2611015
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aktuell
Sichere Arbeitsmittel verwenden
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzüge, Druckanlagen, Dampfkessel und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) im Sinne des Arbeitsschutzes.
Seit Inkrafttreten der BetrSichV tragen Unternehmer mehr Verantwortung für die Sicherheit ihrer Anlagen und Arbeitsmittel. Dadurch erhöht sich die unternehmerische Freiheit aber auch die Verpflichtung zur konkreten Umsetzung der Verordnung: Gefährdungen müssen ermittelt und bewertet, Anlagen überprüft, Prüffristen festgelegt und Mitarbeiter geschult werden. Erst wenn der Abeitgeber diesen Pflichten nachgekommen ist, dürfen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Das Seminar unterstützt Sie bei der wirtschaftlichen Umsetzung der BetrSichV. Sie erfahren, welche Anforderungen an die Befähigte Person für die Prüfung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie an Arbeitsmittel selbst gestellt werden. Sie lernen, wie die Prüfungen der Arbeitsmittel ordnungsgemäß erfolgen sollen und wie die Prüfungsergebnisse zu dokumentieren sind. Die theoretischen Inhalte werden anhand praktischer Beispiele veranschaulicht und erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihrer beruflichen Praxis.
- Sie unterstützen die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit Ihrer Kollegen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
- Sie erlangen aktuelle Kenntnisse zur Bestellung der Befähigten Personen gemäß Betriebssicherheitsverordnung.
- Sie kennen die sicherheitsrelevanten Anforderungen an Arbeitsmittel.
- Sie reduzieren die von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefahren.
- BetrSichV: Grundstruktur, Ziele und Anwendung
- Schnittstelle "Inverkehrbringen/Betrieb"
- Anforderungen an Personen mit Aufgaben nach BetrSichV
- Gefährdungsbeurteilung
- Grundpflichten des Arbeitgebers
- Besondere Schutzmaßnahmen
- Instandhaltung
- Betriebsstörungen und Unfälle
- Unterweisungen und Betriebsanweisungen
- Kooperation mit Fremdfirmen
- Prüfung von Arbeitsmitteln
- Prüfende Personen gemäß BetrSichV
- Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
- Dokumentation
- Ordnungswidrigkeiten
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
- Die Sicherheitsanforderungen an Aufzugsanlagen werden im Seminar nicht konkretisiert. Hier empfehlen wir die Schulung "Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV Anhang 1 Punkt 4.1", Seminar-Nr. 4111102.
- Sie erhalten zwei Weiterbildungspunkte für Arbeitsschutz beim VDSI.
- Unternehmer und von ihm beauftragte Personen
- Führungskräfte, Betriebsleiter und Vorgesetzte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie