beim Import amerikanischer Fahrzeuge
beim Import amerikanischer Fahrzeuge
Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG, ECE bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine sogenannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.
In Baden-Württemberg hat die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium, die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden/Zulassungsstellen delegiert. Dies gilt jedoch nur für "gängige", immer wiederkehrende Ausnahmetatbestände. Für alle anderen Ausnahmen muss der Halter beim Regierungspräsidium die Ausnahmen beantragen. Dieser Verwaltungsvorgang passiert im Zuge der Zulassung des Fahrzeuges und ist natürlich nicht gebührenfrei.
Es gibt eine Gebührenordnung bzgl. Ausnahmegenehmigungen, die den Behörden einen sehr weiten Spielraum lässt. Zwischen 10 und 500 € können theoretisch für eine einzelne Ausnahmegenehmigung verlangt werden, bei etwa 6-10 Ausnahme-Tatbeständen, die für ein relativ neues Fahrzeug aus den USA anfallen können.
In der Praxis bleiben die Behörden aber in der Preisgestaltung moderat. Zum Beispiel:
Zur genauen Gebührenermittlung empfiehlt es sich, bei der Zulassungsstelle einfach nachzufragen.
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