EU-Richtlinie zur Vermeidung von Greenwashing
EU-Richtlinie zur Vermeidung von Greenwashing
Die Green Claims Directive bringt neue Transparenzpflichten für Umweltwerbung. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass ihre ökologischen Aussagen belegbar sind. Hier erfahren Sie, was die Richtlinie bedeutet, wer betroffen ist und wie Sie sich vorbereiten.
► Die EU Green Claims Directive: strenge Regeln für Umweltaussagen
► Verpflichtende Nachweise für "grüne" Werbebehauptungen
► Betroffene Produkte: Verbraucherprodukte mit Umweltwerbung
► Inkrafttreten: Voraussichtlich Ende 2025 mit Übergangsfristen
► Sanktionen: Strafen bei Greenwashing drohen
Die Green Claims Directive 2024 ist eine geplante EU-Richtlinie, die die Verwendung von Umweltaussagen in der Werbung reguliert. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre ökologischen Behauptungen korrekt und belegbar sind. Ziel ist es, Verbraucher vor irreführendem Greenwashing zu schützen.
Der Markt ist übersättigt mit ökologischen Versprechen. EU-Studien zeigen, dass über 50 % der "grünen" Aussagen unzutreffend oder irreführend sind. Die EU reagiert mit klaren Regeln zur Schaffung von Transparenz und Glaubwürdigkeit.
Die Richtlinie betrifft alle Unternehmen, die Produkte mit Umweltaussagen auf den europäischen Markt bringen. Besonders betroffen sind Branchen wie Konsumgüter, Lebensmittel, Mode, Verpackung und Elektronik, da die Green Claims Richtlinie sich auf den Schutz und Stärkung der Verbraucher fokussiert.
Experten vermuten, dass die GCD frühestens Ende 2025 in krafttreten könnte. Es ist aber aktuell leider nicht zeitlich absehbar, wann die endgültige Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit die Regeln der GCD in nationales Recht zu überführen. Außerdem werden Unternehmen eine Übergangsfrist von 24 Monaten nach Veröffentlichung haben, um ihre Prozesse und Kommunikation anzupassen.
▶ Wissenschaftlich belegte Nachweise für Umweltaussagen
▶ Transparente Offenlegung der verwendeten Methoden
▶ Keine vagen Aussagen wie "umweltfreundlich"
▶ Unabhängige Prüfung der Green Claims erforderlich
Unternehmen, die gegen die Green Claims Directive verstoßen, müssen mit:
▶ Hohen Geldstrafen
▶ Verbot von Werbeaussagen
▶ Imageschäden rechnen.
Die genaue Höhe der Sanktionen wird national geregelt.
▶ Unbelegte Aussagen: Ohne wissenschaftliche Belege riskieren Unternehmen Sanktionen.
▶ Unklare Begriffe: "Umweltfreundlich" oder "grün" sind unzulässig.
▶ Fehlende Transparenz: Verbraucher müssen die Prüfmethoden nachvollziehen können.
Tipp: Frühzeitig externe Experten einbinden, um Konformität sicherzustellen und Aussage zu prüfen.
▶ Produktzertifizierungen
▶ Erstellung belastbarer Umweltnachweise
▶ Prüfungen und der zuverlässigen Verifizierung von Green Claims
▶ unser Know How in Bezug auf gesetzliche Anforderungen

Grafik: Möglicher Ablauf einer Verifizierung einer GCD -Umweltaussage
Die Green Claims-Richtlinie wird den Umgang mit Umweltaussagen revolutionieren. Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, können nicht nur Risiken vermeiden, sondern auch Vertrauen bei Kunden aufbauen.
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