Wissenswertes rund ums Kennzeichen
Amtliche Kennzeichen für Pkw, Lkw etc. haben folgende Abmessungen:
Einzeilige Kennzeichen: 520mm x 110mm (Länge x Breite)
Zweizeilige Kennzeichen: 340mm x 200mm (Länge x Breite)
Speziell bei Fahrzeugen aus den USA werden manchmal kleinere Kennzeichengrößen als oben beschrieben erforderlich, z.B. aus Platzgründen oder wegen der begrenzten originalen Ausleuchtung. Dies ist zwar prinzipiell möglich, folgende Verfahrensweise und Randbedingungen sind aber einzuhalten:
- Der begutachtende Sachverständige vermerkt die maximal mögliche hintere Kennzeichengröße aufgrund einer technischen (nicht optischen) Notwendigkeit auf seinem Gutachten.
- Die zuständige Zulassungsstelle (abhängig vom Wohnort) entscheidet über eine Zuteilung, nicht TÜV SÜD!
Ausschlaggebend sind unter anderem die Verfügbarkeit kurzer Buchstaben-Zahlenkombinationen. Ggfs. muss die Zulassungsstelle eine Genehmigung des übergeordneten Regierungspräsidiums einholen, z.B. für die sogenannte "fette Engschrift", die kleinere Abmessungen möglich macht.
- Sollte die Zulassungsstelle nicht in der Lage sein, ein entsprechend kleines Kennzeichen zuzuteilen, hat sie das Recht, den Umbau auf einen "normalen" Kennzeichenträger mit entsprechender Beleuchtung zu verlangen, dieser muß dann vor der Zulassung vom Sachverständigen von TÜV SÜD in seinem Gutachten vermerkt werden. In der Praxis kommt dieser Fall im Moment jedoch eher selten vor.
- Kleinere Abmessungen für das vordere amtliche Kennzeichen sind offiziell nicht möglich, eine entsprechende Erklärung der Behörden liegt den TÜV vor, nur in sehr seltenen und technisch begründeten Fällen wird auch ein kleineres vorderes Kennzeichen oder gar ein Klebekennzeichen zugeteilt.
Kurzzeitkennzeichen
Dieses Kennzeichen ist für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten gedacht und wurde früher einfach als "Rote Nummer" bezeichnet.
Sie erhalten dieses Kennzeichen, in der Regel begrenzt auf fünf Tage, bei Ihrer Zulassungsstelle. Benötigt wird dazu
Das Ablaufdatum des Kennzeichens, d.h. der letzte mögliche Verwendungstag, ist rechts in dem gelben Feld eingeprägt. Danach ist das Kennzeichen wertlos und kann z.B. auf Wertstoffhöfen entsorgt werden - eine Rückgabepflicht besteht nicht mehr.
Kosten: |
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Doppelkarte/Versicherung
(bei Ihrem Versicherer zu erfragen) |
ca. 60 € |
Gebühren Zulassungsstelle |
ca. 10 € |
Kosten für die Schilder selbst |
ca. 20 € |