Umwelt und Klimaschutz

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Für mehr Investitions- und Rechtssicherheit 

Bei der Zulassung und Ausführung von Vorhaben sind Auswirkungen auf europarechtlich geschützte und auf national gleichgestellte Arten zu prüfen: Die sog. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) umfasst die Ermittlung und Bewertung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß §44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, die durch ein Vorhaben erfüllt sein können.

Die artenschutzrechtlich relevanten Arten umfassen alle europäischen Vogelarten sowie die Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Um die Auswirkungen eines Vorhabens auf relevante Arten zu bewerten, müssen die möglicherweise betroffenen Arten recherchiert bzw. entsprechende Erhebungen vorgenommen werden. Gerne führen wir für Sie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch.

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – Unsere Services

Unsere erfahrenen Sachverständigen stehen Ihnen mit umfangreichem Know-how bei allen Fragen zur Seite:

  • Relevanzprüfung des Vorhabens anhand einer überschlägigen Habitat-Potenzialanalyse, um das (potenzielle) Vorkommen zu bestimmen bzw. relevante Arten auszuschließen.
  • Ermittlung betroffener Arten durch Recherche vorhandener Datengrundlagen und Erhebungen
  • Bestandserfassungen und Kartierungen zum Nachweis von Arten sowie potenziell geeigneter Habitate 
  • Darlegung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten hinsichtlich der Verbotstatbestände gemäß §44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung
  • Recherche und Darlegen von Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktion (vorgezogene Ausgleichs- bzw. CEF-Maßnahmen) falls notwendig
  • Prüfung der Wahrung des günstigen Erhaltungszustands als fachliche Ausnahmevoraussetzung 
  • Erstellung von Fachgutachten (z. B. Luftschadstoffe, Geruch, Lärm, Biotopkartierungen, Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeit)
  • Projektleitung inkl. Verfahrenskoordination und Kontakt zu Behörden
  • Stellungnahme zu Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin
  • Amtshilfe für Behörden im Genehmigungsverfahren: Vollständigkeitsprüfung, Plausibilitätsprüfung, externe Stellungnahme

 

  • Unser standardisiertes Vorgehen bei der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

    Der systematische Aufbau einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung umfasst folgende Arbeitsschritte bzw. das Darlegen folgender Inhalte:

    1. Gesetzliche Grundlagen
    2. Datengrundlagen, Ergebnisse Recherchen
    3. Methodisches Vorgehen
    4. Ableitung und Bewertung potenzieller Wirkungen durch das Vorhaben
    5. Ergebnisse einer Habitatpotenzialanalyse sowie ggf. erforderlicher artspezifischer Bestandserfassungen 
    6. Prüfung der Verbotstatbestände
    7. Ggf. Darlegen von Maßnahmen zur Vermeidung
    8. Ggf. Prüfung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
    9. Ggf. Prüfung, ob Ausnahmevoraussetzungen erfüllt 

Warum die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung von TÜV SÜD?

  • Fachkompetenz und Erfahrung: Unsere Experten verfügen über umfangreiche Kenntnisse und langjährige Erfahrung in der Durchführung von speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen.
  • Individuelle Lösungen: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen jedes Projekts abgestimmt sind.
  • Zuverlässigkeit und Präzision: Unsere Prüfungen erfüllen höchste Maßstäbe. So erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen und minimieren potenzielle Risiken.
  • Umfassende Berichterstattung: Unsere Berichte sind detailliert und verständlich.
  • Innovative Methoden: Wir nutzen die neuesten Technologien und Methoden, um genaue und aussagekräftige Daten zu liefern.

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