Gerüche spielen in der Luftreinhaltung überall dort eine Rolle, wo sich die Wohnbebauung im Einwirkungsbereich der Abluft (Abgasfahnen) von Betrieben befindet, die Geruchsstoffe ausstoßen. Auch wenn sie in den meisten Fällen keine Gefährdung darstellen, können Gerüche von betroffenen Menschen als sehr störend empfunden werden. Oft kommt es in der Folge zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Dabei werden die Fehler häufig schon bei der städtebaulichen Planung und der Zuordnung störender Nutzungen zu schutzwürdigen Gebieten gemacht.
Wenn Empfindung und Einschätzung von Gerüchen keine Frage des persönlichen Geschmacks bleiben sollen, helfen unsere olfaktometrischen Bewertungen. Diese stützen sich auf umfangreiche Erfahrung und – wenn nötig – gezielte Vorortmessungen. Selbstverständlich entsprechen unsere Bewertungen allen behördlichen Anforderungen und sind deshalb eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.
Je nachdem, wie Sie uns beauftragen und wie Ihre Anforderungen sind, können wir mit folgenden Instrumenten eine olfaktometrische Bewertung durchführen:
TÜV SÜD ist zugelassene Messstelle gemäß §§ 29b BImSchG und zugelassene Messstelle zur Beurteilung der Luftqualität in Kurorten. Durch unsere problemorientierten Messungen und Begutachtungen