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Fortbildungslehrgang gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 5 für Sachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 3

Verlängerung der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3

Seminar1 Tag DEPräsenz
Mit diesem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang verlängern Sie die Geltungsdauer Ihres Sachkundenachweises gemäß TRGS 519 Anlage 3 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) und aktualisieren Ihr Fachwissen. Gemäß Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten die Sachkundenachweise für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
Unser Seminar basiert auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519. Die geprüften Verfahren nach DGUV-Information 201-012 (ehemals BGI 664) inklusive der letzten Ergänzungen werden Ihnen erläutert. Außerdem kennen Sie die Entwicklung der TRGS 519 bis zu dem aktuellen Stand. Unsere Experten geben Ihnen wertvolle Tipps für den Umgang mit Asbest. Sie sind somit bestens gerüstet für Ihre Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
ab 559,00 € Nettopreis (zzgl. MwSt.)

ab 665,21 € Bruttopreis (inkl. MwSt.)


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