Für mehr Investitions- und Rechtssicherheit
Bei der Zulassung und Ausführung von Vorhaben sind Auswirkungen auf europarechtlich geschützte und auf national gleichgestellte Arten zu prüfen: Die sog. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) umfasst die Ermittlung und Bewertung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß §44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, die durch ein Vorhaben erfüllt sein können.
Die artenschutzrechtlich relevanten Arten umfassen alle europäischen Vogelarten sowie die Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Um die Auswirkungen eines Vorhabens auf relevante Arten zu bewerten, müssen die möglicherweise betroffenen Arten recherchiert bzw. entsprechende Erhebungen vorgenommen werden. Gerne führen wir für Sie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch.
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – Unsere Services
Unsere erfahrenen Sachverständigen stehen Ihnen mit umfangreichem Know-how bei allen Fragen zur Seite:
- Relevanzprüfung des Vorhabens anhand einer überschlägigen Habitat-Potenzialanalyse, um das (potenzielle) Vorkommen zu bestimmen bzw. relevante Arten auszuschließen.
- Ermittlung betroffener Arten durch Recherche vorhandener Datengrundlagen und Erhebungen
- Bestandserfassungen und Kartierungen zum Nachweis von Arten sowie potenziell geeigneter Habitate
- Darlegung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten hinsichtlich der Verbotstatbestände gemäß §44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung
- Recherche und Darlegen von Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktion (vorgezogene Ausgleichs- bzw. CEF-Maßnahmen) falls notwendig
- Prüfung der Wahrung des günstigen Erhaltungszustands als fachliche Ausnahmevoraussetzung
- Erstellung von Fachgutachten (z. B. Luftschadstoffe, Geruch, Lärm, Biotopkartierungen, Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeit)
- Projektleitung inkl. Verfahrenskoordination und Kontakt zu Behörden
- Stellungnahme zu Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin
- Amtshilfe für Behörden im Genehmigungsverfahren: Vollständigkeitsprüfung, Plausibilitätsprüfung, externe Stellungnahme