Laut DGUV Vorschrift 3 gelten Sie dann als Elektrofachkraft, wenn Sie durch Ihre fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie die Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Arbeiten zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft erwerben Sie in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung , z. B. zum Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektrogeselle.