Umwelt und Klimaschutz

Umweltverträglichkeits­prüfung (UVP)

UMWELTVERTRÄGLICHSPRÜFUNG FÜR EINE WIRKSAME VORSORGE BEI DER REALISIERUNG VON VORHABEN UND PROJEKTEN

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fordert im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dies betrifft z. B. Kraftwerke, Abfallverwertungsanlagen sowie Anlagen der metallverarbeitenden oder der chemischen Industrie.

Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung ist es, bestimmte Schutzgüter vor projektbedingten Auswirkungen zu schützen und etwaige Wechselwirkungen auszuschließen. Laut UVPG als Schutzgüter definiert sind: Menschen und insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter. Sie möchten ein Vorhaben oder Projekt realisieren, welches eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert? Wir unterstützen Sie gerne.

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  • Wie läuft eine Umweltverträglichkeitsprüfung ab?
    • Feststellung der UVP-Pflicht: Beim sog. Screening wird im ersten Schritt festgestellt, ob für ein konkretes Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
    • Festlegung des Untersuchungsrahmen: Stellt sich heraus, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, folgt im nächsten Schritt die Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping).
    • UVP-Bericht: Nun wird auf Basis des festgelegten Untersuchungsrahmens der UVP-Bericht erstellt. Neben einer schriftlichen Darstellung enthält er meist auch Abbildungen und Karten zur Veranschaulichung. 
    • Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer Behörden: Nach Fertigstellung wird der UVP-Bericht zunächst von der zuständigen Behörde auf Vollständigkeit geprüft. Danach erhalten die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange (z. B. Fachbehörden) die Möglichkeit, sich einzubringen. Dies stellt sicher, dass im Genehmigungsverfahren alle maßgeblichen Auswirkungen und erforderlichen Maßnahmen berücksichtigt werden. 
    • Entscheidung: Vor der Entscheidung über die Zulassung fasst die zuständige Behörde die Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammen, trifft eine Bewertung und begründet diese. Dafür berücksichtigt sie den UVP-Bericht, die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie anderen involvierten Behörden und ggf. auch eigene Ermittlungen. Die begründete Bewertung ist dann maßgeblich für die letztliche Zulassungsentscheidung.
    • Bekanntgabe: Abschließend gibt die zuständige Behörde ihre Zulassungsentscheidung öffentlich bekannt. Der begründete Bescheid über Zulassung bzw. Ablehnung des Vorhabens kann eingesehen werden.

SO KÖNNEN WIR SIE BEIM THEMA UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG UNTERSTÜTZEN

Von der Beantwortung spezifischer Fragestellungen bis hin zur Komplettanalyse – unsere Experten stehen Ihnen mit ihrem Wissen rund um das Thema der Umweltverträglichkeit gerne zur Verfügung. Im Detail bieten wir folgende Leistungen an:

  • Umweltverträglichkeitsprüfung inkl. Erstellung UVP-Bericht
  • Allgemeine Vorprüfung nach UVPG
  • Standortbezogene Vorprüfung nach UVPG
  • Fachgutachten (z. B. Luftreinhaltung, Gerüche, Lärm)
  • Projektleitung inkl. Genehmigungsmanagement und Behördenkontakte
  • Maßnahmenentwicklung zur Vermeidung, zur Minderung oder zum Ausgleich von projektbedingten Umweltauswirkungen
  • Reaktion auf Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin
  • Amtshilfe für Behörden im UVP-Verfahren: Vollständigkeitsprüfung, Plausibilitätsprüfung, externe Stellungnahme 

WARUM TÜV SÜD BEI EINER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG?

  • Erfahrung und Expertise: Unser Team besteht aus hochqualifizierten Fachleuten mit langjähriger Erfahrung in der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen in verschiedenen Branchen und unterstützt Sie in allen Belangen des Genehmigungsverfahrens.
  • Umfassende Dienstleistungen: Wir bieten einen ganzheitlichen Ansatz, der alle Aspekte der Umweltverträglichkeitsprüfung abdeckt, von der Datenerhebung bis zur Feststellung des Untersuchungsrahmens und der Erstellung detaillierter Berichte.
  • Individuelle Lösungen: Wir verstehen, dass jedes Projekt einzigartig ist. Daher bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen unserer Kunden zugeschnitten sind.
  • Innovative Methoden: Wir nutzen die neuesten Technologien und Methoden, um präzise und verlässliche Ergebnisse zu gewährleisten.
  • Transparente Kommunikation: Wir halten unsere Kunden stets auf dem Laufenden und sorgen für eine klare und offene Kommunikation während des gesamten Prozesses.
  • Starke Partnerschaften: Wir arbeiten eng mit Behörden, Gemeinden und anderen relevanten Akteuren zusammen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und es zu keinen nachteiligen Umweltauswirkungen kommt.

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