Batterie und Zertifikat als Symbol für den Batteriepass

EU-Batteriepass

Der Batteriepass dokumentiert Herkunft, Zusammensetzung und Nachhaltigkeit von Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus. Er wird ab 2027 verpflichtend. 

 
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Das Wichtigste in Kürze

 

Pictogram in .SVG for Eco ResponsibilityZiel:
Der digitale Batteriepass fördert Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Er schafft Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
 

 

Pictogram in .SVG for Calendar PlansInkrafttreten:
Die EU-Batterieverordnung ist seit dem 18. August 2023 in Kraft. Die Pflicht zur Bereitstellung des Batteriepasses gilt ab dem 18. Februar 2027.
 

 

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Anforderungen:
Der Batteriepass erfordert umfangreiche Daten. Dazu gehören unter anderem CO₂‑Bilanzen, Angaben zur Rohstoffherkunft, zur chemischen Zusammensetzung und zur Recyclingfähigkeit.

 

Pictogram in .SVG for InstitutionRechtliche Verantwortung:
Die rechtliche Verantwortung liegt vollständig beim Erzeuger, dessen Marke auf dem Produkt erscheint. Dies gilt unabhängig davon, ob die Batteriepass-Software eines Drittanbieters genutzt wird.

 

[30 April 2025] Revised artworkPictogram in .SVG for Battery Prüfung digitaler Batteriepass-Systeme:
Obwohl Software die Daten liefert, ist der Erzeuger für deren Richtigkeit verantwortlich und muss auditfähige Nachweise erbringen. Eine unabhängige Prüfung sichert den Konformitätsnachweis und den Marktzugang.

 

Die häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ)

  • Was ist der Batteriepass?

    Der EU-Batteriepass (Battery Passport) ist eine digitale Produktakte. Er enthält detaillierte Informationen zu Herkunft, Produktion, Zusammensetzung, Nutzung und Entsorgung einer Batterie.

     

     Grafik mit Icons zu erforderlichen Daten im Batteriepass 

    Grafik: Im Batteriepass enthaltene Informationen

  • Für welche Batterien ist ein Batteriepass erforderlich?

    Die Batteriepass-Pflicht gilt für klar definierte Batterietypen gemäß EU-Batterieverordnung. Dazu zählen:

    ► Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge (EV) – unabhängig von Größe und Kapazität
    ► Traktionsbatterien für leichte Elektrofahrzeuge (LMT), z. B. E‑Bikes oder E‑Scooter
    ► Industriebatterien, einschließlich stationärer Energiespeicher (SBESS), mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh

    Nicht batteriepasspflichtig sind kleine Gerätebatterien sowie Starter‑, Licht‑ und Zündbatterien (SLI).

  • Ab wann gilt der EU-Batteriepass?

    Die Bereitstellung des Batteriepasses wird ab dem 18. Februar 2027 verpflichtend.

    Bis dahin müssen betroffene Unternehmen sicherstellen, dass alle relevanten Batterie‑ und Lieferkettendaten erfasst, gepflegt und digital verfügbar sind.

  • Wer ist für den Batteriepass verantwortlich?

    Verantwortlich ist der jeweilige Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt. Er stellt sicher, dass die Angaben im Batteriepass vollständig, korrekt und aktuell sind.

  • Wer kontrolliert die Richtigkeit des Batteriepasses?

    Die Einhaltung der EU‑Batterieverordnung sowie die Richtigkeit der Angaben im Batteriepass werden von nationalen Behörden überwacht.

    Die Kontrollen erfolgen unter anderem durch:

    ► Dokumentenkontrollen der Batteriepass‑Daten
    ► Audits und Betriebsinspektionen
    ► stichprobenartige Überprüfungen einzelner Batterien

    Bei Verstößen können Verwarnungen, Bußgelder oder Verkaufsverbote verhängt werden.

  • Worin besteht der Unterschied zwischen Batteriepass und Digital Product Passport?

    Der Digital Product Passport (DPP) ist ein übergeordnetes EU‑Konzept für digitale Produktinformationen. Der digitale Batteriepass ist dessen konkrete und rechtsverbindliche Umsetzung für Batterien. Er legt fest, welche Daten bereitzustellen sind, wie sie strukturiert werden und wer Zugriff darauf erhält.

Bedeutung des EU-Batteriepasses für Unternehmen

Mit dem EU‑Batteriepass werden Batterieinformationen erstmals verpflichtend digital, strukturiert und überprüfbar. Die Anforderungen ergeben sich dabei nicht nur aus der EU‑Batterieverordnung (EU) 2023/1542, sondern stehen im Zusammenhang mit weiteren europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeit und digitalen Produktinformation.

Dazu zählt insbesondere die EU‑Ecodesign‑Verordnung (EU) 2024/1781, die den Rahmen für digitale Produktpässe und nachhaltigkeitsbezogene Informationspflichten vorgibt. Der Batteriepass ist damit Teil eines übergreifenden regulatorischen Konzepts für nachhaltige, transparente Produkte.

Für Unternehmen bedeutet das, dass der Batteriepass nicht als reines IT‑System zu verstehen ist. Vielmehr handelt es sich um ein reguliertes, prüfbares digitales System, dessen Inhalte, Datenstrukturen und Sicherheitsmechanismen gegenüber Behörden nachvollziehbar belegt werden müssen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um Software. Entscheidend ist, dass Prozesse, Daten und Systeme so ausgestaltet sind, dass regulatorische Anforderungen korrekt umgesetzt werden und belastbare Nachweise vorliegen. Hierzu gehören auch anerkannte Standards und Spezifikationen, etwa zur Datensicherheit und Softwarequalität, die die Prüfbarkeit digitaler Batteriepass‑Systeme unterstützen.

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Der Batteriepass basiert primär auf der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Zudem steht er im Zusammenhang mit weiteren regulatorischen Rahmenwerken, insbesondere der Ecodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 sowie relevanten Standards zur Datenstruktur, Cybersecurity und Softwarequalität.

Benjamin Sommer

Business Development Manager, TÜV SÜD

 

Prüfung und Zertifizierung von Batteriepass-Systemen

TÜV SÜD bietet Konformitätsbewertungsleistungen (z. B. Prüfung, Auditierung und – sofern vorgesehen – Zertifizierung) für Batteriepass‑Systeme an. Diese Leistungen sind freiwillig und dienen der objektiven Bewertung der Einhaltung der geltenden Anforderungen.

► 1. Einordnung der regulatorischen Anforderungen
TÜV SÜD unterstützt mit strukturierten Informations- und Trainingsformaten zur EU‑Batterieverordnung und zum Batteriepass. Ziel ist ein einheitliches Verständnis von Pflichten, Rollen und Nachweiserfordernissen.

► 2. Dokumentenprüfung
Wir prüfen die eingereichten Nachweise und die Dokumentation. Der Fokus liegt auf der Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Prüfbarkeit der bereitgestellten Informationen.

► 3. Audit
Ergänzend kann ein Audit durchgeführt werden. Dabei bewerten wir die praktische Umsetzung der festgelegten Anforderungen und die Wirksamkeit der dokumentierten Verfahren.

► 4. Zertifizierung
Bei erfolgreichem Abschluss zertifizieren wir die Batteriepass-Software. Ergänzend können Überwachungs‑ oder Folgeaudits vorgesehen sein. Im Rahmen der Zertifizierung kann das TÜV SÜD‑Cert‑Mark für den Digital Battery Passport verwendet werden.

 

Ihr Weg zum zertifizierten Batteriepass

Ab dem 18. Februar 2027 ist der EU-Batteriepass Voraussetzung für den Marktzugang bestimmter Batterien. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Batteriepass-Lösungen regulatorisch belastbar aufgebaut sind und die erforderlichen Nachweise erbringen können.

Eine unabhängige Zertifizierung durch TÜV SÜD schafft Vertrauen, reduziert regulatorische Risiken und unterstützt einen reibungslosen Marktzugang.

Unternehmen sollten insbesondere vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Datenqualität, Lieferkettentransparenz und auditfähige Nachweise frühzeitig mit der Umsetzung beginnen.

 

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