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Die Vorteile des Einsatzes von Fremdfirmen überzeugen: kein Einsatz von eigenem Personal und schneller Zugriff auf Fachexperten anderer Branchen. Aber diese Flexibilität birgt auch Risiken für den Auftraggeber, denn die Mitarbeiter von Fremdfirmen arbeiten oft unter hohem Zeitdruck und in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen. Hinzu kommt, dass sich Fremdfirmenmitarbeiter sehr schnell auf die neue und ungewohnte Arbeitsumgebung mit den entsprechenden Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen einstellen müssen. Das damit verbundene erhöhte Unfall- und Gesundheitsrisiko gilt es zu minimieren. Zur Einhaltung von Sicherheitsstandards und -regelungen ist es notwendig, entsprechend zu koordinieren, Verträge zu erstellen und Mitarbeiter zu unterweisen. Dadurch können rechtliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten vermieden werden. Im Seminar erfahren Sie, wie Sie Ihrer Verpflichtung zur Zusammenarbeit im Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 DGUV Vorschrift 1 in der Praxis gerecht werden. Damit gewährleisten Sie neben der hohen Qualität der Arbeitsergebnisse auch die Gesundheit aller Beschäftigen.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Begriffsbestimmungen, Rechtlicher Rahmen, Verträge
- Auftragnehmer und Auftraggeber
- Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht
- Grundpflichten im Arbeitsschutz
- Arbeitnehmerüberlassung
- Werkvertag
- Fremdfirmenmanagement
- Auswahl
- Information und Einweisung
- Sicherung und Schutzmaßnahmen
- Koordination, Koordinator
- Überwachung
- Vermeidung von Fehlern im Umgang mit Fremdfirmen und Subunternehmen
- Praxishilfen
Dauer
1 TagTrainer
Fachdozenten der TÜV SÜD AkademieTeilnehmerkreis
- Betriebsleiter
- Auftraggeber, Auftragnehmer
- Fremdfirmenkoordinatoren
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsräte
- Teilnehmer der Ausbildung zum "Fachwirt Facility Management (GEFMA)"
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD AkademieHinweis
- Sie erhalten zwei Weiterbildungspunkte für Arbeitsschutz beim VDSI.
Ihr Nutzen
- Sie sind gut geschult für die Koordination von Fremdfirmen gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1
- Sie halten rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen des Fremdfirmenmanagements ein.
- Sie tragen als Fremdfirmenkoordinator dazu bei, das Unfall- und Gesundheitsrisiko zu minimieren.
- Sie kennen bewährte Lösungen zum Fremdfirmeneinsatz aus der Praxis.