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Was Sie aktuell bei der Hauptuntersuchung, im Bereich Führerscheinprüfung und anderen Bereichen in Bezug auf Corona wissen sollten, sowie alle Fragen beantworten wir Ihnen hier:
(Stand: 28.02.2021)
Nach den aktuell gültigen Corona-Verordnungen (und deren Änderungen) der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg ist die Durchführung von praktischen, wie auch theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen, gestattet.
Zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter finden Prüfungen (dort wo noch zulässig) nur unter den strengen gesetzlichen Hygienevorschriften statt (u.a. Händewaschen, Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m etc.).
Folgende Mindestvoraussetzungen gelten für die Bundesländer in unserem Zuständigkeitsbereich für das Tragen von Masken:
Hamburg:
Mindestvoraussetzung für die Teilnahme an theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen ist das Tragen einer medizinischen Maske („OP-Maske“).
Baden-Württemberg:
Mindestvoraussetzung für die Teilnahme an theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen ist das Tragen einer medizinischen Maske („OP-Maske“).
Bayern:
Mindestvoraussetzung für die Teilnahme an theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen ist das Tragen einer FFP2 Maske.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter [email protected] zur Verfügung.
Noch ein wichtiger Hinweis bzgl. Umtauschfristen für alte Führerscheine. Der Verordnungsgeber sieht vor, dass diese spätestens bis 2033 umgetauscht werden müssen. Sie werden von Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig schriftlich zum Umtausch aufgefordert.
Unsere Service-Center haben weiterhin für Sie geöffnet. Bitte prüfen Sie unter www.tuvsud.com/hu-termin welcher Standort von Ihnen am Nächsten ist und machen Sie doch online gleich einen Termin aus. Wir arbeiten momentan selbstverständlich nach den notwendigen Hygienestandards, um Sie und unsere Mitarbeiter zu schützen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter [email protected] zur Verfügung.
Weitere wichtige Fragen aktuell:
Muss der Halter des Fahrzeuges persönlich vorbeikommen?
Das ist nicht notwendig. Bitte achten Sie darauf, dass der/die von Ihnen Beauftragte die Zulassungsbescheinigung, Teil I (früher Fahrzeugschein) und eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse mitnimmt.
Maßnahmen zum Corona-Virus am TÜV SÜD Service-Center
Wenn möglich sollten Sie Kontakte vermieden werden. Sind diese jedoch erforderlich bitten wir um die Einhaltung folgender Maßnahmen und Regelungen:
Stand 14.12.2020 - Ergänzung Corona Ratgeber
Auch in diesen Zeiten sind wir weiterhin Ihr verlässlicher Partner für Gutachten
und amtlichen Leistungen.
Unser Corona-Ratgeber für Werkstätten – mit Abstand… wertvoll!
In Zusammenarbeit mit dem Redaktionsteam von asp AUTO SERVICE PRAXIS.
Unter folgendem Link abrufbar: