Grün, rot oder blau? Fahrzeugfarben sind Geschmackssacke – Plakettenfarben nicht. Gesetzeskonform auf deutschen Straßen unterwegs sind nur Autos, die eine gültige HU-Plakette haben. Doch wie oft müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug eigentlich zur Hauptuntersuchung, und wann ist Ihr nächster Termin fällig? TÜV SÜD informiert über die gesetzlich vorgeschriebenen Zeitabstände, verrät, was diese Fristen mit der Farbe Ihrer Plakette zu tun haben – und hilft Ihnen, Ihre nächste HU nicht zu verpassen!
Vorweg gesagt: Die HU ist für viele privat genutzte PKW erstmalig 36 Monate nach Erstzulassung fällig, anschließend immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin.
Doch was gilt für Ihr Auto? Informieren Sie sich hier.
Übersicht
1. Allgemein: Erlaubte Zeitabstände zwischen der HU
2. Individuell: Wann muss Ihr Auto zur HU?
3. Das müssen Sie tun, wenn Ihre HU bald abläuft
4. HU überziehen – eine Ordnungswidrigkeit
5. Häufig gestellte Fragen zu den Hauptuntersuchungs-Fristen für Ihr Auto
Diese Frist gilt es zu beachten
Wie oft Autos zur HU müssen, regelt die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Für privat genutzte Personenkraftwagen mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen sind folgende Zeitabstände für die Hauptuntersuchung festgelegt:
Sprich: Zum ersten Mal zur HU muss ein Neuwagen drei Jahre nach seiner Erstzulassung, danach müssen Pkw alle zwei Jahre zu HU.
Für andere Fahrzeuge (leichter Anhänger, Lkw, Motorrad, Wohnmobil etc.) sowie bestimmte Arten von Pkw (Krankenkraftwagen, Behinderten-Transportfahrzeuge, Taxis etc.) gelten gegebenenfalls abweichende Fristen. Auch, wenn Sie an Ihrem Auto bestimmte Umbauten vornehmen, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs vorzeitig erlöschen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Tuning, Eintragungen und Änderungsabnahmen bei TÜV SÜD.
So stellen Sie fest, wann Ihre eigene HU fällig ist
Neuere Fahrzeuge erinnern ihre Fahrer*innen oft eigenständig an anstehende Services und die HU. Aber den rechtsverbindlichen Termin der nächsten HU speziell für Ihr Auto verrät Ihnen nur Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (umgangssprachlich „Fahrzeugschein“), der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder die HU-Plakette auf Ihrem Kfz-Kennzeichen.
Doch wie lesen Sie eine Plakette richtig?
Das Jahr, in dem Sie zur HU müssen, können Sie eindeutig an der Zahl in der Mitte des Kreises erkennen (hier: leer). Den Monat, in dem Sie zur HU müssen, verrät die Zahl, die auf der sogenannten „TÜV-Plakette“ (korrekt: HU-Plakette) ganz oben steht – dort, wo sich auf einer analogen Uhr die 12 befinden würde. Auf der abgebildeten Plakette wäre die nächste Hauptuntersuchung im Monat Dezember fällig.
Aus der Ferne – beispielsweise in Verkehrskontrollen – sind diese beiden Angaben jedoch nur schwer zu erkennen. Deswegen sind Prüfmonat und Prüfjahr auch an der Farbe der Plakette sowie der Position der fetten schwarzen Balken auf der Plakette ablesbar.
Die Farbe der „TÜV-Plakette“, korrekt der HU-Plakette, bezieht sich auf das Jahr, in dem die HU nächstmalig fällig ist. Die Farben wiederholen sich alle sechs Jahre. In diesem Jahrzehnt entsprechen die Farben folgenden Jahren:
Die Position der schwarzen Balken wiederum verdeutlicht den Prüfmonat: Überträgt man die Position, die der Strich in der Mitte der Balken anzeigt, auf ein Ziffernblatt, so entspricht die sich daraus ergebende Ziffer/Zahl dem Prüfmonat.
Sie haben festgestellt, dass die nächste Hauptuntersuchung bald fällig wird? Dann vereinbaren Sie jetzt online Ihren TÜV-Termin bei uns. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten. Bei TÜV SÜD können Sie für den laufenden sowie die beiden Folgemonate Termine vereinbaren. Selbstverständlich können Sie Ihr Fahrzeug auch ohne Termin zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung bei uns vorstellen.
Sie wollen oder können noch keinen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie die HU-Online-Erinnerung von TÜV SÜD. Denn wie schnell ist es passiert, dass der Termin im Alltag in Vergessenheit gerät? Wenn Sie sich für die HU-Online-Erinnerung anmelden, verschicken wir eine Erinnerung an die angegebene E-Mail-Adresse, wenn es an der Zeit ist, Ihren HU-Termin zu vereinbaren.
Anders als bisweilen behauptet: Ihre HU dürfen Sie grundsätzlich nicht überziehen. Sobald der auf der Plakette angegebene Monat innerhalb des angegebenen Jahres verstrichen ist, ist die vorgeschriebene Hauptuntersuchung überzogen. Mit überzogener HU (oder „überzogenem TÜV“, von dem umgangssprachlich oft die Rede ist) dürfen Sie Ihr Fahrzeug nun nicht mehr bewegen (Ausnahme: um zur HU zu fahren).
Fahren ohne TÜV (mit überzogener bzw. abgelaufener HU) ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, zudem kann es zu Konsequenzen mit der Kfz-Versicherung kommen, wenn ein Unfall passiert und ein technischer Mangel als Ursache festgestellt wurde. Davon abgesehen gefährden Sie mit unerkannten Mängeln schlimmstenfalls Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen.
HU weniger als 2 Monate überzogen |
Verwarnung ohne Verwarngeld |
HU 2 oder 3 Monate überzogen |
15 Euro Verwarnungsgeld |
HU 4 oder 5 Monate überzogen | 25 Euro Verwarnungsgeld |
HU 6 Monate oder länger überzogen | 60 Euro Bußgeld & 1 Punkt & ggf. B-Verstoß (während der Probezeit) |
Ja, denn es ist nicht entscheidend, ob Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich auf öffentlichen Straßen bewegen, sondern nur, ob Sie dies rechtlich tun dürften. Wenn Ihr Kfz angemeldet ist, muss es zur HU, und zwar innerhalb derselben Frist, die auch für auf öffentlichen Straßen genutzte Fahrzeuge gilt.
Es erfolgt keine Rückdatierung von HU-Fristen, wenn Sie Untersuchungstermine versäumen. Das heißt, Ihr nächster Termin steht 24 Monate nach der tatsächlich erfolgten HU an, nicht 24 Monate nach dem ursprünglich vorgesehenen Prüftermin.
In diesem Fall holen Sie die HU innerhalb des ersten Monats des nächsten Betriebszeitraums nach. Auf keinen Fall dürfen Sie während der Betriebspause zur Hauptuntersuchung fahren. In diesem Zeitraum ist Ihr Fahrzeug nicht angemeldet und Sie verstoßen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, was zu erheblichen Konsequenzen führen kann.
Holen Sie die HU unverzüglich nach der ersten Wiedereinreise in die Bundesrepublik nach. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht drohen Ihnen als Halter*in infolge des überzogenen HU-Termins nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Deutschland mit gültiger HU verlassen und die HU nach Wiedereinreise nicht schuldhaft verzögert haben. Ausgenommen hiervon sind unter Umständen solche Fahrzeuge, die aufgrund sicherheitsgefährdender Mängel sofort stillzulegen wären. TÜV SÜD ist ungeachtet des Auslandsaufenthalts wie alle Überwachungsinstitutionen dazu angehalten, eine vertiefte Prüfung durchführen, sobald die HU um mehr als zwei Monate überzogen wurde.
Die HU kann nicht im Ausland durchgeführt werden. Umgekehrt können einige ausländische Verkehrsbehörden inzwischen jedoch überzogene deutsche Hauptuntersuchungen an der TÜV-Plakette erkennen und entsprechend der örtlichen Gesetzgebung ahnden.
Gar nicht – wenn der vorgesehene Prüfmonat verstrichen ist, gilt die HU für den Gesetzgeber als überzogen. Die Konsequenzen variieren, je nachdem, wie lange Sie überzogen haben. Sie reichen von einer Verwarnung (weniger als 2 Monate Überziehung) und Bußgeldern bis hin zu einem Punkt in Flensburg (ab 6 Monaten). Hier geht’s zur Übersicht.
Wer erst nach Ablauf der Plakette zur Hauptuntersuchung fährt, begeht immer eine Ordnungswidrigkeit. Gesetzeskonform verhalten Sie sich nur, wenn Sie spätestens in dem Monat die HU durchführen lassen, der auf der Plakette beziehungsweise dem letzten Prüfbericht oder Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) angegeben ist.
Für Pkw gilt in der Regel: Die HU ist erstmalig 36 Monate nach Erstzulassung fällig, anschließend immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin.
Ihre Frage ist nicht dabei?
➥ Weitere Informationen rund um Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung finden Sie im FAQ zur HU bei TÜV SÜD.
➥ In unserer HU-Gebührenübersicht erfahren Sie, was die HU bei TÜV SÜD kostet.
➥ Hier geht es zu den AGBs des Geschäftsbereichs Mobilität von TÜV SÜD.
Wie viel kostet die Hauptuntersuchung in Ihrem Bundesland?
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