in eine ökologisch nachhaltige Kreislaufwirtschaft und zur Erreichung der Klimaziele.
Die PPWR ist damit ein zentraler Baustein der Green Deal-Strategie der EU und soll sicherstellen, dass Verpackungen künftig nicht nur funktional, sondern auch nachhaltig und ressourcenschonend sind.
Die neue EU-Verpackungsverordnung wurde eingeführt, um auf die zunehmenden Mengen an Verpackungsabfall zu reagieren, der vor allem auf E-Commerce und den Einsatz von Einwegverpackungen zurückzuführen sind. Die bisherige Richtlinie 94/62/EG aus dem Jahr 1994 bot hier zu viel Interpretationsspielraum bei der nationalen Umsetzung, was zu uneinheitlichen Regeln innerhalb der EU führte und die Marktüberwachung erschwerte.
Die neue Verpackungsverordnung setzt hier auf einheitliche, verbindliche Standards für alle Mitgliedstaaten. Die Anforderungen sollen helfen, den Verpackungsmüll europaweit zu reduzieren, den Einsatz von recycelbaren und wiederverwendbaren Verpackungen zu forcieren und Innovationen im Bereich nachhaltige Verpackungslösungen zu fördern.
Die EU-Verpackungsverordnung trat am 11. Februar 2025 offiziell in Kraft. Unternehmen haben eine 18-monatige Übergangsfrist bis 12. August 2026. Ab diesem Zeitpunkt gelten die meisten Vorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten. Je nach Verpackungstyp und verwendetem Material gelten andere Fristen bis ins Jahr 2030.
Die Verpackungsverordnung betrifft alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen herstellen, nutzen oder in Verkehr bringen – unabhängig von ihrer Branche oder Unternehmensgröße.
Betroffen sind konkret:
▶ Erzeuger und Hersteller von Verpackungen: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Anforderungen der PPWR entsprechen.
▶ Befüller und Markeninhaber: Unternehmen, die Produkte verpacken (z. B. Lebensmittel-, Kosmetik-, Konsumgüterhersteller), haften für die Konformität der verwendeten Verpackung.
▶ Importeure: Wer verpackte Produkte aus Drittstaaten in die EU einführt, übernimmt die Pflichten des Inverkehrbringers.
▶ Vertreiber und Einzelhändler: Sie sind verpflichtet, ausschließlich konforme Verpackungen zu verkaufen und haben gegenüber Verbrauchern Informationspflichten zu erfüllen.
▶ Onlinehändler und Versandunternehmen: Sie müssen die Vorgaben zur Versandverpackung, Volumeneffizienz und Mehrwegoptionen erfüllen.
▶ Gastronomie und Außer-Haus-Verkauf: Sie müssen die Anforderungen an Wiederverwendbarkeit und Kennzeichnung erfüllen, z.B. für To-Go-Verpackungen.
Ein Unternehmen, das mehrere Rollen einnimmt – z. B. die des Herstellers, des Befüllers und des Vertreibers, hat mehrere Anforderungen zu erfüllen.
Die EU-Verpackungsverordnung betrifft nicht bestimmte Produkte, sondern generell alle Verpackungen unabhängig von ihrem Inhalt. Die Packaging and Packaging Waste Regulation gilt damit branchenübergreifend für alle Verpackungsarten, die in der EU in Verkehr gebracht, verwendet oder entsorgt werden.
Sie gilt damit für
► Verkaufsverpackungen z. B. Joghurtbecher, Shampoo-Flaschen, Schachteln und Tüten
► Sekundärverpackungen z. B. Schrumpffolie um Getränkedosen und Kartons für Produktsets
► Transportverpackungen z. B. Versandkartons, Palettenverpackungen und Luftpolsterfolie
► Serviceverpackungen z. B. Coffee-to-go-Becher, Take-away-Schalen und Tragetaschen, also Verpackungen, die direkt am Verkaufsort befüllt werden
► Mehrwegverpackungen z. B. Getränkekisten, wiederverwendbare Versandboxen oder Nachfüllsysteme
► Industrie- und Exportverpackungen z. B. Schutzverpackungen für Maschinen- und Elektronikkomponenten
► Transportverpackungen zum Schutz während Lagerung und Transport, z. B. Palettenfolien und Industriekartons
Hersteller müssen ihre Verpackungen nicht nur funktional, sondern auch umweltgerecht gestalten. Dabei gelten folgende zentrale Anforderungen:
▶ Recyclingfähigkeit ("Design for Recycling"): Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie effizient recycelt werden können. Dazu gehören Vorgaben zur Materialtrennung, zur Vermeidung von Verbundstoffen und zu recyclinggerechten Formaten und Farben.
▶ Wiederverwendbarkeit: Für bestimmte Verpackungskategorien (z. B. Getränke und Gastronomie) gelten verbindliche Vorgaben zur Mehrfachverwendung. Hersteller müssen hier entsprechende Konzepte anbieten.
▶ Mindestanteile an recyceltem Material: Vor allem bei Kunststoffverpackungen sind künftig verbindliche Rezyklatanteile vorgeschrieben. Die Höhe des Anteils variiert je nach Verpackungsart und Anwendungsbereich – mit klar definierten Zielwerten bis 2030.
▶ Kennzeichnungspflichten: Verpackungen müssen mit einheitlichen Symbolen und Informationen zur richtigen Entsorgung versehen sein, um Verbrauchern das Recycling zu erleichtern.
Bei der Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) handelte es sich um eine EU-Richtlinie, die lediglich Ziele und Rahmenvorgaben für die Mitgliedstaaten enthielt. Sie bot damit viel Spielraum für nationale Interpretationen: Jeder Staat konnte die Umsetzung individuell gestalten, z. B. in Form von nationalen Gesetzen wie dem Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland. Das Resultat: Rechtsunsicherheit und Marktverzerrungen – vor allem für international tätige Unternehmen.
Die neue EU-Verpackungsverordnung ist deutlich verbindlicher und sorgt für einheitliche Regeln in allen Mitgliedsstaaten, ganz ohne nationale Umsetzungsgesetze. Unternehmen müssen sich an diese einheitlichen Vorgaben halten.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die bisherige nationale Umsetzung der alten EU-Richtlinie.
Die neue Verpackungsverordnung (PPWR) hingegen ist unmittelbar geltendes EU-Recht, das das VerpackG künftig weitgehend ersetzen wird – mit europaweit einheitlichen und teilweise strengeren Vorgaben entlang des gesamten Lebenszyklus einer Verpackung.
Mit Inkrafttreten der PPWR steigen die Anforderungen an Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette. Um rechtzeitig konform zu sein und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen jetzt aktiv werden. Folgende Schritte sind wichtig:
Prüfen Sie, ob Ihre aktuellen Verpackungen den neuen Anforderungen der Verordnung entsprechen – insbesondere in Bezug auf Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung und Volumeneffizienz.
Gestalten Sie Verpackungen so, dass sie nicht nur funktional, sondern auch recyclinggerecht und ressourcenschonend sind. Achten Sie auf Materialien, Trennbarkeit und Vermeidung von Verbundstoffen.
Überprüfen Sie neue Designs frühzeitig auf Stabilität und Praxistauglichkeit – z. B. durch klimatische Belastungstests, Falltests oder Simulationen realer Transportbedingungen. Unsere Services für Verpackungsprüfung und Transportsimulation finden Sie hier.
Entwickeln Sie eine mittel- bis langfristige Umstellungsstrategie auf recyclingfähige oder wiederverwendbare Materialien – inklusive Lieferantenauswahl, Logistik und Produktanpassungen.
Tipp: Nutzen Sie ISTA-Verpackungsprüfungen zur Frühbewertung.
Die Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sind komplex – doch mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite gelingt die Umsetzung mühelos und zeitnah. Unser Leistungsangebot umfasst:
✓ Unterstützung bei der Etablierung PPWR-konformer Verpackungen: Wir analysieren Ihre bestehenden Verpackungen und zeigen Optimierungspotenziale im Hinblick auf Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und gesetzliche Anforderungen auf.
✓ Verpackungsprüfungen nach ISTA-Standards: Unsere umfassenden Prüfungen bewerten die Belastbarkeit und Praxistauglichkeit Ihrer Verpackungen unter realen Bedingungen.
✓ Transportsimulationen und Produktschutzbewertungen: Wir prüfen, ob Ihre Verpackung nicht nur nachhaltig, sondern auch funktional ist – mit Falltests, Schwingungssimulationen und klimatischen Belastungstests.
✓ Schulungen und Workshops: Wir vermitteln fundiertes Wissen zu den Anforderungen der Packaging and Packaging Waste Regulation – praxisnah, aktuell und zielgruppenspezifisch.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) markiert einen Meilenstein für nachhaltige Verpackungslösungen in Europa. Mit ihren einheitlichen Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Materialeinsatz ebnet sie den Weg für die Kreislaufwirtschaft. Unternehmen, die jetzt aktiv werden, sichern nicht nur Konformität, sondern positionieren sich auch als Vorreiter für Ressourceneffizienz und ökologische Verantwortung.
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der PPWR-Anforderungen? Unsere Experten von TÜV SÜD begleiten Sie mit praxisnaher Unterstützung, professionellen Prüfungen und maßgeschneiderten Schulungsangeboten. Sichern Sie wertvolle Wettbewerbsvorteile und kontaktieren Sie uns jetzt, um mir der Umsetzung der PPWR in Ihrem Unternehmen zu starten.

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