Fachlich fundiert nach dem BImSchG
Fachlich fundiert nach dem BImSchG
Lichtimmissionen gelten laut dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als schädliche Umwelteinwirkungen – ebenso wie Luftverunreinigungen, Erschütterungen oder Lärm.
Strahlen bauliche Anlagen im Außenbereich Licht in größerem Umfang ab, müssen sie so errichtet und betrieben werden, dass:
► schädliche Lichtimmissionen,
► Raumaufhellungen und
► Blendungen
verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Wir erstellen für Sie eine fachlich fundierte Bewertung und Berechnung von Lichtimmissionen gemäß den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
✓ Einhaltung relevanter Vorgaben
Unsere Untersuchungen helfen Behörden, Betreiber*innen und Planer*innen, gesetzliche Vorgaben zuverlässig einzuhalten.
✓ Klärung möglicher Auswirkungen
Bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase lassen sich potenzielle Auswirkungen erkennen, besonders bei kleineren Projekten.
✓ Transparente Kommunikation
Unsere Ergebnisse schaffen eine Basis für die Abstimmung mit Behörden und unterstützen Ihre Öffentlichkeitsarbeit.
Unsere Services zur Bewertung und Berechnung von Lichtimmissionen bieten Ihnen eine umfassende fachliche Grundlage.
Wir erfassen Lichtimmissionen durch präzise Berechnungen und Messungen an bestehenden Anlagen. So schätzen wir die Situation zuverlässig ein.
Unsere Expert*innen bewerten Raumaufhellung und Blendung. Auf dieser Basis entwickeln wir geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtimmissionen.
Profitieren Sie von unserem umfassenden Leistungsportfolio – von Lärmschutz bis hin zu UVP-Berichten.
Eine Untersuchung von Lichtimmissionen im Freien kann bei folgenden Anlagen erforderlich sein:
► Industrieanlagen
► Verladeplätze
► Licht- und Leuchtreklamen
► Sportstätten
Die wichtigsten Regelwerke:
► Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): definiert Lichtimmissionen als schädliche Umwelteinwirkungen
► Licht-Leitlinie der LAI: fachliche Grundlage zur Beurteilung
Es gibt zwei zentrale Bewertungsbereiche:
► Raumaufhellung: Beeinträchtigt die Beleuchtung angrenzende Wohnbereiche, Balkone oder Terrassen? Gemessen wird die durchschnittliche Helligkeit am Fenster.
► Blendung: Wird das Sehvermögen gestört (physiologische Blendung) oder fühlen sich Anwohner*innen gestört (psychologische Blendung)? Bewertet werden Helligkeit, Umgebungslicht und Betrachtungswinkel.
Lichtimmissionen sind ein relevanter Umweltaspekt im Genehmigungsverfahren. Eine fundierte Bewertung und Berechnung nach dem BImSchG schafft Klarheit und unterstützt die Kommunikation mit Behörden.
Gerne erstellen wir eine belastbare Bewertung und Berechnung für Ihre Anlage. Kontaktieren Sie uns.