Lichtimmissionen gehören, neben Luftverunreinigungen, Erschütterungen und Geräuschen, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu den schädlichen Umwelteinwirkungen. Wenn Licht im größeren Maße von baulichen Anlagen wie z.B.
abgestrahlt wird, müssen diese so errichtet und betrieben werden, dass schädliche Lichtimmissionen, Raumaufhellungen und Blendung verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Sorgen Sie vor. Klären Sie bereits in der Planungs- bzw. Genehmigungsphase mögliche Auswirkungen. Das spart Kosten und Zeit. Aber auch für bestehende Anlagen können durch die messtechnische Ermittlung der tatsächlichen Immissionssituation optimal ausgerichtete Minderungsmaßnahmen vorgenommen werden. Die Umwelttechnik- Experten von TÜV SÜD stehen Ihnen bei allen umweltrechtlichen und -technischen Fragestellungen umfassend und kompetent zur Seite.