TÜV SÜD. Mit Vertrauen nach vorn.
TÜV SÜD. Mit Vertrauen nach vorn.
Erfahren Sie kurz und knapp, was die neue EU-Batterieverordnung für Ihr Unternehmen bedeutet. Unser kompakter Leitfaden beleuchtet die wichtigsten Änderungen und zeigt, wie Sie konform bleiben. Von Sicherheitsstandards bis zu digitalen Batteriepässen – wir haben die Infos, die Sie brauchen. Bereiten Sie sich auf die Zukunft vor.
➥ Die Verordnung gilt für alle Kategorien von Batterien – darunter tragbare Industriebatterien, stationäre Batterie-Energiespeichersysteme, Elektrofahrzeug- und leichte Transportmittelbatterien, Starterbatterie, Gerätebatterie, Allzweck-Gerätebatterie. Für jede Kategorie gelten dabei besondere Anforderungen.
➥ Seit August 2024 ist die CE-Kennzeichnung von Batterien obligatorisch, um die Einhaltung der EU-Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz zu bestätigen.
➥ Bestimmte Batterietypen müssen ab Februar 2027 mit einem digitalen Batteriepass ausgestattet sein, der über einen QR-Code verfügt und umfassende Informationen über die Batterie bereitstellt.
➥ Die Verordnung setzt klare Recyclingeffizienzziele und fordert den Einsatz recycelter Materialien in Batterien, um die Nachhaltigkeit zu fördern.
➥ Batterien müssen spezifizierte Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen, um die hohen Anforderungen der EU an Qualität und Langlebigkeit zu erfüllen.
Die Batterieverordnung (kurz: BattVO, Englisch: Battery Regulation) ist eine neue Verordnung der Europäischen Union. Die Verordnung wurde im Juli 2023 beschlossen und soll die bestehende Batterierichtlinie von 2006 ersetzen, um den jetzigen und zukünftigen Problemen in Bezug auf Batterien und Akkumulatoren gerecht zu werden.
Diese Ziele tragen zur EU-Strategie für eine grünere und nachhaltigere Zukunft bei, indem sie eine verantwortungsvollere Produktion, Nutzung und Entsorgung von Batterien fördern.
Die EU-Batterieverordnung betrifft Sie, wenn Sie Batterien herstellen, importieren oder verkaufen, die in der EU verwendet werden. Das gilt für alle Arten von Batterien – von den kleinen in Handys bis zu den großen in Elektroautos. Auch wenn Sie Batterien recyceln oder entsorgen, geht es Sie etwas an. Kurz gesagt, die Verordnung sorgt dafür, dass alle, die mit Batterien zu tun haben, bestimmte Regeln für Umweltschutz und Sicherheit beachten müssen.
▶ Artikel 1
Die Verordnung gilt für alle Batteriekategorien. Das heißt: Batterien, die in Produkte eingebaut oder diesen hinzugefügt werden. Und Batterien, die dazu bestimmt sind, in Produkte eingebaut oder diesen hinzugefügt zu werden.
▶ Artikel 38 und 41
Batteriemodelle, die nicht der Verordnung entsprechen, dürfen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Außerdem müssen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konformität des Batteriemodells herzustellen.
▶ Präambel 11
Batterien, die vor dem Geltungsbeginn der relevanten Anforderungen der EU-Batterieverordnung in der EU bereits ausgeliefert wurden, müssen diese Anforderungen nicht erfüllen.
Die Bestimmungen der neuen EU-Batterieverordnung treten schrittweise in Kraft. Die ersten Anforderungen müssen seit dem 18. Februar 2024 umgesetzt werden. Weitere spezifische Vorgaben folgen bis 2028.
Um sicherzustellen, dass die Regeln der Battery Regulation eingehalten werden, gibt es ein paar Kontrollmechanismen.
Der Product Carbon Footprint (PCF) wird mit der neuen EU-Batterieverordnung verpflichtend. Die Einführung erfolgt schrittweise und bringt weitreichende Veränderungen für die Unternehmen der Batterieindustrie und ihrer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette mit sich.
Schrittweise Einführung der PCF-Erklärung
Je nach Batterietyp gibt es unterschiedliche Zeithorizonte für die Einführung der PCF-Erklärung.
Zunächst wird die Veröffentlichung des Carbon Footprint für Elektrofahrzeugbatterien 12 Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden delegierten Rechtsakte verpflichtend. Da dieser delegierte Rechtsakt derzeit überarbeitet wird und noch nicht in Kraft getreten ist, ist der genaue Beginn nicht festgelegt. Da ein Teil der PCF-Erklärung die EU-Konformitätserklärung ist, für die eine PCF-Prüfung durch eine benannte Stelle erforderlich ist, wird die PCF-Prüfung zum gleichen Zeitpunkt verpflichtend.
Bis über das Jahr 2030 hinaus werden verpflichtende Erklärungen für weitere Batterietypen und Leistungsklassen für den Carbon Footprint sowie die Festlegung von Höchstwerten für den Carbon Footprint folgen.
Folgen einer fehlenden PCF-Erklärung
Wird die PCF-Erklärung nicht vollständig erfüllt, können diese Batterien auf dem europäischen Markt nicht mehr vertrieben werden.
Die Due Diligence Policies im Kontext der EU-Batterieverordnung fordern von Unternehmen die Einhaltung strenger Sorgfaltspflichten. Diese Anforderungen stellen sicher, dass Lieferketten für bestimmte batteriespezifische Rohstoffe (Lithium, natürliches Graphit, Nickel, Kobalt oder deren chemische Verbindungen), die für die Herstellung der aktiven Materialien von Batterien erforderlich sind, verantwortungsvoll und nachhaltig gestaltet werden. Im Rahmen der EU-Batterieverordnung liegt der Schwerpunkt darauf, Umwelt- und Sozialstandards zu gewährleisten. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf die Lieferkette zu verhindern oder zu minimieren.
Kernelemente der Due Dilligence Policies
Die zentralen Elemente der Due Diligence Policies lassen sich in der TÜRE-Formel zusammenfassen:
Diese Maßnahmen gewährleisten, dass die Batterieproduktion nicht nur effizient, sondern auch ethisch und umweltfreundlich erfolgt.
Überwachung der Einhaltung der Due Diligence Policies durch die EU
Die Einhaltung der Due Diligence Policies im Rahmen der EU-Batterieverordnung wird durch die notifizierten Stellen überwacht:
Die finalen Details der Verordnung werden von der EU-Kommission noch ausgearbeitet. Der Delegated Act wird für Elektrofahrzeuge (EVs) voraussichtlich im 2. oder 3. Quartal 2025 umgesetzt. Ein Jahr nach der Adoption muss dann der CO₂-Fußabdruck verifiziert und reported sein.
Die Richtung ist also klar: Die neuen Anforderungen kommen – und wer frühzeitig agiert, sichert sich Wettbewerbsvorteile. Wir stehen Ihnen mit unserer ganzen Expertise zur Seite und versorgen Sie zuverlässig mit Updates zur Verordnung.
Mit der neuen EU-Batterieverordnung kommen einige Neuerungen auf Unternehmen zu, die mit Batterien arbeiten. Hier ein kleiner Überblick über die Änderungen und neuen Bestimmungen, wobei die Anwendbarkeit je nach Batterietyp variiert:
Grafik: Überblick über die wichtigsten Punkte der neuen Batterieverordnung
Die Verordnung führt neue Batteriekategorien ein, darunter tragbare, industrielle, Automobil-, Elektrofahrzeug(EV)- und leichte Transportmittel(LMT)-Batterien. Für jede Kategorie gelten spezifische Anforderungen und Vorschriften.
Ab dem 18. Februar 2027 müssen LMT-, EV- und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh einen Batteriepass haben. Den Pass müssen Sie als QR-Code auf dem Label, das unter anderem auch das CE-Kennzeichen trägt, anbringen. Er wird spezifische Informationen zu den Batterien und ihren Nachhaltigkeitsanforderungen enthalten sowie Handhabungsanweisungen und Daten über den Zustand der Batterien für Recyclingbetreiber und Wiederverwendungsbemühungen bereitstellen.
Berichtspflichten werden eingeführt und es gibt bestimmte Fristen für die Umsetzung verschiedener Aspekte der Verordnung, wobei bestimmte Anforderungen in verschiedenen Phasen von 2024 bis 2028 in Kraft treten.
Hersteller müssen ab dem 18. August 2024 vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme die CE-Kennzeichnung an Batterien anbringen. Die CE-Kennzeichnung zeigt die Einhaltung der EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz an.
Artikel 7 der EU-Batterieverordnung (2023/1542) legt die Basis für die Berechnung des CO₂-Fußabdrucks von Batterien. Die genauen Vorgaben zu Grenzwerten und Methodik werden noch von der EU-Kommission ausgearbeitet und in nächster Zeit konkretisiert. Wir halten Sie auf dem Laufenden über die aktuellen Entwicklungen zur Verordnung und unterstützen Sie dabei, sich rechtzeitig vorzubereiten.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf – und bleiben Sie bestens informiert!
Die Verordnung schreibt vor, dass tragbare Batterien leicht durch Endbenutzer entfernt und ausgetauscht werden können, während LMT-, EV- und Industriebatterien leicht durch unabhängige Fachleute entfernt und ausgetauscht werden können. Diese Anforderung wird ab dem 18. Februar 2027 durchgesetzt.
Anforderungen an Informationen und Kennzeichnung umfassen einen Batteriepass, spezifische Kennzeichnungen (Chemie, Lebensdauer, Ladekapazität, Sammlung, gefährliche Stoffe, Sicherheitsrisiken), elektronische Datenbanken und Daten für das zweite Leben. Diese Anforderungen zielen darauf ab, Informationen und Rückverfolgbarkeit zu verbessern.
Die Verordnung legt Recyclingeffizienzziele und Materialrückgewinnungsziele für bestimmte Elemente in Recycling- und Behandlungseinrichtungen für Batterien fest. Diese Ziele gelten ab dem 31. Dezember 2027.
Sicherheitstestanforderungen werden eingeführt, gelten jedoch nur für stationäre Batteriespeichersysteme (SBESS).
Herstellende Unternehmen und Herstellerverantwortungsorganisationen (PROs) müssen eine Sorgfaltspflichtpolitik für Batterien formulieren und über ihre Gremien annehmen sowie sie kommunizieren. Sie sind auch verpflichtet, entsprechende Managementsysteme einzurichten, Risiken in der Lieferkette zu identifizieren und zu bewerten sowie Strategien zur Bewältigung erkannter Risiken auszuarbeiten. Eine Überprüfung durch eine Benannte Stelle ist notwendig. Die Sorgfaltspflicht gilt ab dem 18. August 2025.
Die Verordnung befasst sich mit dem Versand von Abfallbatterien außerhalb der EU.
Die Battery Regulation 2023/1542 legt jedoch nicht nur neue Anforderungen fest, sondern bietet auch Chancen – besonders in den Bereichen Umweltschutz und technologische Entwicklung. Für kleine und mittelständische Unternehmen mag das zunächst schwierig sein, aber die Verordnung bietet ihnen auch die Möglichkeit, sich als Vorreiter im Bereich nachhaltige Batterien zu etablieren:
Wenn Sie Batterien in die EU importieren oder aus ihr exportieren wollen, müssen Sie jetzt mehr Regeln beachten. Alle Batterien müssen den neuen EU-Standards entsprechen, was bedeutet, dass sie sicherer und umweltfreundlicher sein müssen. Das kann für herstellende Unternehmen außerhalb der EU zusätzliche Tests und Anpassungen bedeuten.
Kleinere Unternehmen könnten die Anpassung an die neuen Vorschriften als schwierig empfinden, besonders wenn es um die Kosten für Tests und Zertifizierungen geht. Aber sie sollten sich auch bewusst machen: Die Nachfrage nach umweltfreundlichen Batterien wird steigen. Das könnte eine gute Gelegenheit sein, sich auf dem Markt zu behaupten. Die durch die Verordnung zunächst entstehenden Kosten könnten sich also schnell amortisieren.
Die Verordnung treibt die Entwicklung neuer, nachhaltiger Batterietechnologien voran. Unternehmen werden ermutigt, in Forschung und Innovation zu investieren, um Batterien zu entwickeln, die leistungsfähiger, länger haltbar und besser recycelbar sind. Das ist gut für die Umwelt und stärkt die Technologieführerschaft der EU.
Die strengen EU-Standards könnten auch weltweit Einfluss nehmen. Unternehmen, die ihre Batterien sowohl in der EU als auch auf anderen Märkten verkaufen möchten, werden wahrscheinlich ihre globalen Produktlinien anpassen, um den EU-Vorschriften zu entsprechen. Das könnte dazu führen, dass überall sicherere und umweltfreundlichere Batterien verkauft werden.
Die Battery Regulation sieht verschiedene Übergangsfristen für die Umsetzung ihrer Bestimmungen vor. Diese Fristen helfen Unternehmen, sich schrittweise an die neuen Anforderungen anzupassen. Hier eine Übersicht:
Grafik: Wichtige Fristen rund um die Battery Regulation
▶ Seit 18. Februar 2024: Die ersten Anforderungen der Verordnung traten in Kraft. Unternehmen sollten seither damit begonnen haben, die neuen Regeln umzusetzen.
▶ Seit August 2024: Spezifische Anforderungen wie die CE-Kennzeichnung werden verbindlich.
▶ Ab Februar 2027: Weitere Anforderungen, wie die Einführung des digitalen Batteriepasses für bestimmte Batterietypen und die Regeln zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien, müssen erfüllt werden.
▶ Bis Ende 2027: Ziele für Recyclingeffizienz und Materialrückgewinnung für Batterien treten in Kraft.
Diese Fristen geben Unternehmen Zeit, sich anzupassen, Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass ihre Produkte den neuen Umwelt- und Sicherheitsstandards entsprechen. Es ist wichtig, diese Termine im Auge zu behalten und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig zu planen.
TÜV SÜD kann Ihnen auf mehrere Arten helfen, die neuen Regeln der EU-Batterieverordnung umzusetzen. Hier ein kleiner Überblick:
✓ Trainings und Q&A-Sessions: Wir helfen Ihnen dabei die Verordnung verstehen zu lernen, sodass Sie in der Lage sind EUBattVo-konforme Batterien zu entwickeln.
✓ Tests: Unsere Expert*innen testen Ihre Batterien, um sicherzustellen, dass sie sicher und umweltfreundlich sind. So können Sie beruhigt sein, dass alles im grünen Bereich ist.
✓ Schulungen: Wir bieten auch Trainings an, damit Sie und Ihr Team immer auf dem neuesten Stand sind, was Sicherheit und Umweltschutz angeht.
Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 bringt große Veränderungen für Unternehmen mit sich, die im Batteriesektor tätig sind. Von strengeren Umweltstandards bis hin zu neuen Anforderungen an Sicherheit und Recycling – es gibt viel zu beachten.
Wenn Sie tiefer in die Materie eintauchen und sicherstellen möchten, dass Ihr Unternehmen auf dem richtigen Weg ist, kontaktieren Sie uns. Wir bieten Ihnen detaillierte Informationen, um die Übergangsphase erfolgreich zu meistern. Füllen Sie einfach das Online-Formular aus und machen Sie sich bereit für die Zukunft der Batterietechnologie.
Ein Überblick zu den EU-Vorgaben für bessere Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Batterien.
Jetzt informieren
Ob Maschinenverordnung oder European Accessibility Act (EAA) - immer up-to-date im Normendschungel. Mit unserem News Navigator verpassen Sie nichts.
Jetzt abonnieren!