Hauptuntersuchung TÜV Plakette

Hauptuntersuchung: Diese Fristen gelten für Ihr Auto

Grün, rot oder blau? Fahrzeugfarben sind Geschmackssacke – Plakettenfarben nicht. Gesetzeskonform auf deutschen Straßen unterwegs sind nur Autos, die eine gültige HU-Plakette haben. Doch wie oft müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug eigentlich zur Hauptuntersuchung, und wann ist Ihr nächster Termin fällig? TÜV SÜD informiert über die gesetzlich vorgeschriebenen Zeitabstände, verrät, was diese Fristen mit der Farbe Ihrer Plakette zu tun haben – und hilft Ihnen, Ihre nächste HU nicht zu verpassen!


Vorweg gesagt: Die HU ist für viele privat genutzte PKW erstmalig 36 Monate nach Erstzulassung fällig, anschließend immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin.

Doch was gilt für Ihr Auto? Informieren Sie sich hier.


Übersicht

1. Allgemein: Erlaubte Zeitabstände zwischen der HU
2. Individuell: Wann muss Ihr Auto zur HU?
3. Das müssen Sie tun, wenn Ihre HU bald abläuft
4. HU überziehen – eine Ordnungswidrigkeit
5. Häufig gestellte Fragen zu den Hauptuntersuchungs-Fristen für Ihr Auto

 

Allgemein: Erlaubte Zeitabstände zwischen der HU

Diese Frist gilt es zu beachten

Wie oft Autos zur HU müssen, regelt die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Für privat genutzte Personenkraftwagen mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen sind folgende Zeitabstände für die Hauptuntersuchung festgelegt:

  •  erstmals in den Verkehr gekommene Pkw für die erste Hauptuntersuchung: 36 Monate
  • für die weiteren Hauptuntersuchungen: 24 Monate.

Sprich: Zum ersten Mal zur HU muss ein Neuwagen drei Jahre nach seiner Erstzulassung, danach müssen Pkw alle zwei Jahre zu HU.

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Für andere Fahrzeuge (leichter Anhänger, Lkw, Motorrad, Wohnmobil etc.) sowie bestimmte Arten von Pkw (Krankenkraftwagen, Behinderten-Transportfahrzeuge, Taxis etc.) gelten gegebenenfalls abweichende Fristen. Auch, wenn Sie an Ihrem Auto bestimmte Umbauten vornehmen, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs vorzeitig erlöschen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Tuning, Eintragungen und Änderungsabnahmen bei TÜV SÜD.

 

Individuell: Wann muss Ihr Auto zur HU?

So stellen Sie fest, wann Ihre eigene HU fällig ist

Neuere Fahrzeuge erinnern ihre Fahrer*innen oft eigenständig an anstehende Services und die HU. Aber den rechtsverbindlichen Termin der nächsten HU speziell für Ihr Auto verrät Ihnen nur Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (umgangssprachlich „Fahrzeugschein“), der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder die HU-Plakette auf Ihrem Kfz-Kennzeichen. 

Doch wie lesen Sie eine Plakette richtig? Plakette Checkliste Prüfpunkte Hauptuntersuchung

Das Jahr, in dem Sie zur HU müssen, können Sie eindeutig an der Zahl in der Mitte des Kreises erkennen (hier: leer). Den Monat, in dem Sie zur HU müssen, verrät die Zahl, die auf der sogenannten „TÜV-Plakette“ (korrekt: HU-Plakette) ganz oben steht – dort, wo sich auf einer analogen Uhr die 12 befinden würde. Auf der abgebildeten Plakette wäre die nächste Hauptuntersuchung im Monat Dezember fällig.

 

  • Das bedeuten die Plakettenfarbe sowie die schwarzen Balken

    Aus der Ferne – beispielsweise in Verkehrskontrollen – sind diese beiden Angaben jedoch nur schwer zu erkennen. Deswegen sind Prüfmonat und Prüfjahr auch an der Farbe der Plakette sowie der Position der fetten schwarzen Balken auf der Plakette ablesbar.

    Die Farbe der „TÜV-Plakette“, korrekt der HU-Plakette, bezieht sich auf das Jahr, in dem die HU nächstmalig fällig ist. Die Farben wiederholen sich alle sechs Jahre. In diesem Jahrzehnt entsprechen die Farben folgenden Jahren:

    • Blau: 2020 / 2026
    • Gelb: 2021 / 2027
    • Rot: 2022 / 2028
    • Rosa: 2023 / 2029
    • Grün: 2024 / 2030
    • Orange: 2025 ( / 2031)

    Die Position der schwarzen Balken wiederum verdeutlicht den Prüfmonat: Überträgt man die Position, die der Strich in der Mitte der Balken anzeigt, auf ein Ziffernblatt, so entspricht die sich daraus ergebende Ziffer/Zahl dem Prüfmonat.

 

Was müssen Sie tun, wenn Ihre HU bald abläuft

Sie haben festgestellt, dass die nächste Hauptuntersuchung bald fällig wird? Dann vereinbaren Sie jetzt online Ihren TÜV-Termin bei uns. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten. Bei TÜV SÜD können Sie für den laufenden sowie die beiden Folgemonate Termine vereinbaren. Selbstverständlich können Sie Ihr Fahrzeug auch ohne Termin zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung bei uns vorstellen.

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Sie wollen oder können noch keinen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie die HU-Online-Erinnerung von TÜV SÜD. Denn wie schnell ist es passiert, dass der Termin im Alltag in Vergessenheit gerät? Wenn Sie sich für die HU-Online-Erinnerung anmelden, verschicken wir eine Erinnerung an die angegebene E-Mail-Adresse, wenn es an der Zeit ist, Ihren HU-Termin zu vereinbaren.

 

HU überziehen – eine Ordnungswidrigkeit

Anders als bisweilen behauptet: Ihre HU dürfen Sie grundsätzlich nicht überziehen. Sobald der auf der Plakette angegebene Monat innerhalb des angegebenen Jahres verstrichen ist, ist die vorgeschriebene Hauptuntersuchung überzogen. Mit überzogener HU (oder „überzogenem TÜV“, von dem umgangssprachlich oft die Rede ist) dürfen Sie Ihr Fahrzeug nun nicht mehr bewegen (Ausnahme: um zur HU zu fahren).

Fahren ohne TÜV (mit überzogener bzw. abgelaufener HU) ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, zudem kann es zu Konsequenzen mit der Kfz-Versicherung kommen, wenn ein Unfall passiert und ein technischer Mangel als Ursache festgestellt wurde. Davon abgesehen gefährden Sie mit unerkannten Mängeln schlimmstenfalls Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen.

  1. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug mit abgelaufener HU in eine Verkehrskontrolle geraten, drohen seitens des Gesetzgebers unterschiedliche Konsequenzen – je nachdem, um welches Kfz es sich handelt und wie lange die HU überzogen wurde. Für privat genutzte Personenkraftwagen mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen gilt:

    HU weniger als 2 Monate überzogen
    Verwarnung ohne Verwarngeld
    HU 2 oder 3 Monate überzogen
    15 Euro Verwarnungsgeld
    HU 4 oder 5 Monate überzogen   25 Euro Verwarnungsgeld  
    HU 6 Monate oder länger überzogen   60 Euro Bußgeld & 1 Punkt & ggf. B-Verstoß (während der Probezeit)  
    Für andere Fahrzeuge (leichte Anhänger, Lkw, Motorräder, Wohnmobile etc.), für bestimmte Arten von Pkw (Krankenkraftwagen, Behinderten-Transportfahrzeuge, Taxis etc.) sowie für Fahrzeuge, die sich einer Sicherheitsprüfung unterziehen müssen, drohen gegebenenfalls andere Sanktionen.  
  2.  Kritisch ist es auch, wenn Sie mit abgelaufener HU-Plakette (umgangssprachlich: „mit abgelaufenem TÜV“) in einen Unfall verwickelt sind. In diesem Fall kann Sie die Kfz-Versicherung entsprechend belangen.
  3. TÜV SÜD erhebt keine Strafe. Jedoch verlangt der Gesetzgeber, dass wir – wie alle technischen Überwachungsinstitutionen – eine vertiefte Prüfung durchführen, sobald die HU mehr als zwei Monate überzogen wurde (auch „Ergänzungsuntersuchung“ oder „erweiterte HU“ genannt). Diese vertiefte Prüfung ist mit mindestens 20 Prozent höheren Kosten verbunden als eine normale Hauptuntersuchung. 

 

Häufig gestellte Fragen zu den Hauptuntersuchungs-Fristen für Ihr Auto

  • Die HU-Frist ist abgelaufen, aber mein Auto steht ungenutzt auf meinem eigenen Grundstück. Muss ich trotzdem zur HU?

    Ja, denn es ist nicht entscheidend, ob Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich auf öffentlichen Straßen bewegen, sondern nur, ob Sie dies rechtlich tun dürften. Wenn Ihr Kfz angemeldet ist, muss es zur HU, und zwar innerhalb derselben Frist, die auch für auf öffentlichen Straßen genutzte Fahrzeuge gilt.

  • Wird mein HU-Termin rückdatiert, wenn ich die HU überziehe?

    Es erfolgt keine Rückdatierung von HU-Fristen, wenn Sie Untersuchungstermine versäumen. Das heißt, Ihr nächster Termin steht 24 Monate nach der tatsächlich erfolgten HU an, nicht 24 Monate nach dem ursprünglich vorgesehenen Prüftermin.

  • Mein Auto mit Saisonkennzeichen muss außerhalb des Betriebszeitraums zur HU – was tun?

    In diesem Fall holen Sie die HU innerhalb des ersten Monats des nächsten Betriebszeitraums nach. Auf keinen Fall dürfen Sie während der Betriebspause zur Hauptuntersuchung fahren. In diesem Zeitraum ist Ihr Fahrzeug nicht angemeldet und Sie verstoßen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, was zu erheblichen Konsequenzen führen kann.

  • Was soll ich tun, wenn die HU während eines längeren Auslandsaufenthalts fällig wird?

    Holen Sie die HU unverzüglich nach der ersten Wiedereinreise in die Bundesrepublik nach. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht drohen Ihnen als Halter*in infolge des überzogenen HU-Termins nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Deutschland mit gültiger HU verlassen und die HU nach Wiedereinreise nicht schuldhaft verzögert haben. Ausgenommen hiervon sind unter Umständen solche Fahrzeuge, die aufgrund sicherheitsgefährdender Mängel sofort stillzulegen wären. TÜV SÜD ist ungeachtet des Auslandsaufenthalts wie alle Überwachungsinstitutionen dazu angehalten, eine vertiefte Prüfung durchführen, sobald die HU um mehr als zwei Monate überzogen wurde.

  • Kann ich die HU im Ausland durchführen lassen?

    Die HU kann nicht im Ausland durchgeführt werden. Umgekehrt können einige ausländische Verkehrsbehörden inzwischen jedoch überzogene deutsche Hauptuntersuchungen an der TÜV-Plakette erkennen und entsprechend der örtlichen Gesetzgebung ahnden.

  • Wie lange darf ich die HU überziehen?

    Gar nicht – wenn der vorgesehene Prüfmonat verstrichen ist, gilt die HU für den Gesetzgeber als überzogen. Die Konsequenzen variieren, je nachdem, wie lange Sie überzogen haben. Sie reichen von einer Verwarnung (weniger als 2 Monate Überziehung) und Bußgeldern bis hin zu einem Punkt in Flensburg (ab 6 Monaten). Hier geht’s zur Übersicht.

  • Wie lange hat man Zeit nach Ablauf der Plakette?

    Wer erst nach Ablauf der Plakette zur Hauptuntersuchung fährt, begeht immer eine Ordnungswidrigkeit. Gesetzeskonform verhalten Sie sich nur, wenn Sie spätestens in dem Monat die HU durchführen lassen, der auf der Plakette beziehungsweise dem letzten Prüfbericht oder Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) angegeben ist.

  • Wann ist die nächste HU fällig?

    Für Pkw gilt in der Regel: Die HU ist erstmalig 36 Monate nach Erstzulassung fällig, anschließend immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin.

 

Ihre Frage ist nicht dabei?

➥ Weitere Informationen rund um Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung finden Sie im FAQ zur HU bei TÜV SÜD. 

➥ In unserer HU-Gebührenübersicht erfahren Sie, was die HU bei TÜV SÜD kostet.

➥ Hier geht es zu den AGBs des Geschäftsbereichs Mobilität von TÜV SÜD.

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