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WHG-Weiterbildungsseminar – Sicherheitskonzepte für Industrieanlagen
Vertiefen Sie ihr Grundwissen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Seminar
DEPräsenz
Betrieblich verantwortliche Personen im Fachbetrieb nach WHG müssen spätestens alle zwei Jahre eine Weiterbildung im Sinne des § 63 Absatz 1 der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) nachweisen.
In unserem eintägigen Weiterbildungsseminar erhalten Mitarbeiter von Betreibern, Fachbetrieben und Anlagenplanern grundlegende Informationen zu ausgewählten Themenbereichen, die für den rechtskonformen Betrieb einer Anlage erforderlich sind.
Im Fokus des Kurses steht die Frage, wie sich die verschiedenen Anforderungen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes zu einem robusten Sicherheitskonzept integrieren lassen. Dabei werden die primäre und sekundäre Sicherheit sowie darauf abgestimmte Sicherheitseinrichtungen und organisatorische Maßnahmen exemplarisch behandelt und anhand praktischer Beispiele Möglichkeiten der Umsetzung erarbeitet.
Als Voraussetzung für die Teilnahme sind idealerweise Grundkenntnisse im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes (z.B. durch WHG-Grundkurs und fachspezifischen WHG-Kurs oder gleichwertig) vorhanden.
- Sie erhalten Informationen zu den wesentlichen Bausteinen für eine rechtskonforme Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
- Sie können geeignete Anlagenteile auswählen und bewerten.
- Sie können diese Grundkenntnisse ideal nutzen für eine Qualifikation im weiterführenden Seminar „Fachplanung nach AwSV“.
- Bausteine für ein Sicherheitskonzept nach AwSV
- Anforderungen an die primäre Sicherheit
- Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen
- Rückhalteeinrichtungen
- Auswahl geeigneter Anlagenteile
- Genehmigungsfähige Planung
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Dieses Seminar ermöglicht den Nachweis der geforderten Weiterbildung von betrieblich verantwortlichen Personen in Fachbetrieben nach WHG.
Bitte beachten Sie, dass dieses Seminar zur Weiterbildung und Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten dient.
Diese Weiterbildung ist keine Erstschulung für betrieblich verantwortliche Personen und ersetzt nicht den für die Qualifikation der betrieblich verantwortlichen Person erforderlichen fachspezifischen WHG-Kurs.
Diese Weiterbildung ist keine Erstschulung für betrieblich verantwortliche Personen und ersetzt nicht den für die Qualifikation der betrieblich verantwortlichen Person erforderlichen fachspezifischen WHG-Kurs.
Fachbetriebe, die auch planerisch tätig sind und Anlagenplaner.
Sachverständige einer AwSV-Sachverständigenorganisation des TÜV SÜD
