Für Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen, fordert das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Rahmen von Genehmigungsverfahren eine FFH- bzw. eine SPA-Verträglichkeitsprüfung. Mit Natura 2000 existiert innerhalb der Europäischen Union ein Netz von Gebieten, das den länderübergreifenden Schutz gefährdeter wild lebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und deren natürlicher Lebensräume sicherstellt. Wenn Sie ein Projekt planen, das möglicherweise ein solches Gebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen erheblich beeinträchtigt, fordert das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Genehmigungsverfahren eine FFH- (Flora-Fauna-Habitat) bzw. eine SPA-Verträglichkeitsprüfung (Special Protection Areas).
Die FFH-/SPA-Verträglichkeitsprüfung beantwortet dabei die zentrale Frage, ob ein Projekt die für das betreffende Gebiet festgelegten Erhaltungsziele maßgeblich gefährden kann.
Unsere Experten stehen Ihnen mit Erfahrung, Know-how und der genauen Kenntnis aller relevanten Richtlinien zur Seite. Wir unterstützen Sie mit einzelnen Leistungen bis hin zur Komplettanalyse: