Sie sind auf der Suche nach einer Weiterbildung im Bereich Elektrotechnik? Die TÜV SÜD Akademie bietet Ihnen ein großes Spektrum an themenspezifischen Weiterbildungen für Elektrofachkräfte sowie für elektrotechnische Laien. Ob Sie sich als Elektrotechnisch unterwiesene Person Grundkenntnisse der Elektrotechnik aneignen möchten oder als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten selbst elektrotechnische Arbeiten auf Ihrem Fachgebiet ausführen möchten, informieren Sie sich hier über unser Weiterbildungsangebot. Natürlich bieten wir auch Schulungen speziell für Elektrofachkräfte an sowie fachliche Fortbildungen für die Arbeit mit elektrischen Anlagen.
Wir halten Sie auf dem neuesten Stand – unsere Elektrotechnik Seminare vermitteln Ihnen genau das Wissen, das Sie brauchen, um sicheres Arbeiten für sich und andere zu gewährleisten.
Elektrotechnisch unterwiesene Person
Grundkenntnisse in der Elektrotechnik erwerben
In der Ausbildung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person lernen elektrotechnische Laien, welche Gefahren im Zusammenhang mit den Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln entstehen und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Als Handwerker elektrotechnische Arbeiten selbst erledigen
Für speziellen Arbeiten, die nur von Elektrofachkräften vorgenommen werden dürfen, können Sie mit der modularen Ausbildung der TÜV SÜD Akademie zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten werden.
Für Elektrofachkräfte, die eine große fachliche und organisatorische Verantwortung tragen, sind regelmäßige Weiterbildungen unerlässlich, um ihre Kenntnisse der Elektrotechnik sowie der einschlägigen Vorschriften stets auf dem neuesten Stand halten.
Seminare zur Vorbereitung auf die Schaltberechtigung
Elektrofachkräfte, die mit elektrischen Anlagen von 1 bis 36 kV arbeiten sollen, müssen dafür die Schaltberechtigung erhalten. Informationen zum Thema Schaltberechtigung, den erforderlichen Voraussetzungen für die Schaltberechtigung sowie zu unseren Seminaren finden Sie hier.
In vielen Unternehmen spielt die Elektrosicherheit eine wichtige Rolle und wirft gleichzeitig viele Fragen auf. Finden Sie heraus, wer im Unternehmen dafür verantwortlich ist und welche Rollen Arbeitgeber besetzen müssen.
Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe und Erläuterungen zu den elektrotechnischen Verantwortlichkeiten im Betrieb im Überblick.
Verantwortliche Elektrofachkraft
Die verantwortliche Elektrofachkraft ist entweder der Unternehmer selbst bei Erfüllung der Voraussetzungen (z. B. Elektromeister) oder die von ihm schriftlich beauftragte Person. Sie trägt die Führungs- und Aufsichtsverantwortung für die Arbeitssicherheit. Dieser verantwortliche fachliche Leiter muss sich im Rahmen des erfolgreichen Abschlusses einer Meisterprüfung, Technikerprüfung oder einer Ausbildung zum Diplomingenieur eines Studiengangs der Elektrotechnik qualifiziert haben.
Elektrofachkraft
Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektrogeselle nachgewiesen.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Im Rahmen der EU-Harmonisierung war es notwendig, die in Deutschland geltende Handwerksordnung zu ändern. § 5 lautet jetzt: „Wer ein Handwerk nach § 1 der Handwerksordnung betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Handwerks technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.“
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. Die Ausbildungsdauer muss mindestens 80 Unterrichtseinheiten betragen.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Sie arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und wird über die auszuführenden Arbeiten schriftlich bestellt.
Elektrotechnischer Laie
Eine Person, die weder Elektrofachkraft noch EuP ist.
Anlagenverantwortlicher
Eine Person, die benannt ist, die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden.
Arbeitsverantwortlicher
Eine Person, die benannt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden.
Befähigte Person
Befähigte Personen sind gemäß BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügen. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 „Allgemeine Anforderungen“ sind die Anforderungen an die Befähigte Person weiter konkretisiert, wie berufliche Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten sowie Weiterbildungen. Da die Komplexität der Arbeitsmittel sehr unterschiedlich ist, ergeben sich auch sehr verschiedene Anforderungen an die Qualifikation der Befähigten Person. Die Befähigte Person unterliegt hinsichtlich des Prüfergebnisses keinen Weisungen, und die Person darf nicht durch die Prüftätigkeit benachteiligt werden. Der Arbeitgeber bestellt geeignete Mitarbeiter schriftlich zur Befähigten Person.
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