Für mehr Investitions- und Rechtssicherheit
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Projekte fordert das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 und § 45 BNatSchG) eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), um die Vorgaben des besonderen Artenschutzes einzuhalten. Im Fokus der Prüfung stehen die Verbotstatbestände: Tötung, Störung und Schädigung.
Im Zuge der saP werden die projektbedingten Wirkfaktoren ermittelt, prognostiziert und bewertet. Zu berücksichtigen sind alle Arten der folgenden beiden Gruppen:
- Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
- Europäische Vogelarten entsprechend Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie
Grundsätzlich sind auch die "Verantwortungsarten" nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu berücksichtigen. Jedoch müssen diese erst in einer neuen Bundesartenschutzverordnung bestimmt werden. Wann diese vorliegt, ist derzeit nicht bekannt.
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – Unsere Services
Unsere anerkannten Sachverständigen stehen Ihnen mit aktuellem Know-how bei allen Fragen zur Seite:
- Durchführung der saP
- Erstellung von artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen im Genehmigungsverfahren
- Entwicklung von artspezifischen Vermeidungsmaßnahmen, Verminderungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
- Integration der Ergebnisse in Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Fachgutachten (z.B. Luftschadstoffe, Geruch, Lärm)
- Projektleitung inkl. Verfahrenskoordination und Kontakt zu Behörden
- Reaktion auf Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin
- Amtshilfe für Behörden im Genehmigungsverfahren: Vollständigkeitsprüfung, Plausibilitätsprüfung, externe Stellungnahme
Ihre Vorteile
- Sie haben einen zentralen Ansprechpartner für alle Belange Ihres Genehmigungsverfahrens
- Sie sichern sich garantierte Vertraulichkeit und Transparenz
- Sie schaffen sich Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit
- Sie bauen auf einen Partner mit hoher Reputation – national wie international