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//Land auswählenBeeinträchtigungen durch Gerüche im Umfeld von Wohn- oder Gewerbeimmobilien werden häufig durch die Abfall- oder Landwirtschaft verursacht. Verursacher von Geruchsbelästigungen können Klär- und Kompostieranlagen, Abfallbetriebe, aber auch Tierhaltung oder die Gülleausbringung sein. Durch den Bauboom der letzten Jahre rücken gerade Wohngebiete in einigen Regionen immer näher an solche Anlagen heran. Wird dies in der Bauleitplanung nicht ausreichend berücksichtigt, kann es schnell zu Konflikten und Klagen durch beeinträchtigte Anwohner kommen.
Während Immissionen durch Luftverunreinigungen in der Regel mit Hilfe objektiver Messverfahren nachgewiesen werden, ist dies bei der Bewertung von Geruchsbelästigungen nur mit sehr hohem Aufwand machbar. Diese entstehen häufig bereits bei minimalen Stoffkonzentrationen oder im Wechselspiel mit anderen Substanzen. Abgesehen davon spielt hier das subjektive Empfinden eine große Rolle. Dem trägt die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) Rechnung. Sie geht über die reine Prüfung von Mindestabständen hinaus und berücksichtigt die Häufigkeit des Auftretens von Gerüchen, welche eindeutig bestimmten Anlagen zugeordnet werden können. Da die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2002) derzeit keine Vorschriften zum Schutz vor Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen enthält, findet die GIRL als orientierender Beurteilungsmaßstab Anwendung.
Beugen Sie gerichtlichen Auseinandersetzungen vor und sichern Sie sich durch unsere Geruchsgutachten vor der Ausweisung von Baugrund ab. Durch unsere detaillierten Geruchs-Immissionsprognosen weisen Sie potentiellen Käufern von Baugrund bereits im Vorfeld nach, dass sämtliche Immissionsrichtwerte der GIRL bzw. der TA Luft eingehalten werden und schaffen sich Rechtssicherheit bei Klagen. Darüber hinaus wird die Geruchs-Immissionsprognose oftmals als Bedingung für die Genehmigung des Bebauungsplans vom Landratsamt eingefordert. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und Akzeptanz bei Behörden und in der Öffentlichkeit.
Wir informieren Sie gerne persönlich. Sprechen Sie uns an.