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WHG-Weiterbildungsseminar – Betrieb von Anlagen
Vertiefen Sie ihr Grundwissen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Seminar
DEPräsenz
Betrieblich verantwortliche Personen im Fachbetrieb nach WHG müssen spätestens alle zwei Jahre eine Weiterbildung im Sinne des § 63 Absatz 1 der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) nachweisen.
In unserem eintägigen Weiterbildungsseminar erhalten Mitarbeiter von Betreibern und Fachbetrieben, die Betreiberaufgaben übernehmen, Informationen zum aktuellen Stand der Gesetzgebung und den technischen Regeln für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Informationen hinsichtlich erforderlicher Überwachungen, erforderlicher Dokumentation und Regelungen für bereits bestehende Anlagen.
In praktischen Beispielen werden grundsätzliche Anforderungen zusammen mit den Teilnehmern erarbeitet, um das Grundwissen zu vertiefen.
Als Voraussetzung für die Teilnahme sind idealerweise Grundkenntnisse im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes (z.B. durch WHG-Grundkurs und fachspezifischen WHG-Kurs oder gleichwertig) vorhanden.
- Sie erhalten den aktuellen Stand der Regelungen im anlagenbezogenen Gewässerschutz.
- Sie vertiefen das Wissen durch Anwendungsbeispiele.
- Sie schildern Ihre Fragen – wir beantworten sie.
- Aktuelle Regelungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Überwachung von Anlagen und Anlagenteilen in der betrieblichen Praxis
- Instandsetzung von Anlagen, Instandsetzungskonzepte
- Dokumentation für den Betrieb, die Errichtung und die Instandsetzung von Anlagen und Anlagenteilen
- Regelungen für bestehende Anlagen
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Dieses Seminar ermöglicht den Nachweis der geforderten Weiterbildung von betrieblich verantwortlichen Personen in Fachbetrieben nach WHG.
Bitte beachten Sie, dass dieses Seminar zur Weiterbildung und Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten dient.
Diese Weiterbildung ist keine Erstschulung für betrieblich verantwortliche Personen und ersetzt nicht den für die Qualifikation der betrieblich verantwortlichen Person erforderlichen fachspezifischen WHG-Kurs.
Diese Weiterbildung ist keine Erstschulung für betrieblich verantwortliche Personen und ersetzt nicht den für die Qualifikation der betrieblich verantwortlichen Person erforderlichen fachspezifischen WHG-Kurs.
Betreiber, die fachbetriebspflichtige Tätigkeiten ausführen und Fachbetriebe, die Betreiberaufgaben übernehmen.
Sachverständige einer AwSV-Sachverständigenorganisation des TÜV SÜD
