Grafisches Element - Blauer Balken mit Beschriftung Unternehmerpflichten

Unternehmerpflichten

Betriebssicherheit in Ihrem Unternehmen


FAQ | Häufig gestellte Fragen

Sie haben noch weitere Fragen zu den Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz?
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Arbeitsschutz ist Chefsache!
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Unternehmer, für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen. Entsprechende Aktivitäten sind in die Führungsstrukturen einzubinden und auf Wirksamkeit zu prüfen. Eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz ist anzustreben.

Grundsätzlich trägt jede Führungskraft die Verantwortung für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten. Darüber hinaus können Unternehmerpflichten auch auf sonstige Beschäftigte übertragen werden. Die Pflichtenübertragung sollte schriftlich erfolgen. Die oberste Auswahl-, Aufsichts- und Kontrollverpflichtung des Unternehmers ist nicht übertragbar.

Die Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung besteht gemäß ArbSchG §§ 5 und 6 für jeden Arbeitsplatz und vor Aufnahme der Tätigkeit.

Grundsätzlich muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) jeder Unternehmer die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter gewährleisten. In Abhängigkeit der Mitarbeiteranzahl gibt es unterschiedliche Betreuungsmodelle. Diese werden in der DGUV Vorschrift 2 erläutert.

 
 

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. 

 

Nach § 22 SGB VII werden Unternehmen mir mehr als 20 Beschäftigten zur Bestellung des Sicherheitsbeauftragten verpflichtet. Außerdem sind die bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb, die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe des Sicherheitsbeauftragten zu seinen Kollegen bei der Bestellung zu berücksichtigen. Nähere Informationen enthält die DGUV Regel 100-001. Informieren Sie sich hier zur Ausbildung und werden Sie Sicherheitsbeauftragter in Ihrem Unternehmen.

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