import und zulassung verzollung einfuhrsteuer

Verzollung und Einfuhrsteuer

beim Import von Fahrzeugen

beim Import von Fahrzeugen

Kosten, mit denen Sie rechnen müssen

Für Fahrzeuge, die aus dem Nicht-EG-Raum nach Deutschland importiert werden, müssen natürlich der Zoll und die so genannte Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Sobald Ihr Fahrzeug in Deutschland angekommen ist - in der Regel, zumindest aus nicht EU-Ländern, per Schiff - können Sie oder eine von Ihnen beauftragte und bevollmächtigte Person das Zollantragsformular sowie die Zollwertanmeldung ausfüllen.

Was Sie zu Zoll und Einfuhrumsatzsteuer wissen sollten:

  • Bemessungsgrundlage: Normalerweise sind der von Ihnen vorgelegte Kaufvertrag plus die Kosten für den Transport nach Deutschland für die Verzollung maßgeblich. Selbstverständlich verfügen die Beamten über eine gewisse Erfahrung und können im Zweifel auf vergleichbare Einfuhren oder z.B. die Schwacke-Liste zurückgreifen
  • Zolltarif: Hier müssen Sie zwischen Personenkraftwagen und Lastkraftwagen unterscheiden.
    Bei Pkw steht als Nutzungsmöglichkeit der Personentransport im Vordergrund, bei Lkw entsprechend der Lastentransport.(Schwierig wird es beispielsweise bei einem Pick-Up!)
  • Zollsatz Pkw: Normalerweise 10 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten)
  • Zollsatz Motorrad: In der Regel 8 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten)
  • Zollsatz Lkw: Hier gibt es sehr viele Kriterien (zulässiges Gesamtgewicht, Hubraum und Verbrennungsverfahren des Motors...), welche die „Einreihung in den Zolltarif“ beeinflussen, hier sollten Sie zur Sicherheit beim Zollamt nachfragen! Ein Beispiel: bei einem Pick-Up mit Otto-Motor, einem zulässigen Gesamtgewicht unter 5 Tonnen und einem Hubraum über 2.800 ccm beträgt der Zollsatz 22 Prozent.
  • Höhe der Einfuhrumsatzsteuer: Dieser Steuersatz beträgt 19 Prozent und entspricht damit dem Mehrwertsteuersatz. Er wird berechnet aus der Gesamtsumme des Fahrzeugwertes (Zollkosten + Transportkosten + Fahrzeugwert).
  • Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung: Mit diesem Dokument weisen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurden
WICHTIG: Sollte es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein so genanntes "Umzugsgut" handeln, fallen deutlich geringere Abgaben an.

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