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Kurzzeitkennzeichen

Die "Rote Nummer"

Die "Rote Nummer"

Kurzzeitkennzeichen

Dieses Kennzeichen ist für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten gedacht und wurde früher einfach als "Rote Nummer" bezeichnet.

Sie erhalten dieses Kennzeichen, in der Regel begrenzt auf fünf Tage, bei Ihrer Zulassungsstelle. Benötigt wird dazu

  • eine Kraftfahrzeug-Versicherungsdoppelkarte für das Kurzzeitkennzeichen (nicht identisch mit der "normalen" Doppelkarte), die Sie bei Ihrem Kraftfahrzeug-Versicherer besorgen müssen
  • der Personalausweis/Reisepass, bei Beauftragten eine schriftliche Vollmacht
  • evtl. Unterlagen über das Fahrzeug (Zulassungsdokument, Kaufvertrag...)

Das Ablaufdatum des Kennzeichens, d.h. der letzte mögliche Verwendungstag, ist rechts in dem gelben Feld eingeprägt. Danach ist das Kennzeichen wertlos und kann z.B. auf Wertstoffhöfen entsorgt werden - eine Rückgabepflicht besteht nicht mehr.

Kosten:

Doppelkarte/Versicherung
(bei Ihrem Versicherer zu erfragen)

ca. 60 €

Gebühren Zulassungsstelle

ca. 10 €

Kosten für die Schilder selbst

ca. 20 €

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