Der Import hat seine eigenen Gesetze
Der Import hat seine eigenen Gesetze
Reimporte, EU-Neuwagen oder US-Cars. Nur drei Schlagworte, die seit Jahren die Runde machen. Bis zu 30 Prozent Ersparnisse sind möglich, wenn Sie die Spielregeln beachten. Spielregeln, die natürlich auch gelten, wenn Sie umzugsbedingt Ihr Auto aus einem anderen Land importieren. Denn grundsätzlich sind sämtliche Fahrzeuge den Vorschriften der Länder angepasst, in denen sie verkauft werden. Und diese Regelungen weichen mitunter stark von den deutschen Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab – insbesondere, wenn Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land importiert werden. Das gilt übrigens nicht für Fahrzeuge mit EWG-Übereinstimmungserklärung, dem so genannten COC-Papier (Certificate of Conformity).
Für die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Importfahrzeuge gemäß §8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind einige Nachweise, Unterlagen, Bescheinigungen und vieles mehr erforderlich. Um nicht vergebens in der Zulassungsstelle warten zu müssen, sollten Sie sich vorab umfassend über die Anforderungen an eine Zulassung von Importfahrzeugen informieren.
Für die Zulassung Ihres importierten Fahrzeugs benötigen Sie – wie bei der Zulassung eines Fahrzeugs generell – eine so genannte Doppelkarte, die Sie auf Anfrage bei Ihrem Versicherungsbüro erhalten. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt mit der Ausstellung der Doppelkarte die Verpflichtung, ab dem Moment der Zulassung den Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug zu gewährleisten (Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung).
Einige Versicherer bieten bereits die Möglichkeit des Downloads von Doppelkarten. Doch dieser Service ist nur auf den ersten Blick praktisch. Denn die Zulassungsstellen reagieren auf Anweisung des Bundesverkehrsministeriums in der Regel bisher ablehnend, da die Fälschungssicherheit noch nicht ausreichend gewährleistet ist. Im Zweifelsfall sollten Sie vorher bei der Zulassungsstelle nachfragen.